ORF entlastet Ex-Intendanten von Vorwurf dieser sexuellen Belästigung – und kündigt ihm trotzdem

Eine Mitarbeiterin des Österreichischen Rundfunks (ORF) warf Intendant Roland Weißmann sexuelle Belästigung vor. Weißmann trat zurück. Eine Untersuchung kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Vorwürfe nicht zutreffen. Doch sein Vertrag wird trotzdem aufgelöst.

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Es war eine Anschuldigung mit beruflichen Folgen. Eine Mitarbeiterin des Österreichischen Rundfunks (ORF) warf dem Intendanten Roland Weißmann sexuelle Belästigung vor. Weißmann trat daraufhin zurück. Eine Untersuchung zu seinem Verhalten kommt nun jedoch zu dem Ergebnis, dass sich der Vorwurf der sexuellen Belästigung nach Angaben des Senders nicht bestätigt hat.

Mit Blick auf die hohen Anforderungen an die Führungskräfte des Unternehmens werde sein Dienstverhältnis dennoch beendet, teilte der öffentlich-rechtliche ORF mit.

Weißmann hatte Anfang März sein Amt als Intendant niedergelegt, doch er war als Angestellter im ORF geblieben. Der Sender teilte damals mit, dass ihm eine Mitarbeiterin sexuelle Belästigung vorgeworfen habe. Nach Darstellung von Weißmanns Anwalt ging es hingegen um angebliches unangemessenes Verhalten gegenüber der Frau. Weißmann bestritt die Vorwürfe.

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Auch wenn keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinne vorliege, verlange der ORF von seinen Managern „ein sehr hohes Maß an Integrität“, stellte der Sender nach Abschluss der Untersuchung klar. Führungskräfte müssten alles unterlassen, was dem Unternehmen schaden könnte. Daher werde der Dienstvertrag des 58-Jährigen aufgelöst, erklärte der Sender.

Verteidiger kündigt rechtliche Schritte gegen den ORF an

Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum kritisierte diesen Schritt. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung sei in sich zusammengebrochen, sagte der Jurist in einer Stellungnahme. Aussagen des ORF über angebliche Verstöße gegen ethische Standards seien „ein durchschaubarer Versuch, trotz klarer Entlastung ein Fehlverhalten zu konstruieren“. Der bemühte „Anschein eines unangemessenen Verhaltens“ stütze sich demnach – soweit überhaupt nachvollziehbar – ausschließlich auf private Kommunikation zwischen zwei erwachsenen Personen. Ein arbeitsrechtlicher Bezug werde vom ORF „lediglich behauptet, aber nicht belegt“.

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Der Anwalt kündigte zudem laut dem Medienmagazin DWDL an, das Vorgehen des Senders nicht hinnehmen zu wollen. „Sämtliche rechtlichen Ansprüche – sowohl im Hinblick auf den abgenötigten Rücktritt, die Beendigung des Dienstverhältnisses als auch auf die fortgesetzte rufschädigende Darstellung – werden nunmehr konsequent verfolgt“, so Scherbaum.

Sein Mandant sei einer „für Österreich bislang beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt und in einer ‚Nacht-und Nebel-Aktion‘ nach 31 Jahren vor der Wiederbestellung als ORF-Generaldirektor aus dem Amt gedrängt“ worden. Die Beendigung des Dienstverhältnisses trotz vollständiger Entlastung sei nicht nur unverständlich, sondern werfe grundlegende Fragen zu Fairness und Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens des ORF auf.

Vorläufig führt die langjährige ORF-Journalistin und -Managerin Ingrid Thurnher den Sender. Im August steht die Wahl eines neuen ORF-Intendanten oder einer ORF-Intendantin für die Zeit ab Januar 2027 an. Der ORF kündigte laut dem Magazin unterdessen an, keine weiteren Details der Untersuchung zu veröffentlichen – „aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte“.

dpa/saha

Source: welt.de