Lebensmittelhändler: Rewe verliert Rechtsstreit wegen Werbung droben Rabatte

Lebensmittelhändler Rewe hat einen Rechtsstreit um Werbung
für Rabatte verloren. Die Supermarktkette darf nicht mit einem Bonus werben,
ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen, wie die 7.
Handelskammer des Landgerichts Köln bekannt gab. Geklagt hatte die
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem Fall ging es unter anderem um Werbung für Weintrauben
und Sekt. In der Rewe-App können sich Nutzer beim Kauf bestimmter Produkte
einen Bonus-Coupon in Höhe eines festen Eurobetrags sichern, den sie später
einlösen dürfen. Die Verbraucherschützer kritisierten die Darstellung als irreführend. So wurde neben den entsprechenden Artikeln zwar der
ausgewiesene Bonus angezeigt, nicht aber der Preis des Produktes.

Die Verbraucherzentrale argumentierte, es sei zu spät, wenn
Kunden den Preis erst im Geschäft erfahren. Eine informierte Kaufentscheidung
sei so nicht möglich. Zudem könnten Kundinnen nicht wissen oder abschätzen, ob der
Verkaufspreis des betroffenen Produkts womöglich vorher angehoben worden ist.

Rewe muss nacharbeiten

Rewe muss bei der Darstellung der Werbung nun nachbessern. „Wir
nehmen das Urteil zur Kenntnis und analysieren es sorgfältig“, teilte der Konzern mit.
Auf dieser Basis werde man die nötigen Schritte ableiten.

Treue-Apps von Lebensmittelhändlern standen zuletzt mehrfach
im Fokus von Rechtsstreitigkeiten. Im September scheiterten
Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht
Stuttgart. Sie kritisierten, dass die App entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos sei. Zwar zahlen Verbraucher nicht mit Geld für die App, dafür aber
mit ihren Daten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband bringt den Fall nun vor den
Bundesgerichtshof. 

In anderen Fällen unterlagen Penny und Netto vor Gericht. Tenor der Entscheidungen: Wer mit Rabatten wirbt, muss klar und gut lesbar den
niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage angeben. Eine Klage von
Verbraucherschützern gegen Edeka Südwest ist noch offen. Auch in diesem Fall wird
bemängelt, dass Treuepunkte ohne Angabe des Gesamtpreises beworben wurden.

Mehrheit nutzt mindestens eine App

Laut dem Marktforschungsunternehmen NIQ ist die steigende
Beliebtheit entsprechender Apps der Lebensmittelhändler auf ein verändertes
Verbraucherverhalten zurückzuführen. 65 Prozent der Haushalte in Deutschland
nutzen einer Studie zufolge mindestens eine Treue-App, am häufigsten erfolgt
das Einlösen von Coupons. Diese motivieren laut NIQ mehr als die Hälfte der
Verbraucher dazu, mehr einzukaufen.

Die Preisgabe persönlicher Daten wie Kaufpräferenzen oder
Nutzungsmuster ist jedoch für viele ein Problem. Eine Untersuchung der Dualen
Hochschule Baden-Württemberg zeigt, dass nur ein Drittel der Nutzerinnen bereitwillig Daten
preisgibt. Knapp 43 Prozent lehnen dies ab. Je wertvoller Kunden den Nutzen eines
Coupons einschätzen, desto eher legen sie ihre Daten offen, schrieben die
Autoren der Studie.