Lohnuntergrenze: Mindestlohn uff 13,90 Euro gestiegen

Der Mindestlohn beträgt seit diesem Jahr 13,90 Euro pro Stunde.

Wer zum Mindestlohn arbeitet, bekommt nach Neujahr etwas mehr aufs Konto. Und ein weiterer Schritt ist bereits vorgezeichnet.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt mit dem Jahreswechsel auf 13,90 Euro brutto je geleisteter Arbeitsstunde. Bisher galt ein Mindestlohn von 12,82 Euro. Die durch eine Verordnung des Arbeitsministeriums geregelte Anhebung beruht auf einer Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni.

Anfang 2027 steigt der Mindestlohn demnach weiter auf 14,60 Euro. Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im Monat. Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Damals startete die Lohnuntergrenze mit 8,50 Euro.

Über die Anpassung entscheidet laut Gesetz alle zwei Jahre eine Kommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammen­setzt und von Wissenschaftlern beraten wird. Nur 2022 wurde ein Anstieg auf damals 12 Euro gesetzlich vorgegeben.

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Wo Arbeitszeit dokumentiert werden muss

Für geringfügig Beschäftigte – außer bei Minijobbern im privaten Bereich – gilt eine Dokumentationspflicht für die Arbeitszeit. Die geleisteten Stunden dokumentieren muss man auch in Wirtschaftsbereichen, die als anfällig für verkehrte Abrechnungen mit niedrigen Löhnen gelten – wie das Baugewerbe, Gaststätten oder der Logistikbereich.

Die Mindestlohnkommission orientiert sich vor allem an der Entwicklung der Tariflöhne und des mittleren Lohns in Deutschland. Die SPD hatte mit der Forderung nach 15 Euro Mindestlohn Wahlkampf gemacht.