Last-Minute-Fragen zu den Kommunalwahlen in NRW

Heute stehen die Kommunalwahlen in NRW an. Viele haben bereits per Brief gewählt. Geht das auch jetzt noch? Antworten auf Last-Minute-Fragen.
Briefwahl wird immer beliebter. In vielen großen Städten in NRW haben mehr Menschen Briefwahl beantragt als bei den vergangenen Kommunalwahlen, allein in Köln waren es fast 33 Prozent der Wahlberechtigten, in Münster 29 Prozent und in Bielefeld etwa 25 Prozent.
Voraussetzung für Briefwahl ist, dass ich rechtzeitig die Unterlagen dafür beantrage. Aber bis wann ist das eigentlich möglich? Und was ist, wenn ich eigentlich vor Ort am Sonntag wählen wollte, aber plötzlich krank bin? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Kann ich jetzt noch Briefwahl beantragen?
Nein, das ist nicht möglich. Der Antrag auf Briefwahl musste dem zuständigen Wahlamt bis Freitag, 12. September um 15 Uhr vorliegen. Wer später dran ist, hat leider keine Chance mehr.
Aber ich habe spontan entschlossen, in den Urlaub zu fahren. Gibt es nicht doch noch eine Möglichkeit?
Leider nein. Zwar gibt es für bestimmte Härtefälle Ausnahmeregelungen. Aber eine spontane Urlaubsreise (ein spontaner Besuch bei der Großmutter, ein spontaner Familienausflug usw.) zählt nicht dazu.
Und was ist wenn ich plötzlich krank geworden bin?
Hier ist die Lage etwas anders. Wer krank ist und deswegen nicht im Wahllokal wählen gehen kann, darf noch Briefwahl beantragen bis spätestens 15 Uhr am Wahltag selbst. Die meisten Kommunen haben für diese Fälle Service-Hotlines eingerichtet, dort erhält man Informationen zum weiteren Vorgehen.
Allerdings muss ich meine Krankheit durch ein ärztliches Attest nachweisen, einfach nur zu behaupten, dass man krank ist, reicht nicht.
Ich hab meine Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragt, aber vergessen sie abzuschicken – ist das noch möglich?
Ja, allerdings nicht mehr über den Postweg, das kommt nicht mehr rechtzeitig an. Möglich ist aber, dass ich den Brief persönlich bei der Gemeindeverwaltung einwerfe bzw. jemand anderen darum bitte.
Aber: Das geht nur in bestimmten Briefkästen, welche genau das sind, legt jede Kommune selbst fest. Wichtig: Das muss bis spätestens am Wahltag 16 Uhr geschehen, später eingeworfene Wahlbriefe sind ungültig. Im Wahllokal kann ich die Unterlagen in aller Regel NICHT abgeben.
Ich hab rechtzeitig meine Briefwahlunterlagen beantragt, aber bei mir ist nichts angekommen bzw. ich habe meine Unterlagen verloren – was kann ich tun?
Hier helfen die Wahlämter weiter und stellen auf Antrag einen Ersatzunterlagen aus. Allerdings war das nur bis zum Samstag, 13. September um 12 Uhr möglich. Jetzt ist es leider zu spät.
Weitere wichtige Informationen zu den Kommunalwahlen findet ihr hier:
Unsere Quellen:
- Internetseiten der Kommunen
- Innenministerium NRW
Source: tagesschau.de