Leistungen pro Geflüchtete: Bundesregierung hält an Bürgergeld pro ukrainische Geflüchtete starr

Die Bundesregierung wird die Sozialleistungen für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer nicht verringern oder einstellen. Eine entsprechende Forderung von Politikern aus FDP und CDU wies Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin zurück. Es gebe keine Pläne, den vor dem russischen Angriffskrieg geflüchteten Ukrainern anstelle des Bürgergelds künftig geringere Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz zukommen zu lassen, sagte Hebestreit. 

Genau das hatte der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai in einem Interview mit der Bild-Zeitung gefordert. Ähnlich hatten sich zuvor auch schon andere Politiker aus der FDP-Bundestagsfraktion wie auch der Union geäußert. Zuletzt hatte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) die Zahlung von Bürgergeld an ukrainische Flüchtlinge infrage gestellt und argumentiert, das Bürgergeld sei zum „Bremsschuh für die Arbeitsaufnahme“ geworden. 

Dagegen wies ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums darauf hin, dass mit der
Zuständigkeit der Jobcenter Geflüchtete aus der Ukraine schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Laut Arbeitsagentur gingen im März 2024 185.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, davon 127.000 erst seit Kriegsbeginn. 

Zusätzlich übten demnach im März 47.000 Ukrainerinnen und Ukrainer (+39.000 seit Kriegsbeginn) eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung aus. Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte, viele Ukrainerinnen warteten auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder beziehungsweise besuchten Deutsch-Kurse.

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