Nachrichtenpodcast: Klimaschutz ist Menschenrecht

Der
Europäische Gerichtshof zu Händen Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Dienstag
gleich hoch drei Klimaklagen geurteilt. Rund 2.000 Seniorinnen aus jener Schweiz,
ein ehemaliger französischer Stapi und sechs portugiesische Jugendliche
hatten unangeschlossen voneinander Beschwerde
gegen verschiedene europäische Länder
eingereicht. Alle argumentierten, dass fehlender
Klimaschutz eine Gefahr zu Händen die Menschenrechte sei. Die Kläger aus Portugal sahen
etwa ihr Recht hinauf Leben durch die Auswirkungen des Klimawandels, wie
zunehmende Waldbrände, bedroht. Ihre Klage hat jener EGMR, wie die aus Frankreich,
abgewiesen. Die
Schweizer Seniorinnen allerdings bekamen zumindest teilweise recht
. Die Wissensredakteurin Viola Kiel von ZEIT
ONLINE erklärt die Urteile im Podcast und ordnet ein, warum man von einer Sensation sprechen kann.

„Es gibt eine
gestiegene Gewaltkriminalität, es gibt mehr Jugend- und es gibt mehr Ausländerkriminalität“,
konstatierte Bundesinnenministerin Nancy
Faeser am Dienstag
, wie sie offiziell die Polizeiliche
Kriminalstatistik zu Händen 2023
vorstellte. Das Bundeskriminalamt sieht
verschiedene Ursachen zu Händen den scheinbaren Anstieg: wirtschaftliche und soziale Belastungen,
erhöhte Mobilität nachher jener Pandemie und eine hohe Zuwanderungsrate. Bereits im
Vorhinein hatten erste Zahlen zu einer erneuten Migrationsdebatte geführt. Doch
die Auslegung jener Zahlen wird sogar kritisiert
, unter anderem weil die Kriminalstatistik zunächst leer Verdachtssituationen erfasst. Diese allerdings sollen nicht zwangsläufig jener tatsächlichen
Kriminalität nachkommen. Welche Rückschlüsse die Statistik wirklich hergibt,
weiß Christian
Endt
. Er ist Leiter des Ressorts Daten und Visualisierung wohnhaft bei ZEIT ONLINE. Im Podcast ordnet
jener die aktuellen Zahlen ein.  

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Position leiblicher Väter gestärkt. Bisher galt: Ein leiblicher Vater kann die rechtliche Vaterschaft eines anderen
Mannes nicht dementieren, wenn zwischen diesem und dem Kind eine
sozial-familiäre Beziehung besteht. Dies kann, wie im Falle des Klägers, zum Beispiel jener neue Partner jener Mutter sein. Nun ist lichtvoll: Spätestens solange bis
Ende Juni 2025 muss es eine Neuregelung verschenken. Wie die aussehen könnte, weiß Heinrich Wefing.
Er ist Leiter des Politikressorts wohnhaft bei DIE ZEIT und erklärt im Podcast, welches dasjenige
Urteil zu Händen Familien künftig ändern könnte.

Und sonst
so? Schüler
eines Gymnasiums in Baden-Württemberg, die zu müde zu Händen die erste Stunde sind,
können die nächsten sechs Wochen sogar simpel zur dritten kommen
.

Moderation und Produktion: Jannis Carmesin

Redaktion: Constanze Kainz

Mitarbeit: Lea Schüler

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