Onlineplattformen vor Gericht: Werden Nutzer durch Meta und Co. depressiv?

Machen Onlineplattformen wie Instagram und Youtube Kinder und Jugendliche süchtig? Das ist die Frage, die im Mittelpunkt eines Prozesses steht, der in dieser Woche in Los Angeles begonnen hat. Es ist das erste Verfahren seiner Art in den USA und auch wohl das erste von vielen, denn es gibt mehrere Tausend vergleichbare Klagen. Die Kläger fordern Schadenersatz von den Unternehmen und auch Designänderungen ihrer Plattformen. Sollten sie recht bekommen, könnte das die Geschäftsmodelle der Internetkonzerne nachhaltig erschüttern. Diese juristische Bedrohung fällt in eine Zeit, in der die Unternehmen in immer mehr Regionen der Welt wegen etwaiger schädlicher Auswirkungen ihrer Produkte auf Heranwachsende unter Druck geraten. In Australien trat im Dezember ein Gesetz in Kraft, das Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke verbietet. Ähnliche Verbote stehen auch in anderen Ländern wie Frankreich oder Dänemark zur Diskussion.

Die Klagen in den USA wurden von einzelnen Personen, Schulbezirken und auch Generalstaatsanwälten von Bundesstaaten eingereicht. Viele Beobachter vergleichen sie mit den Rechtsstreitigkeiten, die in den Neunzigerjahren gegen Tabakkonzerne wegen schädlicher Folgen von Zigaretten geführt wurden. Den Internetkonzernen wird vorgeworfen, ihre Plattformen so konzipiert zu haben, dass sie Suchtwirkung entfalten. Zum Beispiel mit Algorithmen, die Inhalte empfehlen, oder mit Funktionen wie dem automatischen Abspielen von Videos. Die Kläger argumentieren, dass all diese Mechanismen gerade junge Nutzer in ihren Bann ziehen und ihrer psychischen Gesundheit schaden, zum Beispiel in Form von Depressionen, Angstzuständen, Suizidgedanken oder Essstörungen.

Der konkrete erste Fall in Los Angeles dreht sich um eine 20 Jahre alte Frau, die in Gerichtsunterlagen nur als „K.G.M.“ identifiziert wird. Sie hat nach Darstellung in ihrer Klage Plattformen wie Instagram und Youtube genutzt, bevor sie zehn Jahre alt war. Sie reklamiert, sie sei süchtig nach diesen Diensten geworden, und dies habe Depressionen und andere Störungen bei ihr verursacht. Die Klage richtete sich ursprünglich gegen den Instagram-Mutterkonzern Meta, den Youtube-Eigentümer Google sowie gegen Tiktok und Snap, den Betreiber von Snapchat. Tiktok und Snap schlossen im Vorfeld des Prozesses einen Vergleich mit der Klägerin, dessen Konditionen nicht publik sind. In dem Prozess, der um die sechs Wochen dauern soll, geht es somit nur noch um Meta und Google. Es wird damit gerechnet, dass Meta-Vorstandschef Mark Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri als Zeugen aussagen. In den vielen verbleibenden Verfahren sind auch Tiktok und Snap noch eingeschlossen.

Der umstrittene Passus „Section 230“

Dass die Klagen vor Gericht landen, ist insofern bemerkenswert, als es nicht so leicht ist, Internetkonzerne in den USA wegen etwaiger schädlicher Wirkungen ihrer Produkte zur Rechenschaft zu ziehen. Die Unternehmen können sich auf „Section 230“ berufen, einen umstrittenen Passus eines Gesetzes, das auf das Jahr 1996 zurückdatiert. Es gilt als wichtiger Schutzschild für sie und bewahrt sie davor, für Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich gemacht zu werden. Die Kläger in den aktuellen Fällen versuchen nun, Section 230 zu umgehen, indem sie nicht auf die Inhalte abzielen, sondern auf das Design der Plattformen. Sie werfen den Unternehmen auch vor, die Öffentlichkeit mit Blick auf die Risiken ihrer Produkte getäuscht zu haben.

Die Klagen gegen die Unternehmen wurden gebündelt, eine Gruppe von ihnen wird auf Ebene amerikanischer Bundesstaaten verhandelt, eine andere für das bundesweite System. Der Fall in Los Angeles ist nun der erste von mehreren aus der Kategorie der Bundesstaaten, die dort nacheinander vor Gericht verhandelt werden sollen. Im Sommer soll eine Serie von Prozessen auf Bundesebene im kalifornischen Oakland beginnen. Die ersten Fälle gelten als sogenannte „Bellwether“, ihnen wird also eine Signalwirkung gegeben. Ihr Ausgang könnte etwaige Verhandlungen über Vergleiche beeinflussen. Über den Fall in Los Angeles sollen Geschworene entscheiden.

Während Tiktok und Snap sich zumindest im ersten Fall auf einen Vergleich eingelassen haben, sind Meta und Google offenbar bereit, den Streit vor Gericht auszufechten. Die Unternehmen argumentieren, sie hätten viel für die Sicherheit ihrer jungen Nutzer getan und es sei nicht erwiesen, dass ihre Plattformen süchtig machten. Meta sagt, es sei eine „übermäßige Vereinfachung“, den Betreibern sozialer Medien die Schuld an psychischen Schwierigkeiten junger Menschen zu geben. Die Klägeranwälte versuchten, „ein absichtlich irreführendes Bild“ von Meta zu zeichnen und Aussagen aus dem Zusammenhang zu reißen. Für Meta habe die Sicherheit von Teenagern seit Jahren Vorrang vor Wachstum. Der Konzern hebt zudem hervor, dass soziale Medien auch „wichtigen Nutzen“ für Teenager hätten. Google wiederum argumentiert unter anderem, dass Youtube nicht mit Plattformen wie Instagram vergleichbar sei.

Über die mögliche Suchtwirkung von Onlineplattformen wird in den USA wie auch anderswo schon seit einiger Zeit diskutiert. Vor zwei Jahren fand vor dem Kongress eine Anhörung statt, die sich unter anderem um dieses Thema drehte, und dabei traten auch Zuckerberg und die Vorstandschefs anderer Unternehmen wie Tiktok und Snap auf. Ebenso wie in Australien und anderen Ländern gibt es auch in den USA viele Befürworter eines Verbots sozialer Medien für Kinder und Jugendliche. In einer Umfrage des „Wall Street Journal“ sprachen sich 71 Prozent der Befragten dafür aus.

Inwiefern die nun begonnenen Rechtsstreitigkeiten Spuren bei den Unternehmen hinterlassen werden, muss sich zeigen. Aber diese Verfahren und auch die sich ausbreitende Diskussion um Verbote stellen eine zunehmende Herausforderung für sie dar. Die Analystin Minda Smiley von der Marktforschungsgruppe Emarketer sagt: „Es ist klar, dass Meta und seine Rivalen einen Wendepunkt erreicht haben, der massive Implikationen für ihr Geschäft haben könnte.“