Klimapolitik: EU will CO₂-Zoll uff Stahl- und Aluminiumprodukte ausweiten
Einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge soll der sogenannte CO₂-Grenzausgleich (CBAM) künftig auf rund 180 weitere Produkte aus Stahl und Aluminium erhoben werden. Dazu zählen unter anderem schwere Maschinen für Fabriken, Autoteile, Kühlschränke, Waschmaschinen, Bauteile für Brücken und landwirtschaftliche Maschinen.
Der Mechanismus soll die Kosten ausgleichen, die europäischen Unternehmen durch den CO₂-Zertifikatehandel entstehen. Wer innerhalb der EU beispielsweise Stahl oder Aluminium produziert, muss für den dabei entstehenden CO₂-Ausstoß entsprechende Zertifikate erwerben. Produzenten in Drittstaaten haben diese Kosten nicht und können ihre Waren daher günstiger auf dem europäischen Markt anbieten. Die Importgebühr soll diese Lücke schließen, indem sie die Kosten für CO₂-Zertifikate ausgleicht, die für die Herstellung der importierten Güter in der EU angefallen wären.
Bisher war der CBAM, der ab Januar schrittweise eingeführt wird, für Grundstoffe wie Stahl, Aluminium, Zement und Strom vorgesehen. Die nun vorgeschlagene Ausweitung auf verarbeitete Produkte soll verhindern, dass Unternehmen die Regelung umgehen. Die Kommission befürchtet, dass Firmen ihre Produktion von Maschinen und anderen Gütern in Länder außerhalb der EU verlagern könnten, um weiterhin günstigeren Stahl und andere Rohstoffe ohne CO₂-Aufschlag einzukaufen und so die heimische Industrie zu verdrängen.
Kommission will offenbar Entschädigungsfonds
Der Grenzausgleich soll dabei schrittweise die bisherige Praxis ablösen, bei der kostenlose CO₂-Zertifikate an Industrien verteilt werden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Dieses Vorgehen soll in den kommenden 15 Jahren auslaufen. Handelspartner wie China, Indien und Südafrika kritisieren die Regelung als unfaire Benachteiligung für die Industrien von Schwellenländern. Die EU hingegen betont, das Instrument sei konform mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO).
Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf ausländischen Märkten zu sichern, plant die EU offenbar zudem einen Entschädigungsfonds. Der Nachrichtenagentur Reuters liegt ein Entwurf vor, wonach 25 Prozent der Einnahmen aus dem CO₂-Grenzzoll in den Jahren 2028 bis 2029 an europäische Hersteller fließen sollen, bis 2030 werden Einnahmen von 2,1 Milliarden Euro erwartet. Die Unterstützung soll jedoch an die Bedingung geknüpft sein, dass die Unternehmen im Gegenzug in die Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks ihrer eigenen Produktion investieren.
Die Vorschläge der Kommission müssen nun vom Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten verhandelt werden. Die Beratungen dürften mehrere Monate in Anspruch nehmen.