Münchner Oberbürgermeister: Behörde prüft laut Bericht Disziplinarverfahren gegen Dieter Reiter
Die Regierung von Oberbayern
prüft die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Münchens
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).
„Mit dem gestrigen Pressestatement von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter
liegen nun neue Tatsachen vor, die die Regierung von Oberbayern zum Anlass
nimmt, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu prüfen“, zitierte die Süddeutsche Zeitung einen Sprecher der Behörde. Reiter stellt sich am kommenden Sonntag zur Wiederwahl.
Die Regierung von Oberbayern ist die zuständige
Rechtsaufsichtsbehörde für die Landeshauptstadt München
als kreisfreie Gemeinde. Sie wacht über die Einhaltung der Gesetze durch die
Stadtverwaltung, deren oberster Chef Reiter ist. In die Bewertung des Sachverhalts werde „auch die
von der Landeshauptstadt München als Dienstherrin des Oberbürgermeisters
angekündigte Überprüfung der Sach- und Rechtslage einfließen“, sagte der Sprecher
der Regierung weiter.
Der Oberbürgermeister hatte am Donnerstagnachmittag in
einer Erklärung eingeräumt, seit Ende 2021 für sein Engagement im
Verwaltungsbeirat des FC Bayern München halbjährlich 10.000 Euro erhalten zu haben. „Dass dadurch eine Genehmigung des Stadtrats notwendig
gewesen wäre, war mir nicht bewusst„, teilte Reiter mit. Bei Einkünften, die
mehr als 10.000 Euro jährlich einbringen, muss das Gremium normalerweise vorab
befasst werden. Die Grünen werfen Reiter Täuschung vor, Linke und ÖDP
forderten seinen Rücktritt.
Reiter stellt sich am Sonntag zur Wahl
Reiter ist seit 2014 Oberbürgermeister von
München. Bei der Wahl am Sonntag strebt er eine dritte Amtszeit an. Im
Verwaltungsbeirat des Fußball-Rekordmeisters wirkt er seit 2017. Nach
dem Ausscheiden des langjährigen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) aus dem Verwaltungsbeiratsvorstand
des FC Bayern war Reiter im Februar in die Führungsrolle des Gremiums
aufgerückt.
Als erster Mann des Verwaltungsbeirats erhält er
auch einen Sitz im Aufsichtsrat des Klubs. Über die Honorierung dieses Postens und die Frage, ob er
auch hierfür vorab eine Genehmigung des Münchner Stadtrats hätte einholen
müssen, gibt es ebenfalls Diskussionen.