Oberlandesgericht Hamburg: Gericht verhängt Haftstrafen zum Besten von Funktionäre von Hisbollah-Miliz

Zwei Funktionäre der Hisbollah-Miliz sind vom Oberlandesgericht Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen einen 50-jährigen Angeklagten verhängte das Gericht nach Angaben einer Sprecherin eine Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren. Der zweite Beschuldigte, im Alter von 56 Jahren, wurde wegen seiner Tätigkeit für die im Libanon ansässige islamistische Gruppierung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Mit dem Urteil stellte erstmals ein deutsches Gericht in einer Entscheidung fest, dass es sich bei der Hisbollah im strafrechtlichen Sinne um eine terroristische Vereinigung handelt. Die Miliz, die unter anderem von der Europäischen Union als Terrororganisation eingestuft wird, wird vom Iran unterstützt. Sie ist zugleich auch mit der islamistischen Hamas im Gazastreifen verbündet, die im vergangenen Oktober Israel angriff.

Die beiden Beschuldigten fungierten nach Feststellung des Gerichts teils über Jahrzehnte hinweg als Mittelsmänner zwischen der Hisbollah und Vereinen der libanesischen Gemeinden in Deutschland. Beide Angeklagte hätten zudem enge Beziehungen zum Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) unterhalten, das laut Verfassungsschutz vom Iran gesteuert wird.

Die Urteile entsprachen den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die in dem im Februar begonnenen Verfahren die Anklage führte. Die Verteidigung beantragte Freisprüche. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.