Migration: Polen schränkt Asylrecht vorübergehend ein
Polen will das Recht auf die Beantragung von Asyl beschränken. Er werde ein entsprechendes Dekret unterzeichnen, schrieb der polnische Premierminister Donald Tusk im Onlinedienst X. Zuvor hatte Staatspräsident Andrzej Duda ein Gesetz zur Beschränkung des Asylrechts unterschrieben. „Ich habe unterzeichnet, weil ich denke, dass dies notwendig ist zur Stärkung der Sicherheit unserer Grenzen“, schrieb Duda auf X.
Laut dem Gesetz soll in Notlagen an der Landesgrenze für eine Dauer von 60 Tagen nur einen Asylantrag stellen dürfen, wer legal nach Polen eingereist ist. Eine solche Notlage sieht die polnische Regierung vor allem an der Ostgrenze Polens zu Belarus. Von dort versuchen seit Jahren Tausende Flüchtlinge mit kaum verdeckter Unterstützung der belarussischen Behörden, die stark befestigte Grenze zu überqueren.
Die EU wirft Russland und seinem Verbündeten Belarus vor, Migrantinnen und Migranten im Rahmen „hybrider“ Angriffe gezielt an den Grenzen Nord- und Osteuropas auszusetzen und über die EU-Grenzen zu treiben. Deswegen hatte die EU-Kommission im Dezember erlaubt, dass an Russland und Belarus grenzende Mitgliedsstaaten das Recht auf Asyl einschränken dürfen. Dies hatte vor allem Polen von der EU gefordert, um die Zahl der Migranten begrenzen zu können.
Präsident Duda von der nationalkonservativen Partei PiS fragte Tusk in einem Brief indes auch, welche Maßnahmen er zum Schutz der westlichen Grenze ergreife. Dies richtet sich gegen die Pläne aus Deutschland, dauerhafte Grenzkontrollen einzuführen und Migranten ohne gültige Papiere zurückzuweisen.