Kirchen: Ampel plant laut Medienbericht, Staatsleistungen an Kirchen zu verfertigen

Die Bundesregierung arbeitet einem Bericht zufolge an einem Gesetzentwurf, der die Zahlung staatlicher Leistungen an die Kirchen beenden soll. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, planen die Fachpolitiker der Ampelkoalition, den entsprechenden Entwurf im Herbst vorzulegen.

Weiter heißt es in dem Bericht, der Gesetzentwurf solle so gestaltet werden, dass eine Zustimmung des Bundesrats für ein Inkrafttreten nicht notwendig ist. Um dies zu erreichen, sollen die Vorgaben für das Ende der Staatsleistungen nur vage formuliert werden. „Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird“, sagte der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Lars Castellucci der Zeitung.

Leistungen sollten schon in Weimarer Republik abgelöst werden

Vonseiten der Länder, die das Vorhaben der Bundesregierung in Teilen ablehnen, kommt Kritik. So warnte der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt Rainer Robra die Ampelparteien vor einem Alleingang. „Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen“, sagte er der FAZ.

Die Staatsleistungen an die Kirchen sind im Wesentlichen eine Folge der Säkularisation. Anfang des 19. Jahrhunderts wurden kirchliche Güter und Gebiete enteignet. In dieser Zeit entstand die Pflicht des Staates, die Kirchen dafür zu entschädigen. Bis heute zahlt der Staat so jährlich mehrere Hundert Millionen Euro.

Das Ziel, diese Zahlungen zu beenden, gibt es schon sehr lange. Bereits in die Weimarer Reichsverfassung wurde vor gut 100 Jahren die Pflicht aufgenommen, diese Leistungen abzulösen. Sie wurde später in das Grundgesetz übernommen. 

Demnach müsste der Staat noch einmal eine bestimmte Summe zahlen, um die regelmäßigen Überweisungen zu beenden. Hierfür müsste der Bund den gesetzlichen Rahmen setzen und jedes Bundesland dann individuelle Abmachungen mit den Kirchen finden.