Ostmark: Prozess um tödliches Bergdrama am Großglockner beginnt
Ein Paar steigt auf den Großglockner – doch für die Frau endet die Tour tödlich, knapp unter dem Gipfel erfriert sie. In Innsbruck steht ab heute ihr Partner vor Gericht. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.
Mehr als 7.000 Menschen versuchen jedes Jahr den Gipfel des Großglockners zu erreichen – doch wie gefährlich die Tour auf den 3.798 Meter hohen Berg werden kann, zeigt ein Fall, der heute vor dem Landesgericht Innsbruck verhandelt wird.
Angeklagt ist ein 36-jähriger Bergsteiger aus Salzburg, dem grob fahrlässige Tötung vorgeworfen wird. Im Januar vergangenen Jahres brach er frühmorgens mit seiner 33-jährigen Freundin auf. Ihr Ziel: der Gipfel des Großglockners.
Die Frau wird ihn nie erreichen. Sie erfriert, rund 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes.
Staatsanwaltschaft: Neun Fehler
Der Aufstieg des Paares über den Stüdelgrad ist gut dokumentiert – durch ihre Fitnessuhren und die Webcam der Erzherzog-Johann-Hütte. Auf der sieht man die Lichtkegel ihrer Stirnlampen. Und man erkennt, dass sie nur langsam vorankommen und Stunden hinter dem empfohlenen Zeitplan zurückliegen.
Es herrschen widrigste Witterungsbedingungen, trotzdem steigen sie immer weiter auf. Für Bergsteiger-Legende Peter Habeler, der gemeinsam mit Reinhold Messner als erster Mensch den Mount Everest ohne zusätzlichen Sauerstoff bestieg, ein entscheidender Fehler. „Umdrehen muss man können“, sagt er. „Ich muss einfach checken: Hoppla, heute geht es nicht, heute drehen wir um und gehen zurück auf die Hütte. Und das hat in dem Fall leider Gottes gefehlt.“
Es ist einer von neun Fehlern, die die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorwirft. Seine Partnerin sei außerdem zu unerfahren für die Tour gewesen – und zudem mit ungeeigneten Schuhen unterwegs. „Mit Snowboard-Schuhen kann ich nicht den Stüdelgrad machen“, sagt auch Habeler. „Das geht einfach nicht.“
Offenbar mehrmals Hilfe angeboten
Mehrmals soll Hilfe angeboten worden sein: Ein Hubschrauber der Alpinpolizei kreiste in der Nacht über dem Berg. Doch Anrufe und eine WhatsApp-Nachricht mit der klaren Frage „Braucht ihr Hilfe – ja oder nein?“ blieben unbeantwortet.
Gegen zwei Uhr nachts ließ der Mann seine Freundin laut Anklage unterhalb des Gipfels zurück, ohne sie ausreichend vor Wind und Kälte zu schützen. Erst später setzte er einen Notruf ab. Warum er so handelte, ist eines der vielen Rätsel dieses Falles.
BR-Bergexperte Sebastian Nachbar versucht sich an einer möglichen Erklärung: „Es ist kalt, man ist schon sehr lange unterwegs, man ist erschöpft, jeder Handgriff dauert viel länger“, sagt er. „Da kann man davon ausgehen, dass alles, was man tut, vielleicht nicht mehr ganz so hundertprozentig rational überlegt ist. Und da ist die Frage, ob man noch wirklich gute Entscheidungen treffen kann.“
Urteil könnte Signalwirkung haben
Der Angeklagte bestreitet ein Fehlverhalten. Es gilt die Unschuldsvermutung. Eine Interviewanfrage lassen seine Anwälte unbeantwortet.
Die Mutter der Verstorbenen sagt in einem Zeitungsinterview, der Tod ihrer Tochter sei sei das Ergebnis einer tragischen Verkettung unglücklicher Umstände. „Ich möchte dem Freund meiner Tochter dafür keine Schuld zuweisen.“
Anders bewertet es Bergsteiger Habeler. Als besserer und versierterer Bergsteiger sei man für die Partnerin oder den Partner verantwortlich. Er selbst sei begeisterter Bergführer. „Ich bin für meine Leute verantwortlich und ich kann sie nicht sitzen lassen.“
Der Prozess berührt damit eine Grundsatzfrage des Bergsports: Wo endet die Eigenverantwortung – und wo beginnt die strafrechtliche Verantwortung für andere? Das Urteil könnte Signalwirkung haben – für alle, die in den Bergen unterwegs sind.
Source: tagesschau.de
