Niederlage z. Hd. weltgrößten E-Com-Konzern: Amazon: EU-Gericht bestätigt Einstufung wie „sehr große Plattform“

Eigentlich war das klar, jetzt hat es ein Gericht bestätigt: Wer bei Amazon einkauft, tut dies auf einer „sehr großen Plattform“.

Der Online-Riese Amazon wehrte sich mit einer Klage gegen schärfere EU-Regeln. Das EU-Gericht erteilte ihm dabei eine Absage. Zalando war es ähnlich ergangen. So begründen die Richter die aktuelle Entscheidung.

Amazon muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union als „sehr große Online-Plattform“ verschärfte Regeln in der EU beachten. Das Gericht in Luxemburg wies eine Klage des weltgrößten Online-Händlers gegen die entsprechende Einstufung durch die EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) ab. Amazon kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Wenn der Konzern damit Erfolg hat, wandert das Verfahren zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

DSA-Regeln gelten für große Plattformen

Die Richterinnen und Richter sehen durch die Vorgaben zwar unter anderem einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, da sie erhebliche Kosten verursachen.

Der Eingriff sei jedoch gerechtfertigt durch das Ziel der EU, systemische Risiken zu verhindern, so das Gericht. Der US-Konzern hatte argumentiert, dass er nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen wurden. Das Gesetz ziele auf Dienste ab, die Informationen und Meinungen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten – nicht auf Händler für Verbraucherartikel wie Amazon.

„Wir sind in keinem der EU-Länder, in denen wir tätig sind, der größte Einzelhändler.“

Sprecher von Amazon Deutschland

Außerdem sei Amazon durch die verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen Einzelhandels-Konkurrenten benachteiligt, die nicht unter den DSA fallen, hatte das Unternehmen vorgebracht. „Wir sind in keinem der EU-Länder, in denen wir tätig sind, der größte Einzelhändler“, führte Amazon aus. Die Einstufung zwinge das Unternehmen auch dazu, belastende administrative Verpflichtungen zu erfüllen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU keinerlei Nutzen brächten.

Neue Pflichten für große Online-Plattformen

Zu den Pflichten, gegen die Amazon sich insbesondere gewehrt hatte, gehört eine Einschränkung bei Empfehlungen für Nutzer auf ihrer Seite. Sehr große Online-Plattformen müssten nach dem DSA dabei mindestens eine Option anbieten, die nicht auf personalisierten Daten basiert. Außerdem will die Plattform kein öffentliches Verzeichnis für Werbeanzeigen führen, wie es die DSA-Regeln vorgeben.

Zalando scheiterte ebenfalls vor Gericht

Mit dem DSA will die EU Menschen vor illegalen Inhalten auf Online-Plattformen schützen. Für Dienste mit durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern im Monat gelten verschärfte Vorgaben wie eine jährliche Risikobewertung zu schädlichen Inhalten.

Das gesamte im E-Commerce generierte GMV lag einer Erhebung des EHI Retail Instituts zufolge bei 52 Mrd. Euro. Damit liegt der Modeanteil hierzulande bei rund 4,2%.

Amazon veröffentlicht zum Deutschlandgeschäft stets nur den Nettoumsatz. Dieser belief sich im vergangenen Jahr auf rund 40,86 Mrd. US-Dollar. Das entspricht währungsbereinigt 37,75 Mrd. Euro.

In der Summe sind neben dem E-Commerce-Geschäft auch die Erlöse enthalten, die der Handelsriese im Marktplatz-Geschäft erwirtschaftet, darunter Provisionen und Werbeeinnahmen. Hinzu kommen die Umsätze aus dem Cloud-Geschäft.

Das EHI schätzt den letztjährigen reinen Netto-E-Commerce-Umsatz von Amazon in Deutschland auf rund 15 Mrd. Euro. Das sind die Erlöse, die der Konzern in der eigenen Handelssparte erzielt.