Nahost | Siedlungsbau Westbank: Trumps Friedensrat hindert Israel nicht an weiteren Annexionen

Fotos in der israelischen Zeitung Haaretz zeigen, wie am 19. Februar im Gazastreifen der erste Tag des Ramadan begangen wird. Danach hat es der zivile Arm der Hamas in diesem Jahr erneut geschafft, auf einer von Trümmern gesäumten Straße eine bis zum Horizont reichende, von bunten Lichtern beleuchtete Tafel aufzustellen.

Hier können die Menschen, die keine eigene Kochgelegenheit mehr haben, am Abend das Fastenbrechen feiern. Am selben Tag kommt in Washington der unter Donald Trumps persönlicher Führung stehende Friedensrat mit Vertretern aus 47 Ländern zusammen.

Deutschland hat nur Beobachter geschickt, weil man der Auffassung ist, dass sich dieses Gremium als dauerhafte Konkurrenz zu den Vereinten Nationen entwickeln soll. Deren Generalsekretär, António Guterres, betont dagegen, dass der UN-Sicherheitsrat den Friedensrat ausdrücklich mit der Umsetzung des Gaza-Friedensplans beauftragt hat.

Nur Indonesien sagt Soldaten zu, andere Staaten zögern

Donald Trump teilt nach der Session des Gremiums mit, dass die USA zehn Milliarden Dollar Wiederaufbauhilfe für Gaza zur Verfügung gestellt hätten. Weitere sieben Milliarden kämen von den Mitgliedern Aserbaidschan, Bahrain, Katar, Kasachstan, Kuwait, Marokko, Saudi-Arabien, Usbekistan sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Wie der britische Guardian schreibt, werden im Gazastreifen bereits Festungsanlagen für 5.000 Soldaten einer von der UNO mandatierten Internationalen Stabilisierungstruppe (ISG) gebaut. Dieses Korps soll die Hamas und deren Alliierte demilitarisieren, die neue palästinensische Zivilbehörde schützen und den Aufbau einer aus Palästinensern bestehenden Polizei flankieren. Wie realistisch das alles ist, muss sich noch herausstellen. Bislang hat nur Indonesien Soldaten für die ISG fest zugesagt. Albanien, Kasachstan, das Kosovo und Marokko haben eine mögliche Teilnahme von Militäreinheiten in Aussicht gestellt.

Wie die Demilitarisierung durchgesetzt werden soll, bleibt weiterhin unklar. Kein Land, von Israel abgesehen, hat sich bisher bereitgefunden, die Hamas gewaltsam zu entwaffnen. Die hat erklärt, sie wolle die Waffen niederlegen, sobald sich mit dem Friedensplan eine deutliche Perspektive „für die Gewährleistung der legitimen nationalen Rechte unseres Volkes“ abzeichnet. So fordert sie, dass 40.000 Beschäftigte ihrer Administration, darunter 10.000 Polizisten, in die vom Friedensplan vorgesehenen Behörden integriert werden.

Netanjahu will die UN-Einheiten auf dem Golan zum Abzug zwingen

Israels Regierung macht keinerlei Zusagen für einen Abzug ihrer Armee. Die Regierung von Benjamin Netanjahu besteht nach wie vor auf der vollständigen Ausschaltung der Hamas. Da sie immer wieder der gesamten Gaza-Bevölkerung terroristische Absichten unterstellt und die rechtsradikalen Koalitionspartner ihren Wählern ungerührt versprechen, dass der Gazastreifen demnächst wieder besiedelt werden kann, wird unbeirrt am Ziel festgehalten, die Palästinenser zu vertreiben.

Daher kommt keinerlei Bewegung in daraus resultierende Konflikte. Doch bleibt festzuhalten, dass Truppenunterkünfte für internationale Einheiten ein Fortschritt sind. Israel hat bisher stets die Stationierung neutraler Truppen auf den von ihm beanspruchten Gebieten abgelehnt.

Derzeit versucht die Regierung Netanjahu, die seit Jahrzehnten auf dem Golan stationierten UN-Truppen, die einst den Waffenstillstand mit dem Syrien von Baschar al-Assad überwacht haben, zum Abzug zu zwingen. Allein um ein Friedenskorps in Gaza zu installieren, müsste Präsident Trump außerordentlich starken Druck auf Israel ausüben. Noch ist nicht zu erkennen, dass dort von Maximalzielen der Rechtsradikalen Abstand genommen wird.

Vorbuchungen bei Immobilienfirmen für Häuser in der Westbank

Damit Fortschritte bei der Befriedung im Gazastreifen keinen Modellcharakter für das Westjordanland annehmen, wird dort eine De-facto-Annexion palästinensischer Gebiete forciert. In der Zone C, die westlich des Jordan beginnt, sind die unter palästinensischer Verwaltung stehenden Territorien zu Inseln geschrumpft.

Auf Betreiben der ultrarechten Regierungskoalition hat die Knesset kürzlich den Bau von 2.700 Wohneinheiten genehmigt. Damit wird das bereits annektierte Ostjerusalem in die Westbank ausgedehnt und deren arabische Bevölkerung isoliert. Die Errichtung einer neuen, angeblich für ultraorthodoxe Israelis vorgesehenen Großsiedlung wird unweigerlich Spannungen und schwere Konfrontationen nach sich ziehen.

Während Immobilienfirmen schon im Vorjahr weltweit Bestellungen jüdischer Bürger entgegennahmen, die im Westjordanland ein Haus kaufen wollen, hat nun ein Regierungsbeschluss vom 15. Februar die bisher nicht verwirklichte, von den Siedlern seit Langem geforderte „Legalisierung“ der Landnahme eingeleitet.

In Palästina galt Land nicht als Privatbesitz, sondern „Eigentum Gottes“

Es werden in den betroffenen Gebieten Verwaltungseinheiten geschaffen, in denen illegal besetztes Land als Eigentum israelischer Bürger bzw. des israelischen Staates „rechtskräftig“ registriert wird. Der Beschluss erlaubt zwar auch Palästinensern, Landbesitz registrieren zu lassen. Nur muss der nachgewiesen werden, was schwierig ist.

Land war im einstigen Mandatsgebiet Palästina wie überall in der islamischen Welt kein Privatbesitz, sondern wurde als „Eigentum Gottes“ von der Religionsbehörde verwaltet. Der Erlös von Pachten kam gemeinnützigen Zwecken zugute. Wenn also palästinensische Großpächter seit den 1930er Jahren Land an jüdische Einwanderer „verkauften“, handelten sie eindeutig illegal. Islamische und jüdische Rechtsvorstellungen trafen und treffen in dieser Hinsicht bis heute hart aufeinander.

Für die immer dominanter werdenden jüdisch-orthodoxen Gruppen stellt die Westbank das antike Judäa und Samaria dar und ist Teil von Eretz Israel, das Gott den Juden für immer und ewig überantwortet hat. Der Registrierungsbeschluss, der israelische Souveränität auf besetztes Gebiet ausweitet, folgt dieser Auffassung. Aller religiösen Verklärung zum Trotz läuft das auf einen schweren Bruch mit geltendem Völkerrecht hinaus.