Migrationspolitik: Polen will Asylrecht vorübergehend aussetzen

Polen will die illegale Migration begrenzen und dafür das Recht auf Asyl
zumindest vorübergehend aussetzen. Das sei eines der Elemente seiner
neuen Migrationsstrategie, sagte der liberalkonservative Regierungschef
Donald Tusk der Nachrichtenagentur PAP zufolge in Warschau. „Ich werde
die Anerkennung dieser Entscheidung in Europa einfordern.“ Weitere Details zu den Plänen
nannte er nicht.

Auf einem Parteitag seiner Bürgerkoalition
(KO) sagte Tusk, dass der Staat die hundertprozentige Kontrolle darüber
zurückgewinnen müsse, wer nach Polen komme und wer in den EU-Mitgliedstaat
einreise. Er warf dem russischen Präsidenten Wladimir Putin und dem
belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, mit Geflüchteten und Migranten Druck
auf sein Land auszuüben. Dies stehe „im Widerspruch zum Wesen des
Rechts auf Asyl“, sagte der polnische Regierungschef.

„Wir werden die illegale Migration nach Polen
auf ein Minimum reduzieren“, versprach Tusk. Die neue
Migrationsstrategie will er am Dienstag dem Kabinett vorstellen. In
Bezug auf den EU-Migrationspakt drohte Tusk an, keine europäischen Ideen
respektieren oder umsetzen zu wollen, die die Sicherheit seines Landes
gefährdeten. Konkreter wurde er auch hierbei nicht. Tusk ist seit Dezember 2023 neuer Ministerpräsident in Polen, zuvor hatte er das Amt von 2007 bis 2014 inne. Danach war er Präsident des Europäischen Rates und Vorsitzender der Europäischen Volkspartei in Brüssel.

Bereits am
Donnerstag hatte der polnische Außenminister Radosław Sikorski
angekündigt, dass Polen seine Bestimmungen für die Vergabe von Visa
verschärfen werde. Künftig werde es keine undurchsichtigen Wege für die
beschleunigte Erteilung eines Visums mehr geben, sagte Sikorski. Das EU-
und Nato-Land Polen zieht damit die Konsequenz um korrupte Praktiken
bei der Visavergabe unter der früheren nationalkonservativen
PiS-Regierung, die das Land von 2015 bis 2023 regierte.

In Deutschland hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser
(SPD) Anfang September zur Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik
vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen angeordnet.
Die zusätzlichen Kontrollen sind zunächst einmal auf sechs Monate begrenzt. Dazu soll es Zurückweisungen an den Grenzen geben. An der deutschen Landgrenze zu Österreich sind die temporären
Binnengrenzkontrollen aktuell bis zum 11. November 2024 angeordnet, an
den Landgrenzen zur Schweiz, zur Tschechischen Republik und zur Republik
Polen läuft die Anordnung derzeit bis zum 15. Dezember 2024.