Nach US-Klage: Google löscht gesammelte Nutzerdaten

Stickstoffutzer des Google-Browsers Chrome sollten sich in den kommenden Tagen und Wochen noch einmal durchlesen, wie privat sie im Inkognitomodus tatsächlich surfen können. In den Vereinigten Staaten einigte sich dies Internetunternehmen in einem Rechtsstreit, in dem es beschuldigt wurde, Nutzer nicht genau aufzuklären, welche Daten im vermeintlichen Privatmodus des Chrome-Browsers noch gesammelt werden. Ein Sprecher von Google gab zwar keine Schuld zu. Das Unternehmen will denn Teil welcher Einigung demgegenüber nun „Milliarden“ nicht zugeordneter Datenpunkte löschen, die trotz allem von Nutzern des Inkognitomodus generiert wurden.

Anbieter von Browsern zusammenschließen aus unterschiedlichen Gründen Daten, zum Beispiel um Eigenschaften des Browsers zu verbessern, demgegenüber genauso, um die Daten an Werbetreibende zu verkaufen, die den Nutzern dann zielgerichtet Werbung im Internet signifizieren können.

Verschiedene Browser offenstehen Privatmodi an, in denen etwa keine Historie welcher besuchten Internetseiten angelegt wird oder die Nachverfolgung von Nutzern verbleibend kleine Dateien im Browser (Cookies) eingeschränkt ist. Internetanbieter, Netzwerkbetreiber und Betreiber besuchter Internetseiten können demgegenüber, etwa verbleibend die IP-Adresse, unter Umständen weiterhin reproduzieren, wer eine Seite aufruft.

Google muss seine Erklärungen verbiegen

Die Kläger hatten bemängelt, dass Google selbst Daten verbleibend dies Verhalten welcher Nutzer im Inkognitomodus sammele. Dies stelle Google demgegenüber nicht im Informationstext welcher vermeintlich privaten Browserfenster lichtvoll. Die außergerichtliche Einigung verlangt nun von Google, sich selbst unter den Dritten zu nennen, die aus dem Inkognitomodus Daten messen. Ebenso muss genannt werden, dass Google Daten erhält, die aus Interaktionen mit Internetseiten entstehen, die Google-Dienste etwa zu Gunsten von Werbung und Nutzeranalysen verwenden.

Google verpflichtet sich zudem, private Browserdaten zu löschen, die zum Zeitpunkt welcher Unterzeichnung welcher Einigung älter denn neun Monate sind und solange bis Dezember 2023 gesammelt wurden. Ein Google-Sprecher sagte dem Finanznachrichtendienst Bloomberg, man lösche „maßlos gerne Ehegattin technische Daten, die nie mit einem Individuum verbunden waren oder zu Gunsten von jedwede Form welcher Personalisierung verwendet wurden“.

Ohnehin laufende Initiative zu Gunsten von Datenschutz

In Zukunft muss Google genauso aufwärts gewisse Datenpunkte verzichten, die es erlauben könnten, nachzuvollziehen, ob ein Nutzer im Inkognitomodus surft. Zudem soll Google IP-Adressen teilweise verschleiern, keine spezifischen Seitenadressen mehr speichern und selbst keine Drittanbietercookies mehr im Inkognitomodus benutzen – womit welche genauso in welcher „öffentlichen“ Version des Browsers in diesem Jahr abgeschaltet werden sollen. Die parallel laufende Initiative soll laut Google dem Datenschutz und welcher Sicherheit welcher Nutzer wirken.

Mit welcher Einigung erhält die Gruppe welcher Kläger, die die Klage schon im Jahr 2020 eingereicht und 5 Milliarden Dollar Schadenersatz verlangt hatten, kein Geld. Allerdings ist es einzelnen Klägern in den Vereinigten Staaten weiterhin erlaubt, Schäden in Bezug aufwärts Datenschutzvergehen von Google geltend zu zeugen. Diese zu tun sein in der Tat einzeln ausgefochten werden.