Opfer des Verfassungsschutzes: Der Staatsfeind, jener keiner war

Es gibt Tage in Deutschland, die es so früher nicht gegeben hat, und an einem solchen klingelte das Telefon des Professors. Er saß im Wohnzimmer, hob ab und hörte eine Vorzimmerdame sagen, dass er sich bitte am nächsten Tag um 14 Uhr im Büro seines Dienstherrn, des Hochschulpräsidenten, einfinden möge. Auf den Einwand des Professors, dass er um diese Zeit Unterricht gebe, beschied ihm die Vorzimmerdame, diesen ausfallen zu lassen. Es schien etwas Ernstes zu sein.

Der Anruf kam am 15. Januar 2024, und zu diesem Zeitpunkt hatte ein unbescholtener Staatsdiener wie der Professor noch keine größeren Sorgen vor einem Staat, der das Augenmaß verloren hat. Wer Zeitung las, wunderte sich zwar zuweilen, etwa über den Polizeibesuch bei einem bayrischen Unternehmer, der Grünen-kritische Plakate im Garten aufgehängt hatte, oder über die Suspendierung eines Politikwissenschaftlers, der sich in einem Buch migrationspolitisch inkorrekt ausgedrückt hatte. Aber noch las sich das wie Ausrutscher in einem Rechtsstaat.

Die politische Mitte von rechts betrachten

Dabei war in diesen Januartagen etwas in Bewegung geraten. Am Wochenende vor dem Anruf beim Professor hatte es Hunderttausende auf die Straßen gezogen. Ein Bericht über ein Treffen in Potsdam, bei dem auch über „Remigration“ geredet wurde, hatte sogar die Spitzen der Ampelregierung alarmiert. Der Bundeskanzler und die Außenministerin persönlich demonstrierten unter dem Motto „Zusammen gegen rechts“.

Danach häuften sich die Fälle, in denen Behörden oder Regierungspolitiker den Staat „gegen rechts“ in Bewegung setzten: gegen einen Rentner, der den damaligen Wirtschaftsminister im Internet einen Schwachkopf genannt hatte; gegen einen Journalisten, der im Netz über die Bundesinnenministerin gespottet hatte; später gegen einen Philosophen, der in einem ironischen Post einen Nazi-Slogan verwendet hatte.

Sollte all dies etwas mit dem Anruf im Wohnzimmer des Professors zu tun haben? Die Fälle der vergangenen Jahre waren unterschiedlich gelagert, mal ging es um Beleidigung, mal um Verleumdung, dann wieder um einen Verstoß gegen die „dienstrechtliche Wohlverhaltenspflicht“, aber gemeinsam war allen, dass sie nicht nur von den Betroffenen als politische Einschüchterungen wahrgenommen wurden. Es kam ihnen vor, als ginge der Staat gezielt gegen Bürger vor, die die politische Mitte von rechts aus betrachteten. Und zu diesem Kreis gehört auch der Professor, der ein paar Jahre als AfD-Kommunalpolitiker aktiv gewesen war, bevor er aus verschiedenen, auch politischen Gründen sein Parteibuch zurückgab.

Auf dem Weg zum Büro des Hochschulpräsidenten quälte ihn vor allem ein Gedanke: Hatte er vielleicht irgendwann irgendwo irgendwas gesagt, das ihn in Konflikt mit dem Gesetz gebracht hatte? Aber wenn – wieso kam dann nicht die Polizei vorbei? Wieso lud ihn sein Dienstherr vor? Für einen Moment vertrieb er alle düsteren Spekulationen und gab der Hoffnung Raum, dass ihm der Hochschulpräsident persönlich zu seinem Dienstjubiläum gratulieren wollte.

Der Hochschulpräsident war nicht allein, als der Professor das Büro betrat. Schon Platz genommen hatte die „Leiterin Sachgebiet Disziplinarwesen“. Der Dienstherr blätterte ostentativ in einem Dokument und erklärte schließlich, dass ihm hier ein Bericht des Hessischen Verfassungsschutzes vorliege, der den Professor „der rechtsextremistischen Szene zuordnet“. Die Hochschule, das werde er sicher verstehen, müsse zum Schutz der Studenten darauf reagieren, weshalb der Professor mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert sei – zunächst für die Dauer eines sechsmonatigen Disziplinarverfahrens.

„Ich war erst mal überrascht“, sagt der Professor, als er auf den Tag vor fast zwei Jahren zurückblickt. Er sitzt in einem der Seminarräume, in denen er damals unterrichtet hatte, vor ihm ein Resopal-Tisch, im Hintergrund Diagramme auf einer Tafel. „Ich hielt das für ein Missverständnis.“ Er hatte es nicht mit dem Verdacht auf eine Straftat zu tun, gegen den er sich wehren konnte, sondern mit einem politischen Verdikt des Verfassungsschutzes. Das war gefährlicher, folgenreicher. Der Professor wurde offenbar zu jenen 50.250 Menschen in Deutschland gezählt, die der Verfassungsschutz in jenem Jahr dem „rechtsextremistischen Personenpotenzial“ zuordnete. Aber wieso gehörte der Professor plötzlich dazu? Was wussten die Verfassungsschützer, was er nicht wusste?

Eine Übernachtung, und das war’s

Der Professor fragte seinen Vorgesetzten und erhielt zur Antwort, dass es vor allem um seinen Kontakt zum Ehepaar Elsässer gehe. In dessen Haus am Stadtrand von Berlin habe er laut Verfassungsschutz im September einmal übernachtet. Jürgen Elsässer, muss man wissen, leitet die rechtsextreme Zeitschrift „Compact“, die wenige Monate nach dem Gespräch mit dem Hochschulpräsidenten von der Bundesinnenministerin verboten wurde, inzwischen aber, nach einem Gerichtsurteil, wieder erscheinen darf.

Eine Bekanntschaft mit Folgen: das Ehepaar Stephanie und Jürgen Elsässer
Eine Bekanntschaft mit Folgen: das Ehepaar Stephanie und Jürgen Elsässerdpa

Eine Übernachtung also, von der abgeleitet wurde, dass enge – auch politisch enge – Beziehungen bestehen. Der Verdacht lässt sich entkräften, dachte der Professor. Ausführlich berichtete er dem Hochschulpräsidenten, wie es dazu gekommen war: Lange bevor Frau Elsässer ihren späteren Mann kennengelernt hatte, war sie eine Nachbarin des Professors gewesen. In den Jahren, in denen man Tür an Tür gelebt hatte, entwickelte sich eine Freundschaft, auch weil sie sich gegen ein Flüchtlingsheim engagierten, sie als Vertreterin der örtlichen CDU, er als Stadtrat der AfD. Jürgen Elsässer, den späteren Ehemann, kenne er nur von zwei Abendessen im Ehepaarformat, berichtete der Professor; Politik habe bei Tisch kaum eine Rolle gespielt. Zu der Übernachtung sei es spontan gekommen. Weil sein Stammhotel in Berlin ausgebucht war, habe ihm die alte Freundin das Gästezimmer angeboten.

Der Hochschulpräsident hörte geduldig zu, dann bat er den Professor, den Raum zu verlassen, um sich mit der Leiterin des Sachgebiets Disziplinarwesen zu beraten.

Eine Quittung für den Schlüssel

Als der Professor wieder eingelassen wurde, sprach ihm der Präsident offiziell ein „Amtsführungsverbot“ aus und machte ihn mit den Konsequenzen vertraut: Er müsse auf der Stelle die Hochschulschlüssel auf den Tisch legen und werde dafür eine Quittung erhalten. Der Dienstlaptop werde morgen sichergestellt, er dürfe das Gebäude nur noch einmal, unter Aufsicht, betreten, um sein Büro leerzuräumen, danach habe er Kontaktverbot zu den Studenten. Zum Schluss wurde der Professor noch gefragt, ob er sich zutraue, mit dem Auto heimzufahren; der psychosoziale Dienst stehe bereit.

Über dem Professor schlugen die Wogen zusammen. Von einem Tag auf den anderen veränderte sich sein Leben. Er war „raus“. Schon bald fragten ihn erste Studenten, deren Bachelorarbeiten er korrigierte, per Textnachricht, was los sei. In der Hochschule wurde getuschelt: Wo ist der Professor? Warum gibt es keine Erklärungen? Ist er erkrankt? Hat er sich eines Missbrauchs schuldig gemacht? Oder war da „was Politisches“?

Zunächst informierte der Professor seine erstaunten Kollegen. Viele kannten ihn seit Jahren, und auch wenn manche seine zwischenzeitliche AfD-Mitgliedschaft kritisch sahen, war niemandem ein Fehlverhalten aufgefallen. Kein Student hatte sich je beschwert. Als „vorsichtigen, anständigen und rechtschaffenen Mann“ beschreibt ihn ein Kollege, der mit den Grünen verbunden ist.

„Das verstand hier einfach niemand“

Das Kollegium, dem auch SPD-nahe Dozenten angehörten, setzte einen Brief an die Hochschulleitung auf. Man habe Verständnis, dass der Präsident einem Hinweis des Verfassungsschutzes nachgehen und diesen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüfen müsse, hieß es darin. Aber für ein Dienstverbot gebe es aus Sicht des Kollegiums keinen Anlass. „Das verstand hier einfach niemand“, erinnert sich einer der Unterzeichner.

Die Petition blieb folgenlos. Stattdessen geriet der Professor in den Strudel staatlicher Verdächtigungen. Er erlebte verhörartige Situationen, auch seine Frau musste aussagen. Seine Kontobewegungen wurden abgefragt, was er durch einen Zufall erfuhr. Immer neue Schreiben des hessischen Innenministeriums wurden ihm von der Hochschulleitung zugestellt. Einige hat er zum Gespräch mit dieser Zeitung mitgebracht. Darin zweifelten die Verfassungsschützer seine Aussagen an. Manchmal kam es ihm vor, als würden ihm die Worte im Mund herumgedreht. „Ich habe mich behandelt gefühlt wie ein Schwerkrimineller“, erinnert er sich.

Wo ist der Professor? Tuscheln auf den Fluren der Hochschule
Wo ist der Professor? Tuscheln auf den Fluren der HochschuleJochen Buchsteiner

Dem Fall habe etwas Skurriles angehaftet, sagt der Kollege mit Grünen-Hintergrund. „Es gab ja kein Dienstvergehen, das man hätte aufarbeiten können“ – nur eine Einordnung, gegen die sich der Professor schwer zur Wehr setzen konnte. Aber so eine Einordnung als Staatsfeind kann vergiften, vor allem wenn das Kollegium gehalten ist, nicht öffentlich darüber zu sprechen.

„Gespenstische Stimmung“

Der Kollege des Professors beschreibt eine „gespenstische Stimmung“, die sich nach der Suspendierung breitgemacht habe. In Sitzungen wurde das Thema nicht angesprochen, umso mehr sei auf den Gängen geflüstert worden. „Die Angst ging um, dass man es selber mit dem Verfassungsschutz zu tun bekommen könnte“, sagt er. „Oft hieß es: Mach mal lieber die Tür zu.“

Widerwillig richtete sich der Professor in seinem Paria-Leben ein. Auch wenn seine Kollegen zu ihm hielten, war er nun ein Mann, der angeblich zu gefährlich war für die Demokratie, um noch seinen Beruf ausüben zu dürfen. Als sich abzeichnete, dass das Missverständnis keineswegs schnell aus dem Weg geräumt und sich das Disziplinarverfahren in die Länge ziehen würde, nahm er sich einen Anwalt und klagte gegen das Vorgehen seines Dienstherrn. Die Klage wurde im Dezember 2024 abgewiesen. Daraufhin rief der Professor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof an, aber bis zum Urteil konnte es abermals dauern. Als passionierter Schachspieler fuhr er jetzt öfter zu Turnieren. Der Professor, der lieber Studenten unterrichtet hätte, reiste gewissermaßen auf Staatskosten als Schachspieler durch Europa, denn bezahlt wurde er ja weiter.

Ein Kontakt stellt keine Schuld dar

Es vergingen weitere fünf Monate, bis ihn auf einer dieser Reisen sein Anwalt anrief und einen Durchbruch meldete. Der Verwaltungsgerichtshof hatte das Urteil der unteren Instanz aufgehoben und dem Professor in fast allen Punkten recht gegeben. Auf 14 Seiten hatten die Richter des Ersten Senats das gesamte Maßnahmen- und Verdachtsgebäude einstürzen lassen. Das Urteil las sich für den Professor wie eine späte Genugtuung – und für die hessischen Behörden wie eine Ohrfeige.

Die Richter erinnerten den Dienstherrn des Professors daran, dass bei der Verwertung nachrichtendienstlicher Quellen „Zurückhaltung“ geboten sei. Entscheidungen, die zum Ansehensverlust Betroffener führen könnten, dürften nicht allein auf ein Behördenzeugnis gestützt werden. Nötig seien „andere wichtige Gesichtspunkte“, die die Hochschulleitung aber gar nicht ermittelt habe.

Das Gericht machte klar, dass der bloße Kontakt zum Ehepaar Elsässer keine Schuld darstelle und auch keine Sanktionen rechtfertige: „Kontakte zu Personen oder die Teilnahme an Veranstaltungen von Organisationen, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wurden, stellen für sich genommen keinen Nachweis für verfassungsfeindliche Bestrebungen oder Unterstützungshandlung des Beamten selbst dar. Ohne weitergehende Anhaltspunkte ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass dabei die von Verfassungs wegen zustehenden Freiheiten auf Meinungsäußerung und/oder Information wahrgenommen werden.“ Um als Gegner der freiheitlichen Grundordnung zu gelten, präzisierten die Richter, müsse „ein konkretes, nach außen gerichtetes Handeln“ festgestellt werden.

16 Monate Verhöre und Verdächtigungen

Damit war der Professor erlöst. Nach fast eineinhalb Jahren durfte er seine Lehrtätigkeit wieder aufnehmen. Er hatte sich durchgesetzt – aber der Preis war beträchtlich. 16 Monate seines Lebens hatte er sich als Staatsfeind behandeln lassen müssen, ein Leben mit Verhören, Verdächtigungen und Fristen. Das hinterlässt Spuren in der Seele. Auch wenn das Land Hessen die Verfahrenskosten tragen muste, bleibt der Professor auf Anwaltskosten von mehr als 50.000 Euro sitzen.

Gewissen Trost spendet ihm, dass immerhin das hessische Verfassungsschutzgesetz nachgebessert werden muss. Im Juli 2024 hatte das Bundesverfassungsgericht „die unverhältnismäßigen Bewachungsbefugnisse“ der hessischen Verfassungsschützer gerügt, vor allem deren „Befugnisse zur Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen personenbezogenen Daten an andere Behörden, da das Gesetz hierfür keine hinreichenden rechtlichen Hürden vorsieht“. Davon sei das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung in Verbindung mit dem Recht auf Menschenwürde „regelmäßig intensiv betroffen“, bemängelten die Verfassungsrichter.

Verfassungsschutz bleibt unbeirrt

Während die Regierung in Wiesbaden seither an einer Rechtsänderung arbeitet, will das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Fehlverhalten nicht näher kommentieren. Auf die Frage, ob es in der Behörde ein „Problembewusstsein“ gebe, dass Bürger manchmal ohne ausreichende Grundlage dem Rechtsextremismus zugeordnet werden, antwortete das Amt dieser Zeitung unbeirrt: „Eine nachrichtendienstliche Bearbeitung von Personen im Phänomenbereich Rechtsextremismus erfolgt strikt nur dann, wenn hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für entsprechende verfassungsfeindliche Bestrebungen nach §§ 3 und 4 Bundesverfassungsschutzgesetz vorliegen . . . Etwaige übermittelte Informationen dienen ausschließlich der Information der zuständigen Beschäftigungsbehörden. Diese prüfen in eigener Zuständigkeit etwaige dienst- und disziplinarrechtliche bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.“

2000 Seiten über eine einzige Nacht

Der Professor erlebte dies als „kafkaeske Situation“, weil zwei Behörden, der Verfassungsschutz und die Hochschule, „einen abstrakten Vorwurf kon­struierten und die Verantwortung auf die jeweils andere schoben“. Seinen Glauben an die Rechtsordnung hat das gleichwohl nicht erschüttert. „Ich habe immer Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat gehabt“, sagt er.

Noch ist der Kampf, der ihm aufgezwungen wurde, allerdings nicht beendet. Er will erreichen, dass der Verfassungsschutz die peinigende Einstufung seiner Person als Rechtsextremist offiziell als Irrtum bezeichnet. Mithilfe seines Anwalts setzte er Akteneinsicht durch. Es kamen fünf Ordner. Die „Akte“ des Professors, der eine Nacht im falschen Haus geschlafen hatte, umfasst mehr als 2000 Seiten.

Auch wenn zwei Drittel des Textes geschwärzt wurden, staunte der Professor bei der Lektüre. Schon vor der Nacht bei Elsässers hatten die Verfassungsschützer 400 Seiten über ihn zusammengetragen; wohl wegen seiner früheren AfD-Mitgliedschaft, wie er mutmaßt. Die fleißigen Beamten prüften die Verbindungen seiner Telefonate und seiner E-Mails, beschafften interne Dienstmaterialien an Land und beschatteten ihn. Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wurde angehalten, Fotos zu schießen, sollte der Professor auf einem „Compact“-Fest auftauchen, zu dem er gar nicht eingeladen war. „Sie haben einen riesigen Aufwand betrieben“, sagt der Professor und fragt sich, nicht zuletzt als Wirtschaftswissenschaftler, was diese maß- und nutzlose Überwachung den Steuerzahler gekostet habe.

Bevor er an diesem Tag die Universität verlässt, will er noch etwas aus dem Büro holen, das er monatelang nicht betreten durfte. Er öffnet die Tür zu einem schmucklosen Raum. Auf dem Schreibtisch steht eine benutzte Espressotasse. „Die habe ich so am Tag meiner Suspendierung stehen lassen“, sagt er. Warum hat sie niemand weggeräumt? „Vielleicht Spurensicherung?“, spekuliert der Professor mit einem Anflug von Sarkasmus. Für einen Augenblick stutzt man, ob es ein Scherz ist.

Source: faz.net