Kriegstüchtigkeit und Kontrolle: Was die neuen Wehrdienst-Gesetze bedeuten
Es ist einfach, „Ja“ zu Aufrüstung zu sagen, solange man die Folgen noch nicht spürt. Erst wenn das letzte öffentliche Schwimmbad geschlossen wurde, das erste Kind in einer Kita wegen Personalmangel einen tödlichen Unfall hatte, und die letzte mittelgroße Stadt in den Sog des Mietenwahnsinns geraten ist, werden wir merken, dass man in Panzern nicht wohnen kann. Wir werden merken, dass wir Handgranaten nicht essen können – selbst wenn sie aussehen wie Ananasfrüchte. Deutschland muss sich entscheiden: Rüstungsstaat oder Sozialstaat. Beides wird nicht gehen.
Es ist darüber hinaus auch wohlfeil, „Ja“ zur Kriegstüchtigkeit zu sagen, wenn man die Folgen nicht mitdenken will. Wenn dafür ein paar Brücken saniert werden, vielleicht sogar die Bahn nicht mehr zuverlässig unpünktlich fährt, und es dazu noch ein (trügerisches) Gefühl von Sicherheit gibt, dass Putin nicht morgen am Gartentor steht – wo er ganz sicher hin will, denn so dröhnt es ja aus dem Fernseher –, dann „Mein Gott, warum nicht?“.
Erasmus-Jahr? Nur mit Bundeswehrgenehmigung
Aber „Kriegstüchtigkeit“ ist eben nicht nur ein Wort. „Ertüchtigen“ muss man Menschen. Dafür muss man aber auch auf sie zugreifen können. Wer „Ja“ zur „Kriegstüchtigkeit“ sagt, sagt eben auch „Ja“ zur Durchstaatlichung der Gesellschaft.
So steht es nun im neuen, reformierten Wehrpflicht-Gesetz: Nicht nur im „Spannungsfall“, sondern prinzipiell sind alle Männer zwischen 17 und 45 künftig verpflichtet, die Bundeswehr beziehungsweise ihr Karrierecenter um Erlaubnis zu bitten, wenn sie vorhaben, Deutschland für mehr als drei Monate zu verlassen. „Work-and-travel“? Bundeswehrgenehmigung. Erasmusjahr? Bundeswehrgenehmigung. Flitterwochen oder Sabbatical mit Weltreise? Sie wissen schon.
Die Anfang Dezember still und heimlich vom Bundestag verabschiedete Gesetzesreform ist schon seit dem 1. Januar rechtsgültig. Dass es erst am Vorabend der Ostermärsche gegen die Militarisierung durch die Frankfurter Rundschau zum Politikum gemacht wurde, ist ein ganz erstaunlicher Vorgang. Eine liberale Demokratie soll es sein, aber so weitreichende Einschränkungen der persönlichen Freiheit werden ohne gesellschaftliche Debatte in Schulen, Berufsschulen und Universitäten, Gewerkschaften, Kapital- und Sozialverbänden, Jugendverbänden und Parteien einfach beschlossen?
Und es gibt keine Kritiker in der Regierung, keine Opposition, die die Reform öffentlich thematisiert? Kein Zeitungsredakteur hat das Gesetz gelesen? Kein Hochschulprofessor der Internationalen Beziehungen, kein hauptamtlicher Referent für Friedens- und Sicherheitspolitik einer der großen parteinahen Stiftungen, wie es der Verfasser selbst ist? Allein diese Tatsache ist ein Politikum und bedeutet, dass sich diese Expert:innen an die eigene Nase fassen müssen – inklusive mir selbst. Das wird aufzuarbeiten sein und Arbeitsweisen müssen sich entsprechend verändern, damit es nicht noch einmal vorkommt.
Alte Erkenntnis: Das Individuum vor dem Staat schützen
So oder so: Die Erfassung und Kontrolle der Bevölkerung war lange unpopulär. Das klang danach, was Michel Foucault als „Biopolitik“ bezeichnete. Es klang nach Carl Schmitt, der „Kronjurist des Dritten Reiches“ hatte in der Weimarer Zwischenkriegszeit den totalen Staat rechtstheoretisch untermauert. Schmitt richtete sich fundamental gegen den Liberalismus und Sozialismus, die vom Volkssouveränitätsgedanken ausgehen und den Staat allein als legitim erachten, sofern er die Bedürfnisse der Menschen, Staatsbürgerinnen und Bürger erfüllt. Für Schmitt war diese „Selbstorganisation der Gesellschaft“ verheerend; das zerstöre den Staat. Er müsse entscheiden dürfen, wann ein Ausnahmezustand herrsche, und dann entsprechend uneingeschränkten Zugriff auf seine Bürger haben.
Eine faschistische Diktatur mit willkürlichen Verhaftungen, Zwangsausbürgerungen, Konzentrationslagern, Gefangenenhinrichtungen, Weltkrieg, Deserteur-Erschießungen und „Volkssturm“ später sahen die meisten Intellektuellen ihre Aufgabe darin, das Individuum und seine Würde gegen den Zugriff des Staates zu schützen. Alfred Andersch und Siegfried Lenz priesen in „Die Kirschen der Freiheit“ und „Der Überläufer“ den Deserteur, Hannah Arendt und Theodor W. Adorno schufen Theorien, die für jede Form des Totalitären sensibilisiert waren. Nie wieder ein Staat, der den Menschen der Staatsräson unterwirft!
Auf Adornos und Arendts Tod folgten 50 Jahre Neoliberalismus, in denen die Besitzenden den Sozialstaat und das Solidarprinzip abzuwickeln trachteten, indem ihre Politiker wie Margaret Thatcher behaupteten: „Es gibt keine Gesellschaft, nur Individuen und Familien“. Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an jeden gedacht. Kein Wunder also, dass es auf breite Ablehnung oder Unverständnis stieß, als der Kölner Rechtsprofessor und Schmittianer Otto Depenheuer Ende der 2000er Jahre die Rechtsfigur des „Bürgeropfer“ wiedereinführte.
Bundeswehr, ein ganz normaler Arbeitgeber?
Heute wird selbst noch das neue „Pflichtjahr“, mit dem eine Agenda-2010- und demnächst Agenda-2030-zerrüttete Gesellschaft wieder „Gemeinsinn“ spüren soll, im Orwell’schen Sprech als „Freiheitsdienst“ deklariert.
Ebenso zentral war die von der SPD gegen die Union verteidigte Freiwilligkeit der neuen Musterungen. Dies sei kein Wiedereinstieg in die Wehrpflicht, hieß es. Wenigstens nicht, solange sich bei einer Erwerbslosigkeit von über drei Millionen Lohnabhängigen Soldaten in ausreichender Stückzahl fänden, die der Widerspruch nicht abhält, dass die Bundeswehr ein ganz normaler Arbeitgeber sein soll. Wir aber schon morgen, diesen Sommer, oder jedenfalls demnächst, „vom Russen“ angegriffen werden. Und uns, so NATO-Generalsekretär Mark Rutte, „auf ein Kriegsausmaß“ vorbereiten müssen, „wie es unsere Großeltern und Urgroßeltern erlebt haben: Zerstörungen, Massenmobilisierungen, Millionen von Vertriebenen. Unendliches Leid und extreme Verluste“.
Alle zwei Monate ein Deserteur in der Ukraine
Die neuen Erkenntnisse zeigen: „Kriegstüchtigkeit“ ist vieles, aber sicherlich nicht die Ableitung des Staates aus den Interessen der Bürgerindividuen. Die Ukraine lebt es vor: Nur noch weniger als ein Viertel der Bevölkerung will bis zum Sieg kämpfen, der Rest möchte ein Ende der Kriegshandlungen, zu welchem Preis auch immer.
Die Armee erhält neue Soldaten – trotz immens hoher finanzieller Anreize – mittlerweile fast nur noch aus Zwangsrekrutierungen. Entsprechend gering ist die Moral. Laut Neuer Zürcher Zeitung desertiert alle zwei Monate ein Soldat von der Front. Millionen sind untergetaucht, gegen mehr als 300.000 Menschen wird wegen Desertion ermittelt. Solidarität mit der Ukraine könnte bedeuten, dieses Gemetzel zu beenden, aber es wird fortgesetzt.
In Deutschland gilt das neue Gesetz schon heute, im Frieden. Es ist ein Vorgeschmack auf den Krieg. Die Würde des Individuums schützen wir dann nach der nächsten Weltkatastrophe. Nie wieder ist dann.
Es sei denn, es regt sich Widerstand. Mit den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht hat er begonnen. Sie dürften demnächst massig Zulauf bekommen. Die Zahl der vom Gesetz betroffenen 17- bis 45-jährigen Männer in Deutschland beläuft sich auf 15 bis 16 Millionen. Und sie alle haben Eltern, Großeltern, Lebenspartner:innen – kommt nur ein Bruchteil von ihnen zum Protest, ist es eine Massenbewegung.