„Palestine Action“: Zu Gunsten von London sind sie Terroristen

Die Britische Regierung will mit einer Berufungsklage erreichen, dass die politische Aktivistengruppe „Palestine Action“, zu deren Protestaktionen das Eindringen in einen Fliegerhorst und die Beschädigung von Kampfjets gehörte, weiterhin als terroristische Organisation eingestuft werden kann. Der Londoner High Court hatte am Freitag die Einstufung als unrechtmäßig verworfen mit der Begründung, die Aktionen der Gruppierung seien zweifellos ungesetzlich, doch reichten strafrechtliche Sanktionen aus, um sie zu ahnden.
Die damalige Innenministerin Yvette Cooper, die jetzt Außenministerin ist, sagte am Sonntag, sie sei vor mehr als einem Jahr bei ihrer Entscheidung, Palestine Action als Terrorgruppe zu verbieten, dem Rat und dem Sachverstand ihres Hauses gefolgt. Auch die Polizei und die Geheimdienste hätten ihre Erkenntnisse zu der Entscheidung beigetragen. Shabana Mahmood, Coopers Nachfolgerin als Innenministerin, kündigte nach dem Urteil des High Court an, die Regierung werde ein Berufungsverfahren anstrengen. Das Gericht hatte zudem geurteilt, das Verbot der Organisation könne bis zu einer endgültigen Entscheidung bestehen bleiben.
Die Gruppierung Palestine Action trat in Großbritannien erstmals vor rund fünf Jahren in Erscheinung; sie veranstaltete Protestaktionen gegen die „britische Unterstützung“ der „Apartheid-Politik“ Israels, und beschädigte unter anderem die britische Niederlassung des israelischen Waffenherstellers Elbit Systems. Eine Reihe von Teilnehmern dieser gewaltsamen Aktionen wurden wegen der dabei verübten Straftaten verhaftet; manche von ihnen sitzen bis heute in Untersuchungshaft.
Etwa 700 Strafverfahren
Nach der Attacke auf den Fliegerhorst Brize Norton verbot die britische Regierung Palestine Action als Terrororganisation. Nach den britischen Anti-Terror-Gesetzen wurde damit auch jedes öffentliche Bekenntnis und jede Unterstützung der Gruppierung strafbar.
Bei mehreren Protesten gegen das Verbot versammelten sich im vergangenen Sommer und Herbst jeweils Hunderte Demonstranten auf dem Parlamentsplatz in Westminster. Sie trugen Pappschilder mit der Aufschrift „ich unterstütze Palestine Action“ und ließen sich nacheinander von Eingreiftrupps der Polizei festnehmen. Nach Polizeiangaben summieren sich diese Festnahmen auf mittlerweile rund 2500. Unterdessen sind gegen etwa 700 Festgenommene Strafverfahren eingeleitet worden.
Huda Ammori, einer der Gründer der Gruppe, der auch das Gerichtsverfahren gegen das Verbot anstrengte, nannte das Urteil einen „monumentalen Sieg“. Er nahm für seine Organisation in Anspruch, sie habe „dieselben Taktiken des direkten Protests“ angewendet wie andere Protestgruppierungen auch, angefangen bei den Suffragetten, die vor mehr als hundert Jahren das Frauenwahlrecht erstritten, bis hin zu Pazifismus-Gruppen der vergangenen Jahrzehnte. Die Proteste hätten stets Gewalt gegen Personen vermieden und allenfalls Sachschäden angerichtet.
„Patrioten dieses Landes“
Der Parteichef der englischen Grünen, Zack Polanski, sagte am Sonntag, die Festgenommenen seien „unschuldig“. Die britische Regierung trage durch die Unterstützung Israels „aktiv zum Genozid“ in Gaza bei. Die festgenommenen Unterstützer von Palestine Action seien im Grunde genommen „Patrioten dieses Landes, die sagen, lasst uns für eine Welt kämpfen, wo wir sicher sein können, dass die Menschenrechte beachtet werden“.
Einige der wegen Vorwürfen von Sachbeschädigung und Landfriedensbruch inhaftierten Mitglieder von Palestine Action waren in den vergangenen Monaten in Untersuchungshaft in Hungerstreiks getreten. Sieben von ihnen hatten ihre Nahrungsverweigerung, die meist länger als zwei Monate währte, im Januar ausgesetzt oder aufgegeben. Sie hatten unter anderem ihre Freilassung aus der Untersuchungshaft gegen Kaution verlangt und gefordert, die israelische Rüstungsfirma Elbit müsse ihre Produktion in Großbritannien stilllegen. Während diese Forderungen nicht erfüllt wurden, kam es andererseits zur Entscheidung des britischen Verteidigungsministeriums, Elbit bei der Vergabe eines Großauftrages nicht zu berücksichtigen.
Die drei Richter des High Courts, welche das Verbot von Palestine Action als unrechtmäßig beurteilten, gaben in ihrer Begründung an, die Gruppierung sei zwar eine Organisation, „die ihren politischen Zweck durch Straftaten und den Aufruf zu Straftaten verfolgt“. Doch die meisten ihrer Aktionen könnten mit den normalen Mitteln des Strafrechts verfolgt und geahndet werden, hieß es in der Einschätzung der Richter weiter. Sie addierten sich nicht zu terroristischen Aktionen.
Innenministerin Shabana Mahmood rechtfertigte die Berufung gegen das Urteil hingegen mit dem Hinweis, das Verbot sei Ergebnis eines gründlichen und auf Evidenz gestützten Bewertungsprozesses; es sei überdies vom Parlament bestätigt worden.
Source: faz.net