Meldeadressen: Keine Anmeldung unter dieser Adresse

Wer eine Wohnung in Berlin sucht, kann froh sein, eine zu finden – und sei es nur zur Untermiete. Hauptsache, erst mal ankommen. In der Not gehen manche da auf unseriöse Angebote ein. Zum Beispiel wenn in der Anzeige für das Zimmer in einer Wohngemeinschaft steht: „Keine Anmeldung möglich“. Das bedeutet: Als Untermieter darf man dort zwar einziehen, sich aber nicht offiziell melden.

Rechtlich ist das eigentlich nicht erlaubt. Gerade in Berlin kommt es aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts aber immer häufiger vor.

Meist steckt eine Sorge des Hauptmieters dahinter. Vielleicht kann er sich die Wohnung allein nicht leisten – fürchtet aber, dass der Vermieter einer Untervermietung nicht zustimmen würde. Oder aber er ist aus Berlin weggezogen, will die Wohnung aber als Hauptmieter halten, um sich bei einer Rückkehr die lästige Suche zu sparen.