Liveblog Bundespolitik: Studie: Zugewanderte so zufrieden wie übrige Bevölkerung

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor einem Jahr haben mehr als 22.000 Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern lassen. Das geht aus einer Auswertung teils vorläufiger Daten der Monate November 2024 bis Juli 2025 durch das Statistische Bundesamt hervor. Neuere Daten liegen nicht vor.
Vor allem im ersten Monat des neu geltenden Gesetzes, im November 2024, ergriffen viele Menschen die Möglichkeit: 7057 Personen änderten in dem Monat ihren bestehenden Eintrag. Erlaubt sind die Ausprägungen männlich, weiblich, divers und ohne Angabe. In den Folgemonaten gingen die Zahlen leicht, aber kontinuierlich zurück, von 2936 im Dezember 2024 auf 1244 im Juli 2025.
Eine Änderung war auch vor dem 1. November 2024 schon möglich, allerdings weniger einfach. Das zeigen auch die Zahlen: In den zehn Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes – Januar bis Oktober 2024 – nahmen bundesweit insgesamt nur 596 Menschen eine solche Änderung vor.
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes können Menschen relativ einfach über eine Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern lassen. Anmelden müssen sie dies drei Monate im Voraus. Mit dem zuvor geltenden Transsexuellengesetz war für Betroffene mehr als 40 Jahre lang eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen verbunden.
Source: faz.net