Konfessionslose Bewerber: Karlsruhe gibt dem Bundesarbeitsgericht Nachhilfe

Ein starkes Signal in Zeiten des Gleichheitswahns. Für das religiöse Selbstbestimmungsrecht, aber auch darüber hinaus. Eine begründete Auswahl ist keine Diskriminierung. Verboten ist die sachwidrige Ungleichbehandlung. Aber natürlich müssen Vertragsparteien sich ihr Gegenüber nach bestimmten Anforderungen aussuchen können – auch das ist grundrechtlich geschützt.
Grundrechtsträger sind auch kirchliche Arbeitgeber. Und es ist bezeichnend, dass das Bundesverfassungsgericht dem Bundesarbeitsgericht hier Nachhilfe erteilen musste, nicht nur was den Spielraum des deutschen Gesetzgebers bei der Umsetzung einer europäischen Richtlinie angeht, sondern vor allem auch mit Blick auf den Sinn des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts.
Die Anforderungen an die Arbeitgeber dürfen nicht überspannt werden
Es ist zunächst Sache der Kirchen, zu bestimmen, welche Bedeutung eine bestimmte Stelle für die Verwirklichung des religiösen Ethos hat. Natürlich kann man darüber immer streiten. Es ist aber generell nichts dagegen zu sagen, dass kirchliche Arbeitgeber eine Kirchenmitgliedschaft ihrer Arbeitnehmer zur Voraussetzung machen, so wie auch andere Arbeitgeber bestimmte körperliche oder akademische Anforderungen stellen. Aus der Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch einen Entschädigungsanspruch abzuleiten, wenn man eine in der Ausschreibung genannte, naheliegende Voraussetzung in seiner Bewerbung nicht angibt, gehört zu den absurden Folgen des Gleichbehandlungsrechts.
Es gibt Fälle offener Diskriminierung aus verbotenen Gründen. Dagegen muss man auch mit Aussicht auf Erfolg vorgehen können. Aber die Anforderungen an die Arbeitgeber dürfen auch nicht überspannt werden. Es ist wohl kein Zufall, dass hier das Bundesarbeitsgericht der Caritas gleichsam seine eigene Sicht des kirchlichen Selbstverständnisses vorgeschrieben hat. Schon der Europäische Gerichtshof hat in dieser Sache Zweifel daran geweckt, ob er das kirchliche Selbstbestimmungsrecht – auch mit Blick auf die Kompetenzen der Union – begriffen hat.
Die Kirchen scheinen aus der Zeit gefallen. Ihre Botschaft ist ohnehin nicht von dieser Welt. Umso mehr wird sie gebraucht. Die Kirchen sollten deshalb von ihrem Recht auch Gebrauch machen und nicht allgemeiner Beliebigkeit anheimfallen. Freiheit in Verantwortung – das gilt es zu verteidigen. Nach außen und innen.
Source: faz.net