Lieferkettengesetz: EU verschiebt Abstimmung obig Lieferkettengesetz erneut

Das geplante EU-Lieferkettengesetz findet weiter keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. „Trotz der Bemühungen der Präsidentschaft wurde die nötige Unterstützung nicht erreicht“, teilte die belgische Ratspräsidentschaft mit. „Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen.“ Damit ist ungeschützt, ob obig dasjenige Vorhaben noch mal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember tatsächlich schon vereinigen Kompromiss zwischen Unterhändlern jener beiden Institutionen gab.

Deutschland enthielt sich am Mittwoch wohnhaft bei jener Abstimmung im Ausschuss jener ständigen Vertreter jener Mitgliedstaaten. In dem Gremium wirkt dasjenige wie eine Nein-Stimme. In jener Bundesregierung drängte die Liberale darauf, dass Deutschland nicht zustimmt. Die Liberalen befürchten etwa, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen. Politiker von SPD und Grünen begrüßen dasjenige Vorhaben hingegen.

Können sich die Ampelparteien nicht aufwärts eine Position einigen, muss sich Deutschland in Brüssel enthalten, welches wie eine Gegenstimme gewertet wird. Auch Italien und mehrere kleinere Mitgliedstaaten hatten zuletzt ihre Enthaltung signalisiert, die nötige Mehrheit kam nicht zustande.

EU-Lieferkettengesetz geht obig deutsche Vorgaben hinaus

Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit äußerlich jener EU profitieren. Größere Unternehmen sollen zudem vereinigen Plan erstellen, jener sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.

Deutschland hat schon ein Lieferkettengesetz. Die geplante EU-Version würde obig dessen Vorgaben rausgehen. So ist aufwärts EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen z. Hd. Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, welches im deutschen Gesetz undurchführbar ist. Zudem hätten mehr Unternehmen von jener EU-Regelung betroffen sein sollen wie vom deutschen Gesetz.