Menschenrechte in jener Wirtschaft: EU-Parlament billigt Aufschub von Lieferkettengesetz
Das Europaparlament hat für eine Verschiebung des EU-Lieferkettengesetzes gestimmt. Die Abgeordneten billigten in Straßburg einen Vorschlag der EU-Kommission, wonach die ersten Vorschriften des im vergangenen Jahr nach langen Verhandlungen beschlossenen Gesetzes erst ab Juli 2028 gelten sollen. Vollständig sollen die Regeln, welche die Wahrung von Menschenrechten in globalen Lieferketten sichern sollen, erst ein Jahr später greifen.
Die EU-Mitglieder hatten sich schon zuvor für eine Verschiebung ausgesprochen, ihre noch erforderliche Billigung der Parlamentsabstimmung ist damit nur noch eine Formsache. Die EU-Kommission hatte den Aufschub im Januar als Teil einer Initiative zum Abbau von Bürokratie vorgeschlagen, die von den Mitgliedsländern viel Zuspruch erhielt.
EU-Kommission plant deutliche Lockerung der Vorgaben
Die Verschiebung soll ermöglichen, das Gesetz abzuschwächen. So sollen die betroffenen Firmen die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette sicherstellen müssen, sondern nur noch bei direkten Zulieferern. Auch sollen die erforderlichen Nachweise nicht mehr jährlich, sondern lediglich alle fünf Jahre erbracht werden. Zudem will die Kommission eine EU-weite zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die Vorgaben einschränken. Wie weitreichend eventuelle weitere Änderungen ausfallen werden, steht noch nicht fest und dürfte unter den EU-Staaten noch intensiv diskutiert werden.
Aus der Wirtschaft gab es harte Kritik an der bislang vorgesehenen Version des Gesetzes, die ihnen große bürokratische Bürden durch weitgehende Nachweispflichten auferlege und ihre Wettbewerbsfähigkeit senke. Das im vergangenen April beschlossene Gesetz war dabei schon bei seiner damaligen Billigung durch das EU-Parlament gegenüber dem ursprünglichen Entwurf deutlich abgeschwächt.
So betraf es in der Endfassung Unternehmen, die mindestens 1.000 Beschäftigte und einen jährlichen weltweiten Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro haben. Beide Grenzwerte waren im Ursprungsentwurf deutlich geringer. Zudem wurden zusätzliche Vorgaben für die Textilbranche und die Lebensmittelproduktion gestrichen. Der Billigung des Gesetzes gingen lange Verhandlungen voraus, unter anderem durch die Blockade von Deutschlands Zustimmung durch die FDP. Auch Italien und mehrere kleinere Mitgliedstaaten wollten der Urfassung zunächst nicht zustimmen.