Migrations- und Asylpolitik: Bundestag stimmt sogenanntem Sicherheitspaket welcher Ampel zu

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelfraktionen das sogenannte Sicherheitspaket zur Verschärfung der Migrationspolitik angenommen. Dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems stimmten 361 Abgeordnete zu, 290 votierten dagegen, neun enthielten sich der Stimme. Vorgesehen sind darin Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylbewerber und eine Verschärfung des Waffenrechts, darunter Messerverbote. Der Bundesrat muss dem Paket noch zustimmen.

Auch die zweite Vorlage zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung wurde in einer weiteren Abstimmung mit den Stimmen der Ampelfraktionen angenommen.  Die Ermittlungsbehörden erhalten dadurch mehr Kompetenzen im Kampf gegen islamischen Extremismus. Dieser Teil ist nicht zustimmungspflichtig.

Faeser verteidigt Paket gegen Kritik

Der Abstimmung war eine intensive Debatte vorausgegangen. Die Unionsfraktion beklagte, dass die ursprüngliche Vorlage der Bundesregierung im
parlamentarischen Verfahren von den Ampelfraktionen verwässert worden
sei. „Dieses sogenannte
Sicherheitspaket ist weitgehend wirkungslos“, sagte der innenpolitische
Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU). Die Gesetzentwürfe waren allerdings auch innerhalb der Ampelfraktionen umstritten. Unter anderem FDP-Fraktionsvize Wolfgang Kubicki hatte das Paket vor der Abstimmung als unzureichend bezeichnet und weitere Gespräche von Koalition und Union über eine erheblich verschärfte Migrationspolitik gefordert.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte das Paket in der Debatte. „Wir verbieten Messer auf öffentlichen Veranstaltungen und ermöglichen
den Ländern, weitergehende Messerverbote zu erlassen. Und das kann auch
anlasslos kontrolliert werden“, sagte sie. Die Ausweisung
ausländischer Gewalttäter werde mit dem Paket einfacher. „Wer hier
Gewalttaten begeht, der verwirkt sein Recht auf unseren Schutz.“

Änderungen nach Expertenanhörung

Über das Sicherheitspaket hatte der Bundestag erstmals am 12. September beraten. Nach einer Expertenanhörung hatten die Regierungsparteien jedoch internen Abstimmungsbedarf gesehen. Änderungen gab es daraufhin unter anderem bei der geplanten Streichung von Sozialleistungen für sogenannte Dublin-Flüchtlinge. Dabei geht es um Migrantinnen und Migranten, die zuerst in einem anderen EU-Land registriert wurden. Ihnen sollen nur noch dann die Sozialleistungen gekürzt werden, wenn es ihnen tatsächlich möglich ist, in den ursprünglich zuständigen EU-Staat zurückzukehren.

Erhöht wurden außerdem die rechtlichen Hürden für den Einsatz von
Software, mit der Sicherheitsbehörden biometrische Daten automatisch
abgleichen. Den neuen Entwürfen zufolge muss dafür der Verdacht einer
„besonders schweren“ Straftat wie Mord oder Bildung einer
terroristischen Vereinigung vorliegen. Als „zu klein geraten“
kritisierte neben der Union auch der Deutsche Richterbund die Pläne.

Panne führte zu Wiederholung von Abstimmung

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl warnte dagegen vor den Folgen
des Pakets für Betroffene. „Dieses Gesetzesvorhaben führt zu vorsätzlich
herbeigeführter Wohnungslosigkeit und Verelendung bei Schutzsuchenden“,
teilte sie mit.       

Die Opposition hatte versucht, mit mehreren Entschließungsanträgen Änderungen an dem Paket zu erwirken. Bei einer namentlichen Abstimmung zu einem Unionsantrag kam es dabei zu einer Panne: Bei der Auszählung der ersten Abstimmungsrunde waren in der Wahlurne ein Bündel alter Stimmkarten entdeckt worden, die dort nichts zu suchen hatten. Diese Stimmkarten gehörten einer Abgeordneten, die nicht mehr dem Bundestag angehört, wie Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) sagte. Die Abstimmung musste daraufhin wiederholt werden. Pau sprach von einem „Verwaltungsversehen“ und fügte hinzu: „Wo Menschen unterwegs sind, können auch Fehler geschehen.“