Nach Urteil: US-Zollbehörde stoppt Erhebung welcher Abgaben

Mehr als drei Tage nach dem Urteil des Supreme Courts gegen ‌bestimmte ‌von US-Präsident Donald Trump verhängte Zölle will die Zollbehörde CBP die Erhebung dieser Abgaben einstellen. ⁠Ab Dienstag würden alle Zollcodes für die im Zusammenhang mit dem Notstandsgesetz IEEPA verhängten ⁠Abgaben deaktiviert, schreibt die ‌Behörde an Logistikunternehmen. Der Oberste Gerichtshof hatte diese bestimmte Art ⁠von Zöllen ⁠am Freitag für unrechtmäßig erklärt. Trump ⁠verhängte daraufhin ⁠auf einer anderen rechtlichen Grundlage umgehend neue Zölle ‌in Höhe von 15 Prozent.

US-Finanzminister Scott Bessent sagte dem Sender Fox News, dass die Zolleinnahmen in diesem Jahr und auch in Zukunft unverändert bleiben würden. Über eine mögliche Rückzahlung ⁠von Zöllen müssen ⁠nach seinen Angaben nun untergeordnete ⁠Gerichte entscheiden. Dies könne Wochen oder Monate dauern. ⁠

China kündigte eine umfassende Prüfung ⁠der Auswirkungen des Urteils an. Die Regierung in Washington solle ihre einseitigen Zollmaßnahmen gegen Handelspartner aufheben, teilte das chinesische Handelsministerium am ‌Montag mit. „Einseitige Zölle der USA verstoßen gegen internationale Handelsregeln und US-amerikanisches Recht und sind nicht im Interesse einer ‌der Parteien“, fügte ‌das chinesische Ministerium hinzu. China werde die weitere Entwicklung genau beobachten und seine Interessen entschlossen schützen. Vom ⁠31. März bis zum ⁠2. April wird Trump zu einem mit Spannung erwarteten Treffen in ‌China erwartet.

Der Industrieverband BDI begrüßt das Urteil als ein starkes Signal für die regelbasierte Handelsordnung. Zugleich warnte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dass eine bleibende Unsicherheit international tätige Unternehmen weiterhin belasten und Investitions- und Lieferkettenentscheidungen erschweren werde.

„Es wird erwartet, dass die US-Administration alternative Wege prüfen und nutzen wird, um bestehende Zölle fortzuführen oder vergleichbare Schutzinstrumente einzuführen“, sagte Wolfgang Niedermark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI. Die Europäische Union sollte, unterstützt durch die Bundesregierung, zügig auf die Vereinigten Staaten zugehen und Klarheit schaffen, welche Folgen das aktuelle Urteil für den EU-US-Handelsdeal habe. Unternehmen benötigten rasch Planungssicherheit.

Auch die Industrie- und Handelskammer (DIHK) fürchtet weiterhin hohe Unsicherheit für deutsche Firmen im US-Geschäft. „Denn es gibt weiterhin andere Instrumente für handelsbeschränkende US-Maßnahmen in Händen der US-Administration, auf deren Einsatz sich die deutsche Wirtschaft einstellen muss“, sagt DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier in Berlin.

Die Europäische Union sollte aus seiner Sicht mit einem kühlen Kopf auf das Urteil und neue mögliche US-Zölle reagieren und sich für Verlässlichkeit der handelspolitischen Rahmenbedingungen für die Unternehmen einsetzen. „Es gilt gegenüber den USA weiterhin die Senkung aller WTO-illegalen Zölle einzufordern, insbesondere im Stahl und Aluminium-Bereich, samt Derivaten.“ Gleichzeitig müsse die EU dringend ihre Lieferketten diversifizieren und die Unternehmen durch Handelsabkommen unterstützen.