Landtagswahl in Thüringen: Thüringer AfD muss Journalisten laut Gericht zu Wahlparty zulassen

Die AfD muss nach den Landtagswahlen in
Thüringen am morgigen Sonntag Bericht erstattenden Journalisten
grundsätzlich Zutritt zu ihrer für den Abend geplanten Wahlparty in
Erfurt gewähren. Das entschied das Landgericht Erfurt nach
mündlicher Verhandlung und bestätigte damit eine bereits am 21. August
erlassene einstweilige Verfügung
.

Das Urteil ist aber noch nicht
rechtskräftig. Die AfD kann sich juristisch beim
Oberlandesgericht dagegen wehren. Ob es wegen des nun knappen Zeitraums noch zu
juristischen Schritten vor der Wahlparty kommt, ist unklar.  

Die Medien Spiegel, Bild und Welt sowie die taz hatten sich gemeinsam an das
Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der AfD-Wahlparty,
über die sie berichten wollen, vorzugehen. Die Veranstaltungen sind traditionell wichtige Anlaufpunkte für Medien, um nach den Wahlergebnissen die Stimmung in der Partei einzufangen und prominente Parteivertreter zu befragen.

Der Vorsitzende Richter Christoph von Friesen begründete das Urteil
unter anderem damit, dass es sich bei der Wahlparty nicht um eine
Dankeschön-Veranstaltung für Wahlhelfer und Parteifreunde handle,
sondern diese einen „informatorischen Charakter“ habe. Dadurch, dass die
AfD bereits andere Medienvertreter zur Party
zugelassen habe, sei diese geöffnet worden. 

Somit müsse die Partei
anderen Medienvertretern ebenso die Teilnahme ermöglichen. Der Anspruch
darauf könne zwar bei beengten Räumlichkeiten nicht „uferlos“ sein. Doch
für eine faire Auswahl von Medienvertretern hätte die Partei zuvor
transparent ein Akkreditierungsverfahren nach bestimmten Vorgaben
kommunizieren müssen, wie der Richter weiter ausführte.  

AfD nannte im Vorfeld der Entscheidung Absage der Party als Möglichkeit

Der stellvertretende Sprecher des AfD-Landesverbands,
Torben Braga, gab an, dass sich Stand Samstagvormittag rund 150
Medienvertreter für die Wahlparty anmelden wollten. Die Kapazitäten am
bislang geheim gehaltenen Ort erlaubten aber nur insgesamt 200
Teilnehmer, 50 Medienvertreter hätten bereits eine Zusage erhalten.
Bereits vor der mündlichen Verhandlung hatte Braga mitgeteilt, dass die AfD die Wahlparty möglicherweise komplett absagen werde, sollte das Landgericht den Journalisten recht geben.

Das Landgericht hatte die mündliche Verhandlung angesetzt, weil die AfD
gegen einen gleichlautenden Eilbeschluss des Gerichts von vor einer
Woche vorgegangen war
. Der Verfassungsgerichtshof Thüringen hatte
zwischenzeitlich festgestellt, dass die Partei vor dem Eilbeschluss
hätte rechtliches Gehör bekommen müssen. Dies ist nun erfolgt.

Das
Landgericht entschied in einem zweiten Fall, dass ein weiterer
klagender Journalist zu der Wahlparty zugelassen werden muss. Zuvor
hatte der Verfassungsgerichtshof das Landgericht gerügt, weil es der AfD
in diesem Fall eine Frist zur Stellungnahme bis zum 2. September – also
nach dem Wahltag – eingeräumt hatte. Die Entscheidung musste laut
Verfassungsgerichtshof aber vor der Wahlparty erfolgen.