Neues Elektroenzephalographie: Warum Reiche Solarhilfen zum Besten von Hausdächer abwickeln will

Private und gewerbliche Betreiber von Solaranlagen müssen sich auf neue Bedingungen einstellen. Wie aus einem Arbeitsentwurf zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hervorgeht, möchte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) die Photovoltaik künftig deutlich weniger fördern als bisher. So will sie die Finanzhilfen für neue Anlagen bis zu 25 Kilowatt installierter Leistung komplett einstellen. Diese rechneten sich wegen stark gesunkener Kosten auch ohne Subventionen, vor allem, wenn sie den Eigenbedarf deckten, heißt es in dem Papier.

Auch werde die feste Einspeisevergütung der Netzbetreiber für Neuanlagen „konsequent abgeschafft“. Stattdessen bestehe künftig eine Verpflichtung der Erzeuger zur Direktvermarktung an der Strombörse, über Händler oder andere Dienstleiter zu variablen Preisen. Wenn die erneuerbaren Energien zu viel einspeisen, entstehen „negative Preise“ in Form von Kosten für die Abregelung oder für das Loswerden des Stroms im Ausland. Der Entwurf stellt eine „vollständige Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen“ in Aussicht. In solchen Fällen gibt es also künftig kein Geld.

Die erneuerbaren Energien seien „im Zentrum der Stromversorgung angekommen“, heißt es in der Vorlage weiter. Dass sie nach dem „Erzeuge-und-vergiss-Motto“ arbeiteten, sei nicht zeitgemäß: „Stromeinspeisung soll sich zukünftig immer an der Nachfrage und den Preissignalen des Marktes orientieren.“ Überdies sind laut Entwurf künftig Installationen nur für den Eigenbedarf ohne Netzeinspeisung denkbar. Das reize zur Installation von Speichern an: „Insbesondere für Solaranlagen soll es der Regelfall sein, dass diese von Beginn an gemeinsam mit einem Speicher errichtet werden.“

Stärkerer Fokus auf Freiflächenanlagen

Im privaten Feld geht es in erster Linie um Dachanlagen bis zu einer Nennleistung von 25 Kilowatt auf Ein- und Mehrfamilienhäusern, auf Scheunen oder kleinen Gewerbebetrieben. Aufbauten für 25 Kilowatt brauchen etwa 120 Quadratmeter Dachfläche, die 22.000 bis 27.000 Kilowattstunden Strom im Jahr liefert. Die Leistung vieler Einfamilienhäuser beläuft sich eher auf fünf bis 15 Kilowatt.

Zu den weiteren Überlegungen im Entwurf vom 22. Januar gehört, dass neben der Stromnachfrage auch die Aufnahmefähigkeit der Netze eine größere Rolle zu spielen habe. Viel ist von Systemdienlichkeit die Rede. Das bedeutet, dass Anlagen am besten dort entstehen und einspeisen sollen, wo Bedarf besteht und die Leitungen das Angebot wirklich aufnehmen und abtransportieren können. Mehr Wert wird zudem auf Freiflächen gelegt. Die Vorlage hält fest: „Um die Kosteneffizienz des Ausbaus der Solarenergie zu stärken, wird ein stärkerer Fokus auf kostengünstige Freiflächenanlagen gelegt.“

Das Papier erinnert daran, dass die europäische Elektrizitätsmarktverordnung sowie die Beihilfevorgaben der Kommission verlangten, dass in Zeiten hoher Strompreise die Zusatzerlöse geförderter Anlagen abzuschöpfen seien. Dies sei „nicht nur europarechtlich geboten, sondern auch in der Sache sinnvoll“, heißt es im Entwurf.

Reiches Handschrift ist unverkennbar

Das Dokument stellt klar, dass die Erneuerbaren künftig Finanzbeiträge zur eigenen Förderung leisten müssten: „Die Anlagen werden mit abgeschöpften Zusatzerlösen zur Finanzierung des Fördersystems beitragen.“ Das könnte über Differenzverträge („Contracts for Difference“) geschehen. Die Abschöpfung ist für alle Erneuerbare-Anlagen mit 100 Kilowatt oder mehr Leistung vorgesehen, mit Ausnahme der Biomasse.

Die neue Handschrift der Ministerin im Vergleich zu ihrem grünen Vorgänger Robert Habeck ist unverkennbar. Reiche weist gern darauf hin, dass in der Vergangenheit der Klimaschutz die beiden anderen Punkte des energiewirtschaftlichen Dreiecks, Bezahlbarkeit und die Versorgungssicherheit, dominiert habe. Das neue Dokument bekennt sich zum Klimaschutz und dazu, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen sollen; derzeit sind es rund 60 Prozent. Aber die Verschiebung der Prioritäten in der Novelle ist unverkennbar.

„Es gilt, das EEG konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“, steht gleich zu Beginn der fast 440 Seiten. Auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit sei zu berücksichtigen, man brauche „einen klaren Fokus auf mehr Markt, Innovation, Ganzheitlichkeit und Systemorientierung“.

„Weiterer Angriff auf die erneuerbaren Energien“

Wie in der Diskussion um das Gebäudemodernisierungs- oder Heizungsgesetz geht es Reiche darum, dass für die Energiewende „alle Potentiale markt- und systemdienlich genutzt werden“. Diese Technikoffenheit müsse auch flexible Biogasanlagen als Ergänzung zu Wind- und Sonnenkraft umfassen. Die Ausbaumengen der Bioenergie will man daher „moderat“ aufstocken.

Die Vorschläge stoßen auf ein geteiltes Echo. Die Deutsche Umwelthilfe nannte den Entwurf „verantwortungslos und nicht mit den Verpflichtungen des Klimaschutzgesetzes vereinbar“. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) setzte ihn in einen Zusammenhang mit der „Abschaffung“ des Heizungsgesetzes und Reiches Überlegungen zu einem „Netzpaket“, um den Ausbau von Leitungen und Ökostromerzeugung zu harmonisieren.

Das EEG-Papier sei „ein weiterer Angriff auf die erneuerbaren Energien“, monierte BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. Für besonders heikel hält sie die Streichung der Einspeisevergütung und den Zwang zur Direktvermarktung. Das habe „desaströse Folgen für die Branche“. Selbst aus der Regierungskoalition kam Kritik. Die Überlegungen enthielten Regelungen, „die den Ausbau der Photovoltaik (PV) massiv ausbremsen“, sagte die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Scheer. Sie widersprächen dem Koalitionsvertrag.

Die Wissenschaft reagierte dagegen positiv. Der Entwurf plane keine Abstriche beim Ökostromausbau, wolle aber zu Recht Kostensenkungspotentiale nutzen, sagt der Bochumer Energieökonom Andreas Löschel: „Der Wegfall der Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen macht aus ökonomischer Sicht Sinn, denn die Kosten sind dreimal so hoch wie in den Freiflächen.“ Es brauche mehr Ausschreibungen für große Einheiten, was nicht einfach werde. „Für die kleinen PV-Anlagen wird es darum gehen, rasch umfassende Direktvermarktungsangebote zu etablieren, um den Wegfall der fixen Einspeisevergütung zu ersetzen“, sagt Löschel.