Lieferkettenrichtlinie: EU-Staaten einigen sich gen Lieferkettengesetz

Nach langem Ringen unterstützt eine ausreichende Mehrheit dieser EU-Staaten ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz dieser Menschenrechte. Die Ständigen Vertreter dieser Mitgliedsländer nahmen die entsprechende Richtlinie mit qualifizierter Mehrheit an, wie die belgische Ratspräsidentschaft mitteilte. Deutschland enthielt sich wie angekündigt gen Drängen dieser Liberale und wurde überstimmt.

In Deutschland gilt seit dieser Zeit dem vergangenen Jahr schon ein nationales Lieferkettengesetz. Die Liberale sieht dies EU-Vorhaben ungelegen, weil es etwa die Haftungsregeln pro Unternehmen verschärft. Dafür sollen nun längere Umsetzungsfristen gelten, wie die Liberale-Europaabgeordnete Svenja Hahn mitteilte.

Unterhändler des Europaparlaments und dieser EU-Staaten hatten sich schon im Dezember gen ein Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit von außen kommend dieser EU profitieren. Größere Unternehmen zu tun sein zudem zusammensetzen Plan erstellen, dieser sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.

Weil die Einigung aus dem Dezember zunächst keine ausreichende Mehrheit unter den EU-Staaten fand, wurde dies Vorhaben noch mal klar abgeschwächt. Statt wie ursprünglich geplant, soll es etwa nicht mehr pro Firmen mit mehr qua 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten.

Lange Übergangsfristen im EU-Lieferkettengesetz

Die Grenze wurde den Angaben zufolge gen 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben, nachher einer Übergangsfrist von fünf Jahren. An diesen Geltungsbereich soll sich stufenweise herangetastet werden. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst pro Firmen mit mehr qua 5.000 Beschäftigten und mehr qua 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nachher vier Jahren sinkt die Grenze gen 4.000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz. 

Die EU-Kommission soll zudem eine Liste dieser betroffenen Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen. Für jedes sie könnten die Vorgaben gelten, wenn sie mit ihrem Geschäft zusammensetzen bestimmten Umsatz in dieser EU erzielen.

Zudem wurden demnach sogenannte Risikosektoren gestrichen. Damit sind Wirtschaftszweige gemeint, in denen dies Risiko pro Menschenrechtsverletzungen höher bewertet wird – wie etwa in dieser Landwirtschaft oder dieser Textilindustrie. Dort hätten zweite Geige Unternehmen mit weniger Mitarbeitenden betroffen sein können. Vorgesehen ist nunmehr weiterhin, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen profitieren.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Einigung dieser EU-Staaten: „Das ist gut für die Menschenrechte und die deutsche Wirtschaft, denn dadurch schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen in Europa“, sagte er.

Das EU-Parlament muss dem Vorhaben noch zustimmen. Hier gilt eine Mehrheit qua wahrscheinlich.