Nach Klingbeils Rede: Der große Reformcheck

Ehegattensplitting abschaffen
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat eine alte Forderung seiner Partei aufgegriffen: Für Neuvermählte will er das Ehegattensplitting abschaffen. Das Ziel dahinter: Anreize für mehr Arbeit schaffen, Frauen aus „der Teilzeitfalle“ holen. Mit dem Splitting teilt das Finanzamt das Einkommen gedanklich zu gleichen Teilen auf das Ehepaar auf – Ergebnis des Splittens ist, dass die Abgabelast im Vergleich zu einer individuellen Besteuerung beider Partner geringer ausfällt. Der Vorteil wächst mit dem Einkommensunterschied.
Ökonomen sprechen sich seit längerem für eine Reform des Splittings aus und prognostizieren einen Schub für den Arbeitsmarkt. Ein Vorschlag lautet, dass nur noch ein Freibetrag auf den Partner übertragbar ist (Realsplitting). Steuerrechtler sind da skeptischer. Für die Frage, ob Klingbeil sich in diesem Punkt durchsetzen kann, wird die Positionierung der Union entscheidend sein. Von dort kommt schon Widerspruch. „Die Unionsfraktion hat zum Ehegattensplitting eine klare Haltung: Wir halten daran fest“, sagte ihr finanzpolitischer Sprecher, Fritz Güntzler, der F.A.Z. Die Ehepartner gingen gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen ein. „Das muss steuerlich abgebildet werden.“
Geringere Einkommensteuer für Gering- und Mittelverdiener
Der Finanzminister will 95 Prozent der Einkommensteuerzahler entlasten („mit einigen Hundert Euro im Jahr“), ohne dass dies Löcher in seine Haushaltsplanung reißt. Das heißt, er will bei den Spitzenverdienern das hereinholen, was er unten und in der Mitte des Tarifs nachlässt. Fachleute bezweifeln, dass diese Rechnung aufgehen wird, weil bei den wenigen Steuerzahlern an der Spitze kaum genug hereinzuholen sei. Nach den Faustformeln des Ministeriums bringt eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes um einen Prozentpunkt zwischen zwei und fünf Milliarden Euro zusätzlich ein.
Erschwerend kommt hinzu, dass für viele Handwerker und Mittelständler die Einkommensteuer entscheidend ist. Zwar können sich manche wie eine Aktiengesellschaft besteuern lassen. Dann gilt die Körperschaftsteuer. Zudem können einbehaltende Gewinne geringer besteuert werden. Beides hat aber Fallstricke. Bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist eine Erhöhung des Steuersatzes absehbar, möglicherweise abgefedert mit höheren Freibeträgen.
Griff zur Mehrwertsteuer
Niemand in der Koalition hat die Absicht, die allgemeine Verbrauchsteuer zu erhöhen – und doch mehren sich die Zeichen, dass es am Ende dazu kommen wird. Denn vom Jahr 2028 an klafft eine Lücke im Bundeshaushalt von 60 Milliarden Euro. Hinzu kommen die wachsenden Löcher in den Sozialversicherungen. Für die SPD, die sich mehr Steuergerechtigkeit auf die Fahnen geschrieben hat, wäre der Griff zur Mehrwertsteuer besonders heikel. Sie gilt als regressiv. Das heißt, sie belastet besonders jene, die ihr Einkommen komplett zum Lebensunterhalt benötigen. Eine Senkung des ermäßigten Satzes, der nicht zuletzt für Lebensmittel gilt, wäre hilfreich, ändert aber den Befund nicht grundlegend. Laut Bundesfinanzministerium bringt eine Erhöhung des Regelsatzes um einen Prozentpunkt dem Fiskus 15,6 Milliarden Euro, davon landen 8,2 Milliarden Euro in den Kassen des Bundes. Die Senkung des ermäßigten Satzes um einen Prozentpunkt kostet 3,4 Milliarden Euro, davon 1,8 Milliarden den Bund.
Rente nach Beitragsjahren
Die Höhe der gesetzlichen Rente soll sich nach Klingbeils Plänen künftig „viel stärker an den Beitragsjahren orientieren“, also an der Dauer der Beitragszahlung. Das greift eine Idee seines ökonomischen Beraters Jens Südekum auf; auch der Bundeskanzler hat sich schon interessiert gezeigt. Unter Rentenfachleuten ist der Ansatz aber umstritten. „Was auf den ersten Blick gerecht wirkt, hat schnell blinde Flecken“, sagte dazu kürzlich der „Wirtschaftsweise“ Martin Werding. Es löse nicht das demographische Problem der Rente, „wenn wir nur den Eintrittsmodus umbauen“. Schon heute hängt die Rentenhöhe davon ab, wie viele Jahre man Beiträge zahlt und von der Höhe dieser Einzahlungen.
Der Klingbeil-Vorschlag läuft auf die Abkehr vom sogenannten Äquivalenzprinzip hinaus: Arbeitnehmer ohne Studium bekämen damit mehr Monatsrente für jeden eingezahlten Euro als Arbeitnehmer mit Studium. Versicherte, die früh ins Erwerbsleben starten, hätten nicht mehr nur den Vorteil, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt im Leben 40 oder 45 Beitragsjahre beisammen haben. Sie bekämen eine Art Rentenzuschlag dafür, dass sie den Beginn ihrer Beitragszahlungen in jungen Jahren nicht durch ein Studium verzögern.
Kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern streichen
Für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird daran gedacht, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern mit keinem oder geringem Einkommen abzuschaffen. Theoretisch träfe das fast 2,5 Millionen Personen und brächte bei einem kolportierten Mindestbeitrag von 200 Euro im Monat rund 5,9 Milliarden Euro im Jahr ein. Damit ließe sich die Hälfte des für 2027 erwarteten Kassendefizits stopfen. Es könnte aber Ausnahmen für Versicherte mit noch nicht schulpflichtigen Kindern geben. Das sind rund 490.000 Personen, so dass eher 4,7 Milliarden Euro zu erwarten wären. Diese Einnahmen für die GKV wachsen, falls die Partner – wie politisch beabsichtigt – eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Mehr als die 200 Euro Monatsbeitrag kommen allerdings nur bei einer Beschäftigung zu einem Bruttogehalt von mindestens 1200 Euro zusammen; dann fließen je 105 Euro vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die Krankenkasse. Noch ist freilich alles Spekulation: Die Empfehlungen der GKV-Kommission kommen erst am Montag. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat anklingen lassen, die Idee gutzuheißen, auch um mehr Frauen in Beschäftigung zu bringen. Die SPD zögert, weil sie Abwanderungen in die Privatversicherung fürchtet. Dort sind die Mindesttarife aber höher. CSU-Chef Markus Söder mauert: Die Abschaffung der Mitversicherung komme nicht infrage.
Hürden für befristete Arbeitsverträge senken
Befristete Arbeitsverträge sind für SPD und Gewerkschaften eigentlich ein rotes Tuch. Umso markanter ist Klingbeils Vorstoß, gesetzliche Beschränkungen zu lockern: Investiert ein Unternehmen in innovative Geschäftsfelder, könnte es dafür künftig eine Ausnahmeklausel nutzen, die bisher nur für Start-ups gilt. Es könnte dann neue Stellen für eine Dauer von bis zu vier Jahren befristen. Normalerweise gilt für Arbeitsverträge mit festem Enddatum eine Grenze von zwei Jahren. Klingbeil will, dass mehr Unternehmen mit neuen Geschäftsideen ins Risiko gehen und sich „trauen, in einer Phase der Unsicherheit, mehr Menschen einzustellen“. Er stützt sich damit auf renommierte Forscher: Simon Jäger von der amerikanischen Princeton-Universität und Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung haben den Vorschlag Ende Januar als Teil eines Konzepts zur „Dynamisierung des Arbeitsmarkts“ in einem F.A.Z.-Gastbeitrag präsentiert.
Staatliche Wohnbaugesellschaft
Staatliche Wohnungsbaugesellschaften gibt es auf kommunaler Ebene viele. Die SPD will nun zusätzlich eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft schaffen. Der Wohnungsmangel in den Ballungszentren ist seit Jahren groß. Allerdings bauen auch die kommunalen Gesellschaften weniger als benötigt und, wie Kritiker monieren, oft auch mit teureren Strukturen als private Investoren. „Das geht am Markt vorbei“, sagte Baugewerbepräsident Wolfgang Schubert-Raab am Donnerstag zu Klingbeils Vorstoß. Statt Geld in den Aufbau einer Bundesbaugesellschaft zu stecken, solle man etablierte Akteure stärker fördern. Robert Feiger von der Baugewerkschaft begrüßte dagegen „jede Idee, die zu Entlastung führt“. Neu ist die Idee indes nicht. Die Ampelregierung wollte, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) mehr selbst baut. Die sah aber Potential für maximal 8000 Wohnungen.