Kulturstaatsminister: Weimer ruiniert sein Amt

Eines muss man dem Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, lassen: Er hat den deutschen Buchhandel mehr ins Gespräch gebracht als jeder seiner Vorgänger. Seit mehr als einer Woche wird unablässig über seine Entscheidung diskutiert, drei Buchhandlungen den ihnen von einer Jury zugesprochenen Deutschen Buchhandlungspreis wieder abzuerkennen, weil angeblich beim Verfassungsschutz etwas über sie vorliegt.
Was über sie vorliegt, ist bislang unbekannt. Mal hieß es, der Staatsminister wisse es gar nicht. Mal hieß es, er habe sich nicht einmal danach erkundigt. Geheimdienste gehören zwar zum öffentlichen Dienst, aber irgendwie doch nicht. Wenn die Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag für Kultur und Medien Weimer beispringt, Verfassungsfeinde würden selbstverständlich nicht mit Steuermitteln gefördert, scheint sie mehr zu wissen, ohne mehr wissen zu können. Manchen reicht schon aus, dass es sich bei den Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen um linke Buchläden handelt, um das Schlimmste anzunehmen.
Im Namen der Bürger gegen den Staat
„Nous ne sommes pas choquable par des livres“, durch Bücher sind wir nicht schockierbar, hatte einst der Ressortleiter Geisteswissenschaften der F.A.Z., Henning Ritter, in einer Pariser Buchhandlung gesagt, als er darauf angesprochen wurde, Schriften von Ernst Jünger und Carl Schmitt aus dem Regal gezogen zu haben. Das hat sich offenkundig geändert, wenn nun ein Ministerium Maßnahmen ergreift wegen des Verkaufs des Schrifttums gegen einen angeblich heraufziehenden Faschismus, gegen das angeblich herrschende Patriarchat oder den soundsovielten Weltuntergang durch den Kapitalismus. Es wird uns niemand ein linkes Weltbild vorwerfen, aber gerade weil wir weder unter einem Links-Sein noch einem Weltbild leiden, fällt es uns schwer, Bedrohungen der Verfassung vom Buchhandel ausgehen zu sehen.
Das Menü der Maßnahmen Weimers und seiner Leute ist bunt. Erst wird die Entscheidung der Jury aus Buchhändlern und Verlegern kassiert. Dann werden die Betroffenen dreist belogen, die Jury habe sie leider nicht berücksichtigt. Gerechtfertigt wird das damit, es sei eine „standardisierte Absage“ gewesen. Nur die Entscheidung war eben keine standardisierte. Danach wird der Öffentlichkeit weisgemacht, man habe Erkenntnisse. Außerdem wird gesagt, das sei ein Einzelfall, aber auch, man werde das Verfahren der Überprüfung durch den Verfassungsschutz beibehalten. Anschließend wird die Veranstaltung zur Preisverleihung an alle anderen mehr als einhundert Buchhandlungen abgesagt. In Aussicht gestellt wird dafür eine öffentliche Diskussion über Kunst- und Meinungsfreiheit.
Ministerien und Beinaheministerien wie das des Staatsministers für Kultur und Medien sind aber nicht gehalten, über Kunst- und Meinungsfreiheit zu diskutieren, sondern dieses Grundrecht hinzunehmen. Es richtet sich im Namen der Bürger gegen den Staat. Selbstverständlich ist er nicht verpflichtet, Buchhandlungen zu fördern. Es gibt kein Recht auf Subvention. Doch wenn er es tut und dafür eine Jury einsetzt, ist es grotesk, deren Entscheidung ohne weitere Begründung oder nur mit der Begründung, „etwas“ liege vor, infrage zu stellen.
Gleichgültig gegen alle seine Fehlgriffe
Monatelang hat Wolfram Weimer bei allen möglichen Gelegenheiten mitgeteilt, er wende sich gegen eine „Verengung des Meinungskorridors“, die er aber befürchte. Sein unbeholfenes, rücksichtsloses und, halten zu Gnaden, verlogenes Vorgehen in der Buchhandlungssache spricht dafür, dass das nur Redensarten waren.
Der Mann scheint nicht zu wissen, worum es ihm geht. Scheint sofort zu vergessen, was er kurz zuvor gesagt hat. Scheint gleichgültig gegen alle seine Fehlgriffe. Die Empfänger von Post aus seinem Ministerium werden künftig Schlüsse daraus ziehen. Es ist ihm und dem Staatsminister nicht mehr zu glauben, er ruiniert sein Amt.
Erholen wir uns davon am besten durch einen Besuch in unseren Buchhandlungen, ob sie nun links oder rechts oder nichts von alledem sind, ob sie nach Frau Rilke oder nach Karl Marx heißen, Zweitbuch oder Seitenblick.
Source: faz.net