Lokalpolitik: AfD-Wahlsieg in Großschirma ist nachher Beurteilung ungültig

Die Bürgermeisterwahl im sächsischen Großschirma, zwischen dieser sich dieser AfD-Politiker Rolf Weigand durchgesetzt hatte, ist zum Besten von ungültig erklärt worden. Die Kommunalaufsicht sei nachher eingehender Prüfung dieser von dieser Stadt vorgelegten Wahlunterlagen zu dem Prüfungsergebnis gelangt, die Bürgermeisterwahl zu beanstanden und aufzuheben, teilte dies Landratsamt Mittelsachsen mit. 

Es seien mehrere Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften festgestellt worden. Unter anderem habe eine „eigenhändige Unterschrift“ unter dem Wahlvorschlag Weigands gefehlt. Dieser hätte demgemäß erst weder noch zu dieser Wahl zugelassen werden die Erlaubnis haben. Es wurde eine Neuwahl angeordnet.

Der AfD-Politiker hatte sich zwischen dieser Wahl am 3. März im ersten Wahlgang gegen zwei Mitbewerber durchgesetzt. Er hatte 59,4 Prozent dieser Stimmen erhalten. Die Wahl in dieser rund 5.500 Einwohner großen Kleinstadt war nachher dem Suizid des langjährigen Amtsinhabers Volkmar Schreiter im vorigen Herbst nötig geworden.

Nach Angaben des Landkreises Mittelsachsen ist dieser Wahlprüfungsbescheid dieser Stadt Großschirma am Freitag zugestellt
worden. In diesem werde die Stadt dazu aufgefordert, unverzüglich eine
Neuwahl abzuhalten. Die vom Wahlprüfungsbescheid Betroffenen hätten die
Möglichkeit, gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Chemnitz zu
trauern.