Niederlage z. Hd. weltgrößten E-Com-Konzern: Amazon: EU-Gericht bestätigt Einstufung wie „sehr große Plattform“

Eigentlich war das klar, jetzt hat es ein Gericht bestätigt: Wer bei Amazon einkauft, tut dies auf einer „sehr großen Plattform“.
Der Online-Riese Amazon wehrte sich mit einer Klage gegen schärfere EU-Regeln. Das EU-Gericht erteilte ihm dabei eine Absage. Zalando war es ähnlich ergangen. So begründen die Richter die aktuelle Entscheidung.
Online-Konzern
Amazon stellt deutlich mehr Saisonkräfte ein
Erst Black Friday, dann Cyber Monday – solche Rabatt-Aktionen treiben die Zahl der Online-Bestellungen nach oben, zumal ja bald Weihnachten ist. Um das zu meistern, geht Amazon personell in die Vollen.
DSA-Regeln gelten für große Plattformen
Die Richterinnen und Richter sehen durch die Vorgaben zwar unter anderem einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, da sie erhebliche Kosten verursachen.
„Wir sind in keinem der EU-Länder, in denen wir tätig sind, der größte Einzelhändler.“
Außerdem sei Amazon durch die verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen Einzelhandels-Konkurrenten benachteiligt, die nicht unter den DSA fallen, hatte das Unternehmen vorgebracht. „Wir sind in keinem der EU-Länder, in denen wir tätig sind, der größte Einzelhändler“, führte Amazon aus. Die Einstufung zwinge das Unternehmen auch dazu, belastende administrative Verpflichtungen zu erfüllen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU keinerlei Nutzen brächten.
Urteil
Zalando muss strengere Regeln für Online-Dienste beachten
Die EU will Menschen vor illegalen Inhalten auf Internetplattformen wie Facebook und Youtube schützen. Auch Zalando bleibt nach einem Urteil von strengen Vorgaben erfasst.
Neue Pflichten für große Online-Plattformen
Zu den Pflichten, gegen die Amazon sich insbesondere gewehrt hatte, gehört eine Einschränkung bei Empfehlungen für Nutzer auf ihrer Seite. Sehr große Online-Plattformen müssten nach dem DSA dabei mindestens eine Option anbieten, die nicht auf personalisierten Daten basiert. Außerdem will die Plattform kein öffentliches Verzeichnis für Werbeanzeigen führen, wie es die DSA-Regeln vorgeben.
Zalando scheiterte ebenfalls vor Gericht
Mit dem DSA will die EU Menschen vor illegalen Inhalten auf Online-Plattformen schützen. Für Dienste mit durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern im Monat gelten verschärfte Vorgaben wie eine jährliche Risikobewertung zu schädlichen Inhalten.
Das gesamte im E-Commerce generierte GMV lag einer Erhebung des EHI Retail Instituts zufolge bei 52 Mrd. Euro. Damit liegt der Modeanteil hierzulande bei rund 4,2%.
In der Summe sind neben dem E-Commerce-Geschäft auch die Erlöse enthalten, die der Handelsriese im Marktplatz-Geschäft erwirtschaftet, darunter Provisionen und Werbeeinnahmen. Hinzu kommen die Umsätze aus dem Cloud-Geschäft.
Das EHI schätzt den letztjährigen reinen Netto-E-Commerce-Umsatz von Amazon in Deutschland auf rund 15 Mrd. Euro. Das sind die Erlöse, die der Konzern in der eigenen Handelssparte erzielt.