Nach Anschlag in Berlin: Wie in jener Pandemie – nur dramatischer

Wer friert, kann nicht lernen. Das gilt von diesem Montag an für die Schüler von 18 Schulen im Südwesten Berlins, sie alle sind vom Stromausfall nach einem Brandanschlag betroffen. Lediglich elf Grad sind am Wochenende in den Klassenräumen gemessen worden. Tendenz weiter sinkend. Das neue Jahr habe ja „recht ungewöhnlich angefangen“, räsonierte die Schulleitung eines betroffenen Gymnasiums dazu nüchtern.

Dass die Situation sogar noch dramatischer ist als zu Corona-Zeiten, wird erst deutlich, als die Sprache auf eine mögliche Onlinealternative kommt. Da es für viele Schüler sowie Lehrkräfte aufgrund des Stromausfalls nicht möglich sei, zuverlässig auf die Lernplattform zuzugreifen, „sehen wir von verpflichtenden di­gitalen Lernangeboten ab und bitten die Schülerinnen und Schüler darum, die Zeit zur Wiederholung von Lerninhalten zu nutzen“. Was in Zeiten einer weltweiten Pandemie noch ein probates Mittel war, ist schon technisch nicht möglich, wenn Heizung und Strom gar nicht funktionieren und Mobilfunk allenfalls sporadisch.

Das sind auch am dritten Tag des flächendeckenden Blackouts die Gründe, welche die Menschen aus ihren dunklen Häusern treiben. Etwa 30.000 Haushalte sind notgedrungen auf den Beinen, mieten sich bei Freunden und Familie ein oder pilgern zum Bürgersaal in Zehlendorf. Dort ist es voll, auch auf den Fluren. Alle sitzen um die Steckdosen herum, als wären es wärmende Lagerfeuer. Die Kapazitäten werden mit Steckdosenleisten um ein Vielfaches erweitert, um all die Handys, Tablets und Akkus laden zu können, die man braucht, um den Alltag bewältigen zu können. Dazu werden Kaffee und Tee gereicht, es gibt Nudeln mit Tomatensoße in Plastikschüsseln.

Die Stimmung ist gedrückt

Im Bürgersaal sitzen vor allem ältere Menschen, auch einige hochbetagte, zwischendrin Jugendliche, die schweigend durch ihre Instagram-Accounts scrollen. Die Stimmung ist gedrückt. Auch die Fitnessclubs des Bezirks werden zur Sammelstelle für Strom- und Heizungslose. Nicht nur an den Geräten ist die Hölle los, vor den Damenduschen bilden sich lange Schlangen. Immerhin gibt es auch einige gute Nachrichten: 64 von 74 Pflegeheimen im betroffenen Gebiet sind wieder mit Strom versorgt.

Die Berliner Regierung spricht derweil von Linksterrorismus. Die Täter nähmen bewusst in Kauf, das Leben von Menschen zu gefährden, sagte die Berliner Innen­senatorin Iris Spranger (SPD) am Montag vor der Presse. „Terrorismus setzt Gewalt mit dem Ziel ein, die Bevölkerung ein­zuschüchtern.“ Das sei hier der Fall, so Spranger. Diese Einschätzung äußere sie ausdrücklich in Abstimmung mit dem Verfassungsschutz. Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) findet deutliche Worte: „Es ist keine Sabotage, es ist Terrorismus.“

So hatte sich Wegner schon am Sonntagabend im RBB geäußert. Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus warfen ihm daraufhin eine voreilige Bewertung des Anschlags auf das Stromnetz im Ber­liner Südwesten vor. „Kai Wegner sollte wissen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine ausreichenden Anhaltspunkte gibt, um den Brandanschlag als terroristisch einzustufen, zweifellos jedoch als schwere Brandstiftung und Sabotage“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Vasili Franco, der F.A.Z. Es handele sich zwar um einen „Brandanschlag, der mit hoher Wahrscheinlichkeit politisch motiviert war“. Dass es sich juristisch um Terrorismus handele, sei „auf Basis der bisherigen Erkenntnisse“ aber „eher abwegig“.

Unterstützung erhält Wegner für seine Formulierung vom Koalitionspartner SPD. Der innenpolitische Sprecher der SPD im Abgeordnetenhaus, Martin Matz, sagte der F.A.Z.: „Dass Kai Wegner den Brandanschlag als Terrorismus bezeichnet hat, halte ich für richtig. Politisch ist das zutreffend“. Die juristische Bewertung sei „zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen“. Niemand könne bereits jetzt sagen, ob am Ende Terrorismustatbestände erfüllt seien. „Dafür muss es ein konkretes Straf­ver­fahren gegen Tatverdächtige geben“, sagte Matz. Der SPD-Politiker kritisierte den Regierenden Bürgermeister an einem anderen Punkt: „Es war unglücklich, dass Kai Wegner am ersten Tag nur vom Büro aus agiert hat. Richtig wäre gewesen, schon am Samstag vor Ort bei den Betroffenen zu sein.“

Vulkangruppen sind seit 2011 aktiv

Zu der Tat hatte sich am Sonntag eine sogenannte Vulkangruppe bekannt. Unter dem Titel „Den Herrschenden den Saft abdrehen“ veröffentlichte sie ein entsprechendes Schreiben, das die Behörden als glaubhaft einstufen. Die Gruppe habe die „Zerstörung“ durch Gaskraftwerke und fossile Energien unterbrechen wollen. Demnach prangert die Gruppe den Raubbau an der Erde durch die „Gier nach Energie“ an. Nicht Stromausfälle seien das Ziel gewesen, sondern „die fossile Energiewirtschaft“.

Die „Vulkangruppen“ verüben seit 2011 in unregelmäßigen Abständen Brandanschläge auf die Infrastruktur in Berlin und Brandenburg. Dabei gehen sie sehr gezielt vor und treffen oft Knotenpunkte der Energie- und Stromversorgung. Ziele waren bisher unter anderem Kabelschächte an Bahntrassen, Funkmasten oder Datenleitungen.

Oft spüren die Menschen direkt die Folgen der Attacken. Es kam bereits mehrfach zu Stromausfällen, gekappten Telefonverbindungen und Beeinträchtigungen im öffentlichen Nahverkehr. Das erklärte Ziel der Gruppen ist es, den Alltag der Menschen zu stören, um dem ihnen verhassten kapitalistischen System zu schaden.

Kai Wegner und Iris Spranger besuchen am Sonntag eine Notunterkunft im Berliner Südwesten +++
Kai Wegner und Iris Spranger besuchen am Sonntag eine Notunterkunft im Berliner Südwesten +++dpa

Einer der aufsehenerregendsten Anschläge erfolgte im März 2024. Damals wurde ein Hochspannungsmast in Brand gesetzt und so die Strom­versorgung des Tesla-Werks im brandenburgischen Grünheide unterbrochen; es gab Produktionsausfälle. Nach Unternehmensangaben entstand ein Schaden in Höhe von mehreren Millionen Euro.

Wer Teil der Gruppen ist oder wie groß diese sind, ist bisher unklar. Laut Berliner Verfassungsschutz handelt es sich um mehrere klandestine Kleingruppen. Teils bezeichneten sich die Verfasser von Bekennerschreiben als „Vulkangruppe“, teils wurde mit Namen unterzeichnet, die sich auf isländische Vulkane beziehen, zum Beispiel Grimsvötn, Katla oder Ok. Der Berliner Verfassungsschutz geht davon aus, dass sich die Gruppen nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull 2010 gründeten, der seinerzeit wochenlang den Flugverkehr in Europa lahmlegte.

Dass es sich bei den Mitgliedern der Gruppen um einen mehr oder weniger festen Personenkreis handelt, schließen die Verfassungsschützer aus der Art der Bekennerschreiben. „In mindestens acht Fällen ähneln sich die Texte in Aufbau, Stil und inhalt­lichen Aussagen so, dass von einem (teil-)identischen Autorenkreis auszugehen ist. Auch ein Strategiepapier aus dem Jahr 2015 deutet auf eine feste Struktur“, heißt es im Berliner Verfassungsschutzbericht 2024.

Der Verfassungsschutz nennt sie „Öko-Anarchisten“

Die Gruppen werden der linksextremistischen Szene zugeordnet, insbesondere dem sogenannten Öko-Anarchismus. Dieser zeichnet sich laut Verfassungsschutz durch medienwirksame Gewaltausübung aus. „Ideologisch macht der ‚Öko-Anarchismus‘ den Kapitalismus, die Globali­sierung und den Staat als Herrschaftsausübende verantwortlich für die nachhaltige Zerstörung der globalen Lebensgrund­lagen“, schreibt die Behörde. Weiter heißt es: „Entwicklungen wie Klimawandel und Umweltzerstörung werden als Folge von ausbeuterischen Herrschaftsverhältnissen interpretiert.“

Nach dem Anschlag: Das Tesla-Werk in Grünheide steht am 6. März 2024 still
Nach dem Anschlag: Das Tesla-Werk in Grünheide steht am 6. März 2024 stilldpa

In einigen Fällen der „Vulkangruppen“ hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Begründet wurde das damit, dass der Anfangsverdacht unter anderem der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der verfassungsfeindlichen Sabotage und der gemeinschaft­lichen Brandstiftung vorliege. So war es auch bei dem Anschlag auf die Stromversorgung des Tesla-Werks in Grünheide.

Die Sicherheitsbehörden sind den Taten und den Tätern also mit recht großem Aufwand begegnet, auch durch Ermittlungen des Bundeskriminalamts. Habhaft konnten sie der Täter, die offensichtlich sehr planvoll vorgehen, aber bislang nicht werden. Die Ermittlungen zum Berliner Stromausfall lagen am Montagvormittag aber noch allein bei der Polizei. Wegner sagte, man sei aber mit Landes- und Bundeskriminalamt und dem Verfassungsschutz in Kontakt.

Im Strafgesetzbuch ist die Bildung einer terroristischen Vereinigung in §129a ge­regelt. Danach gilt eine Vereinigung dann als terroristisch, wenn ihr Zweck oder ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Tötungs­delikte, Kriegsverbrechen, erpresserischen Menschenraub oder Geiselnahmen zu begehen. Nach den bisherigen Erkenntnissen dürfte das bei der „Vulkangruppe“ nicht der Fall sein.

In einem zweiten Absatz wird eine Reihe weiterer Straftaten aufgeführt, die für eine terroris­tische Vereinigung ebenfalls kennzeich­nend sein kann. Darunter sind auch ge­fährliche Eingriffe in den Bahnverkehr und die Störung öffentlicher Betriebe. In einem Gerichtsverfahren könnte es eine Rolle spielen, wie die Richter etwa den Zusammenhang zwischen den Störungen im S-Bahn-Verkehr und dem Anschlag bewerten. Das Strafgesetzbuch entscheidet in diesem Absatz zudem zwischen Gründern und Mitgliedern der Vereinigung – für Mitglieder werden zusätzliche Motive verlangt, etwa die Einschüchterung der Bevölkerung.

Falls es sich nicht um eine terroristische Vereinigung handelt, könnte eine Reihe an­derer Strafnormen zum Tragen kommen: So dürfte es sich bei der „Vulkangruppe“ jedenfalls um eine kriminelle Vereinigung handeln. Dafür reicht aus, dass Zweck oder Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen, deren Höchststrafe bei mindestens zwei Jahren liegt. Das ist schon bei Sachbeschädigungen der Fall, bei Brandstiftung oh­nehin.

Für die Täter dürfte außerdem der Straftatbestand der verfassungsfeindlichen Sabotage in Betracht kommen. Dieser greift für Rädelsführer und Hintermänner von Gruppen, die absichtlich die Energieversorgung sabotieren und „sich da­durch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze“ einsetzen.

Source: faz.net