Lockerung des Arbeitsverbots: Was bringt welcher „Sofort-In-Arbeit-Plan“?

Einen einprägsameren Titel hätte man vermutlich nicht wählen können: Mit einem „Sofort-in-Arbeit-Plan“ will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Asylbewerber schneller in den Arbeitsmarkt integrieren. Wer in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellt, soll also künftig früher eine Arbeit aufnehmen. Entsprechende Vorhaben machte der Minister über einen Artikel in der „Bild“- Zeitung publik. Es gehe um „Teilhabe durch Tätigkeit“, sagte Dobrindt dem Blatt.
Im Kern drehen sich die Pläne um eine Gruppe: Jene Asylbewerber, die verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das gilt beispielsweise für Menschen aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern. Derzeit ist es ihnen in den ersten sechs Monaten verboten zu arbeiten. Das soll sich nun ändern. Künftig soll es ihnen möglich sein, bereits nach drei Monaten einen Job anzunehmen – auch dann, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ist ein Asylbewerber nicht dazu verpflichtet, in einer solchen Einrichtung zu leben, kann er schon jetzt prinzipiell nach drei Monaten arbeiten.
Laut dem Zeitungsbericht geht es bei den Plänen darum, Kosten zu sparen, indem weniger Sozialleistungen gezahlt werden müssen. Mit welcher Summe das Ministerium rechnet, bleibt allerdings offen. Eine entsprechende Nachfrage der F.A.Z. ließ das Innenministerium unbeantwortet. Man könne dazu keine Angaben machen. Auch blieb unklar, wie viele Menschen letztlich von den neuen Regelungen betroffen sein werden. Eine Prognose sei „aktuell nicht möglich“, teilte ein Sprecher mit. Die kommenden Änderungen in der Migrationspolitik seien dafür zu umfangreich. Der Sprecher bezieht sich auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Sie soll ab Mitte des Jahres durchgesetzt werden und sieht weitreichende Änderungen in der europäischen Migrationspolitik vor. Auch der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ sei mit Blick auf die nationale Umsetzung der Reform entwickelt worden.
„Ich erwarte mir davon nur sehr geringe Effekte“
Mit den jetzigen Regeln sei ein großer bürokratischer Aufwand verbunden, sagte der Arbeitsmarktökonom Herbert Brücker der F.A.Z. Er leitet den Forschungsbereich zu Migration und Integration am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Um nach Ablauf der Dreimonatsfrist arbeiten zu dürfen, müssten Asylbewerber eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und vor allem der Ausländerämter einholen. Die werde nicht immer erteilt, es gebe Ermessensspielräume und andere Hürden. „Man kann generell sagen, dass unterhalb dieser Sechs-Monats-Frist nur wenige Asylbewerber eine Arbeit aufnehmen“, bilanziert Brücker. Lockerungen seien deshalb grundsätzlich sinnvoll.
Einen großen Wurf sieht er in den Plänen aber nicht. Da das Arbeitsverbot nach einem halben Jahr ohnehin erlischt, gehe es lediglich um die dazwischenliegenden drei Monate. „In dieser Zeit kann das schon jetzt für viele Asylbewerber mit einer Genehmigung erlaubt werden“, sagt Brücker. Die Neuerung mache also keinen besonders großen Unterschied. „Ich erwarte mir davon nur sehr geringe Effekte“, sagt der Ökonom.
Weitaus mehr beschäftige ihn derzeit der Sparkurs bei den Integrationskursen. Anfang Februar schrieb der Bundesinnenminister an die jeweiligen Träger, dass im laufenden Haushaltsjahr keine Asylbewerber, Geduldeten, Flüchtlinge aus der Ukraine und EU-Bürger mehr zu Integrationskursen zugelassen werden könnten. Freiwillig könnten jedoch weiterhin Kurse als Selbstzahler absolviert werden. Das Ministerium begründete das mit den hohen Kosten. Der Zugang solle „künftig stärker an den hierfür verfügbaren Mitteln im Bundeshaushalt“ ausgerichtet werden, hieß es in dem Rundschreiben.
Die Evidenz ist bei Integrationskursen eindeutig
Herbert Brücker kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. „Der empirische Forschungsstand ist ganz klar: Der Abschluss von Integrationskursen hat sehr starke positive Effekte auf die Beschäftigung“, sagt der Ökonom. „Die Effekte sind fast so groß wie der Effekt eines Hochschulabschlusses im Vergleich zu einem Geflüchteten ohne Berufsabschluss.“ Gerade auf dem deutschen Arbeitsmarkt seien gute Sprachkenntnisse sehr wichtig.
Klar sei auch, dass Geflüchtete die Kosten für die Programme nicht aus eigener Tasche aufbringen können: „Die Leute können sich das in aller Regel nicht selber finanzieren, weil sie ohne materielle Mittel nach Deutschland kommen und von Transferleistungen abhängig sind.“ Für Asylbewerber folge daraus, dass sie an Integrationskursen erst später teilnehmen, wenn ihr Asylantrag anerkannt wurde, und sich dadurch der ganze Prozess verzögert – „und das ist auch mittelfristig schlecht für die Arbeitsmarktintegration“.
Angenommen, ein Asylverfahren dauert ein Dreivierteljahr, dann gehe noch Zeit ins Land, bis der nächste Kurs beginnt, und der will erst einmal absolviert werden. Laut Brücker könnten so schnell zwei Jahre verloren gehen, bis die Menschen überhaupt verfügbar sind. „Das verzögert natürlich die Arbeitsmarktintegration und verlängert den Transferleistungsbezug – das ist ökonomisch wie sozial unklug“, sagt der Ökonom. „Das wird sehr teuer werden, weil Menschen, die nicht erwerbstätig sind, in der Regel auf staatliche Leistungen angewiesen sind.“ Insofern spare das kein Geld, sondern verursache nur Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Volkswirtschaft.
Dass Deutschland nun durch die Aussicht, schon nach drei Monaten arbeiten zu können, attraktiver für Flüchtlinge wird, glaubt Herbert Brücker nicht. Es gebe keine empirische Evidenz, dass kürzere oder längere Beschäftigungsverbote die Zahl der Asylanträge beeinflussen. „Das Einzige, was sich wirklich massiv auf die Asylbewerberzahlen auswirkt, sind die Beschränkungen des Zugangs zum Territorium“, erklärt der Wissenschaftler. Ansonsten ließen sich in den Daten keine sogenannten Pull-Faktoren ausmachen. „Wir tun uns ganz schwer, solche Effekte überhaupt für die Höhe der Transferleistung zu finden.“ Ob nun ein Beschäftigungsverbot nach drei oder nach sechs Monaten aufgehoben werde, sei diesbezüglich irrelevant.