Medienaufseher Schmiege: „Plattformen sollen in die Verantwortung“

Kernauftrag der Medienanstalten ist es, die Vielfalt der Medien und Meinungen zu sichern und die Medienfreiheit zu schützen. Viele Medienpolitiker sorgen sich um die Medienvielfalt bei uns. Haben die Medienanstalten versagt?

Ganz klar nein! Ein Versagen wäre es, wenn es in Deutschland keinen wirksamen rechtlichen Rahmen für Medienvielfalt, Transparenz und Aufsicht über private Rundfunk- und Telemedienangebote gäbe. Allerdings haben wir es mit neuen Strukturen auf dem Medienmarkt zu tun. Die Medienvielfalt wird heute durch Plattformlogik und Empfehlungsalgorithmen geprägt. Wer in einer Plattformökonomie Vielfalt sichern will, braucht Regeln für die neuen Gatekeeper – und genau daran arbeiten die Medienanstalten seit Jahren.

Mit dem Medienstaatsvertrag haben die Medienanstalten seit 2020 mehr Rechte bei der Regulierung von Plattformen erhalten. Ist deren Einfluss auf die Meinungsbildung kleiner geworden?

Ihr Einfluss ist sogar deutlich größer geworden. Der Medienstaatsvertrag beschränkt sich bei der Regulierung meinungsbildungsrelevanter Intermediäre vor allem darauf, Transparenz über die Kriterien herzustellen, nach denen ein Angebot empfohlen wird. Außerdem geht es um die Frage, ob Diskriminierung stattfindet. Doch Transparenz und Diskriminierungsfreiheit reichen nicht mehr aus, um Risiken für die Meinungsbildung auszuschließen, während sich der Markt immer weiter zugunsten von Plattformen mit KI-generierten Inhalten verschiebt.

Was folgt daraus?

Das Instrumentarium der Medienanstalten müsste weiterentwickelt werden. Wenn eine Plattform zum Publisher wird, mittels KI-Bots den Kommunikationsprozess steuert und eigene, meinungsrelevante Inhalte generiert, müsste sie wie ein Medienhaus für diese Angebote verantwortlich sein. Algorithmen haben großen Einfluss und können gezielt die Verbreitung von Informationen steuern. Zwischen diesem Einfluss und verbindlichen Verantwortlichkeiten klafft eine immer größere Lücke. Diese muss geschlossen werden, indem Plattformen stärker als in der Vergangenheit in die Verantwortung genommen werden, zum Beispiel wenn es um Vielfalt und die Auffindbarkeit verlässlicher Informationen geht.

Die Länder arbeiten an einem Digitale-Medien-Staatsvertrag, der diese Frage regeln soll. Wenn dieser beschlossen wird, müssen wir uns um Medienvielfalt und Medienfreiheit also nicht mehr sorgen?

Die Eckpunkte zu dem geplanten Vertrag greifen genau die Themen auf, die für die Medienanstalten relevant sind. Aber natürlich spielt es eine Rolle, wie dies konkret umgesetzt wird: Ist die Anwendung praxisnah, oder führt sie möglicherweise zu neuen Marktverschiebungen? Es bedarf fairer Wettbewerbsbedingungen: Wenn sich der Werbemarkt weiter zugunsten der globalen Plattformen verschiebt, geraten werbefinanzierte journalistische Angebote unter Druck. Aber insgesamt denke ich, dass die Länder auf dem richtigen Weg sind, die Gefahren für die Meinungsvielfalt auszuschließen.

Die Bundesregierung hat gerade das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung zur KI-Kontrolle verabschiedet, die Bundesnetzagentur ist federführend. Wie wird hier die „Staatsferne“ der Medienaufsicht gewahrt?

Wenn Medienanbieter KI zu journalistischen Zwecken oder zu Werbezwecken verwenden, besteht die Gefahr, dass eine staatliche Aufsichtsbehörde im Rahmen der Marktüberwachung durch Aufsichtsmaßnahmen gegenüber Medienanbietern gegen das Gebot der Staatsferne der Medienaufsicht verstößt. Auch auf Empfehlung der Länder, der Medienanstalten und der Medienbranche hat der Bundesgesetzgeber darauf reagiert und eine Art Bereichsausnahme in das Gesetz aufgenommen, in Paragraph 2 Absatz 8 des Durchführungsgesetzes. Danach sind in der geschilderten Konstellation die nach Landesrecht zuständigen Behörden – also Landesmedienanstalten – Marktüberwachungsbehörden im Sinne der KI-Verordnung. Das entspricht nicht nur der verfassungsmäßigen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern, der Grundsatz der Staatsferne ist wie in der übrigen Medienaufsicht gewahrt, und es werden Doppelzuständigkeiten vermieden.

Die Länder wollen auch das Medienkonzentrationsrecht auf Onlineplattformen ausweiten. Warum ist das notwendig?

Unser bestehendes, fernsehzentriertes Medienkonzentrationsrecht passt nicht mehr in die Zeit. Wenige Online-Intermediäre und Plattformen erreichen heute eine immer größere Markt- und Meinungsmacht. Wenn ein Medienkonzentrationsrecht noch sinnvoll sein soll, muss es die Plattformen berücksichtigen. Auch von Algorithmen gesteuerte Systeme müssen die Meinungsvielfalt garantieren, indem sie den Zugang zu gesicherten Informationen gewährleisten. Vielleicht braucht es daher statt einer Konzentrationskontrolle vor allem mehr Vielfaltsregulierung.

Ist mit nationalen Lösungen allein der Einfluss von Plattformen zu verringern?

Die Koordinierung der Medienregulierung auf europäischer Ebene ist wichtig, gerade angesichts der Bedrohung für Medienvielfalt und Medienfreiheit. Die Medienanstalten und die Länder stehen in intensivem Austausch mit der EU-Kommission. Für die Sicherung der Medienvielfalt sind weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste der EU lässt den Mitgliedstaaten genug Spielräume, wie die Vielfalt konkret geschützt und gefördert wird. Bei der geplanten Überarbeitung der Richtlinie sollten diese Möglichkeiten erhalten bleiben.

Welche Regelung hätte Ihrer Meinung nach Priorität, um Medien- und Meinungsvielfalt zu sichern?

Ohne konsequente Rechtsdurchsetzung wird es schwer, Medien- und Meinungsvielfalt zu sichern. Dafür braucht es zielgerichtete Instrumente, die sich an den Gefahren für die Meinungsvielfalt orientieren. Außerdem spielt die Finanzierung von Inhalten klassischer Medien eine wichtige Rolle. Mehr als die Hälfte der Werbeumsätze landet bei den Plattformen. Geld, das lokalen, regionalen, aber auch nationalen Medien fehlt. Hier muss sich etwas ändern. Um eine freie Meinungsbildung zu gewährleisten, müssen entsprechende Inhalte gefunden werden.

Sie sprechen die schwierige wirtschaftliche Lage privater Medien an. Wie könnte eine Unterstützung aussehen?

Mit dem geplanten Digitale-Medien-Staatsvertrag soll auch die Werberegulierung, zum Beispiel im Rundfunk, reduziert werden. Deregulierung allein wird nicht ausreichen. Es ist vorstellbar, den Schutzschirm für lokale Rundfunkangebote auf lokale Presseerzeugnisse auszudehnen. Auch der Europäische Gerichtshof sieht Veränderungsbedarf. So könnten die Plattformen im Gegenzug zu uneingeschränkten Werbemöglichkeiten eine freiwillige Ausgleichsabgabe leisten, die regionale und lokale Medien als Förderung erhalten.

Der Streit um die Deutungshoheit von Informationen zeigt sich auch daran, ob Kindern die Nutzung von Social Media verboten werden soll. Wie sehen Sie das?

Für mich kommt die freiwillige Übernahme von Verantwortung immer vor Verboten. Denn das Problem an Verboten ist ihre Durchsetzung, sonst laufen sie ins Leere. Zunächst einmal mit praxisnahen Medienkompetenz-Projekten Aufklärung zu leisten, ist sicher der bessere Weg. Hier sind die Medienanstalten schon seit Jahren aktiv. Es ist allerdings eine Herausforderung, schnell auf neue technische Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz zu reagieren. Außerdem – und das ist jetzt meine persönliche Meinung: In Deutschland existieren keine einheitlichen Regelungen zur Handynutzung in der Schule. Aber klar: Wenn sich – manche – Plattformen weiterhin ihrer Verantwortung entziehen, dürfen Verbote kein Tabu sein.

Source: faz.net