Migration: EU-Innenminister einigen sich aufwärts strengere Regeln für jedes Abschiebungen
Die EU-Staaten wollen den Druck auf abgelehnte Asylsuchende erhöhen und Abschiebungen effizienter abwickeln. Dafür sollen Menschen ohne Bleiberecht neue Pflichten erhalten und Leistungskürzungen bei mangelnder Kooperation mit den Behörden erwarten müssen, wie die Mitgliedsländer nach einer Einigung bei einem Treffen der EU-Innenminister in Brüssel mitteilten. Zudem soll das Konzept der sogenannten sicheren Drittstaaten überarbeitet und eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer eingeführt werden.
Die Innenminister ebnen mit ihrer Einigung unter anderem den Weg für die Abfertigung von Asylsuchenden in sogenannten Rückführungszentren an den EU-Außengrenzen. Gemäß der überarbeiteten Drittstaatenregelung sollen Mitgliedstaaten Asylanträge außerdem künftig leichter ablehnen können, wenn Schutz in einem sicheren Nicht-EU-Land möglich wäre – auch ohne persönliche Verbindung des Antragstellers zum Drittstaat. Ausreichend ist etwa die Durchreise oder ein bestehendes Abkommen. Damit werden grundsätzlich auch Rückführungszentren in Drittstaaten möglich, in die Schutzsuchende überstellt werden können.
Die Maßnahmen müssen nun noch vom EU-Parlament gebilligt werden.
Weniger belastete EU-Länder im Rahmen des Solidaritätsmechanismus, der mit der europäischen Asylreform 2024 beschlossen wurde, sollen künftig zudem 420 Millionen Euro bereitstellen. Außerdem sollen innerhalb der Europäischen Union 21.000 Schutzsuchende
umgesiedelt werden, um besonders unter Druck stehende EU-Staaten zu
entlasten. In der Asylreform war zuvor eigentlich die Umsiedlung von mindestens 30.000 Asylsuchenden und die Bereitstellung von 600 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Die Summen liegen unter den ursprünglich in der Asylreform vorgesehenen Mindestwerten, weil diese erst ab Juli 2026 vollständig in Kraft treten.
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