Kryptowährungen: Milliarden-Steuerprivileg zu Gunsten von den Bitcoin
Der Kurs des Bitcoins ist derzeit weit entfernt von seinem Rekord von mehr als 120.000 Dollar. Dass mit der Kryptowährung enorme Gewinne gemacht werden können, ist trotzdem nicht in Vergessenheit geraten, so mancher Bitcoin-Anleger ist damit reich geworden. Allein im Jahr 2024 ist die Kryptowährung um 120 Prozent gestiegen, auch 2025 konnten zwischenzeitlich große Gewinne gemacht werden. Donald Trumps kryptofreundlicher Politik sei Dank, die die Kurse steigen ließ.
Wie Anleger diese Gewinne allerdings versteuern müssen, sorgt regelmäßig für Debatten. Bitcoin wird steuerlich ähnlich behandelt wie Gold oder Kunst – und nicht wie Aktiengewinne oder Zinsen. Auf Letztere wird mit Ausnahme des Sparerpauschbetrags von 1000 Euro pro Person die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Bitcoin-Gewinne wiederum sind nach einer Haltefrist von einem Jahr komplett steuerfrei. Wer früher verkauft, zahlt den persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent. Es gibt dabei allerdings eine Freigrenze von 1000 Euro. Verkaufsgewinne aus vermieteten Immobilien sind erst nach zehn Jahre steuerfrei.
„Das ist zu viel Geld, das hier wegfließt“
Dem Staat entgehen durch diese Regeln hohe Steuereinnahmen, argumentieren manche, die sich wünschen, dass die Abgeltungsteuer auch auf Kryptogewinne gilt. Wie hoch diese Summe ist, ließ sich bislang schwer beziffern. Co-Pierre Georg, Leiter des Frankfurt School Blockchain Center, hat dazu eine Analyse vorgenommen, die der F.A.S. vorliegt. Anhand von Daten der Steuersoftware Blockpit hat er ermittelt, wie hoch die Steuereinnahmen ausfielen, wenn es die steuerfreie Haltefrist nicht gäbe. Georg kommt dabei auf elf Milliarden Euro. Setzt man nur die Abgeltungsteuer wie bei Aktien an, betrügen die zusätzlichen Steuereinnahmen 8,5 Milliarden Euro.
Ausgegangen wird in der Analyse von sieben Millionen Kryptoanlegern in Deutschland. Das investierte Volumen liegt bei 400 Milliarden Euro, es wurden 47,3 Milliarden Euro an Gewinnen realisiert. Zwei Drittel davon waren gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelung nicht steuerpflichtig, weil sie die Haltefrist überschritten. Es handelt sich dabei um eine Hochrechnung. Blockpit wertet dafür Daten der Kunden aus, die die Steuersoftware nutzen.
Auch andere Szenarien lassen sich mithilfe von Georgs Daten untersuchen. Er hat dafür unter dem Namen „Kryptolücke“ einen Rechner im Internet veröffentlicht. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass die Kryptogewinne nur halb so hoch ausfallen, entgingen dem Staat mehrere Milliarden Euro. Für Georg steht fest: „Das ist zu viel Geld, das hier wegfließt. Darüber muss diskutiert werden.“ Zumal es in anderen europäischen Ländern bereits entsprechende Steuern gibt. In Österreich wurde beispielsweise im Jahr 2022 festgelegt, dass Kryptowährungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sind. Die Regeln der verschiedenen Länder lassen sich ebenfalls auf Georgs Rechner vergleichen. Der Professor war auch als Sachverständiger im Finanzausschuss des Bundestages zu dem Thema eingeladen.
CDU und Bitcoin-Verband wollen keine Änderung
Zustimmung gibt es von der SPD. So sagt etwa die finanzpolitische Sprecherin Frauke Heiligenstadt, dass Kryptowerte zunehmend an Bedeutung für die Finanzmärkte und die private Vermögensbildung gewinnen. „Konkret fordern wir, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.“
Doch höhere Kryptosteuern haben nicht nur Freunde. Der Bitcoin-Bundesverband argumentiert damit, dass Bitcoin eher einem Rohstoff oder einer Fremdwährung ähnle als Aktien. Zumal es keine Gewinnausschüttungen wie bei börsennotierten Unternehmen gebe, sondern nur Handelsgewinne durch den Wertzuwachs. Die geltenden Regeln entsprächen den verfassungsrechtlichen Grundlagen, heißt es vom Verband. Ähnlich sieht es die CDU/CSU. Es gebe keinen Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Zudem sei eine solche Maßnahme im Koalitionsvertrag nicht vereinbart, sagt Fritz Güntzler, der finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion. So schnell dürfte sich die Koalition bei dem Thema also wohl nicht einig werden.
Source: faz.net