Niedersächsischer Verfassungsschutz: AfD Niedersachen wird „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Niedersachsen stuft den dortigen AfD-Landesverband als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ ein. Zuvor war er seit 2022 lediglich ein Verdachtsobjekt gewesen. „Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen“, sagte die Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD).
Das niedersächsische Verfassungsschutzgesetz sieht eine Einteilung in Verdachtsobjekt, Beobachtungsobjekt und als höchste Stufe Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung vor. Diese höchste Stufe ist für ein Objekt vorgesehen, welches etwa „zum
Hass aufstachelt“ und „erheblichen gesellschaftlichen Einfluss besitzt“. Andere Bundesländer und der Bund verwenden den Begriff „gesichert rechtsextremistisch“ für diese höchste Stufe.
Mit der jetzigen Einstufung kann der Verfassungsschutz
Niedersachsen die Aktivitäten der AfD im Bundesland weiterhin beobachten
und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend auch „eingriffsintensivere
nachrichtendienstliche Maßnahmen“ treffen.
Mittlerweile bilde eine rechtsextremistische
Ideologie den Konsens innerhalb der Gesamtpartei und auch des
Landesverbandes. „Die häufig in aggressiver und konfrontativer Sprache
vorgetragenen verfassungsfeindlichen Äußerungen und Verhaltensweisen
prägen den Charakter der Partei“, heißt es vom Ministerium. Dieser
Charakter werde von einer Grundtendenz beherrscht, die die freiheitliche demokratische Grundordnung
ablehne.
AfD kündigt Klage gegen die Einstufung an
Der niedersächsische Landesverband der AfD spricht von einer „empörenden
Entscheidung“, hinter der „politisches Kalkül“ stecke. „Es geht darum,
dem politischen Gegner zu schaden“, sagte Ansgar Schledde, Vorsitzender
der AfD Niedersachsen. Sein Landesverband stehe „fest auf dem Boden des
Grundgesetzes“.
Schleddes Stellvertreter Stephan Bothe
bezeichnete die Entscheidung des Landesamts für Verfassungsschutz als rechtswidrig und kündigte juristische Gegenwehr an. Zudem warf er der
Landesinnenministerin Behrens vor, den Boden der Demokratie verlassen zu haben.
In Niedersachsen wurde die AfD
seit 2022 als Verdachtsobjekt beobachtet. 2024 wurde diese Einstufung einmalig um zwei Jahre verlängert. Bis zum 6. Mai 2026 hätte der Verfassungsschutz entscheiden müssen, ob sich der Verdacht erhärtet oder die Beobachtung beendet werden soll. Der Schritt zur Einstufung als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ markiert den Abschluss des mehrjährigen Prüfverfahrens. Der Landesverband der AfD hatte
die Einstufung als Verdachtsobjekt stets als haltlose Verdächtigung
zurückgewiesen.
AfD Niedersachsen gewinnt an Zuspruch
Bereits im vergangenen Sommer hatte der Verfassungsschutz mitgeteilt, dass die Zahl der Rechtsextremisten in der AfD
Niedersachsen und ihrer damals noch existierenden Jugendorganisation
Junge Alternative im Jahr 2024 von 600 auf 850 Mitglieder gestiegen sei.
Zudem sei es den extremistischen Kräften in der AfD
gelungen, Machtstellung und Einflussnahme auszubauen. Insgesamt zählte
der Landesverband zum Jahreswechsel rund 8.000 Mitglieder.
Eine Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des NDR Niedersachsen sah die AfD
im Land im November mit deutlichen Gewinnen in der Wählergunst bei 20
Prozent. Bei der Landtagswahl 2022 hatte sie 11 Prozent erhalten.
Andere Verbände bereits „gesichert rechtsextremistisch“
Die Bundespartei der AfD
war bereits im vergangenen Mai vom Bundesamt für Verfassungsschutz als
„gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden. Diese Einordnung hat
die Behörde nach einer Klage der AfD
jedoch bis zu einer Gerichtsentscheidung ausgesetzt. Im Saarland, in
Hamburg, Berlin, Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein wird die AfD als Teil der Gesamtpartei behandelt.
In
Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg gilt sie als
„gesichert rechtsextrem“. In Bremen, Baden-Württemberg und Hessen sind
die Landesverbände „Verdachtsfälle“. Auch Bayern und Nordrhein-Westfalen
beobachten die AfD als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch keine Entscheidung zur Einstufung.