Kerosinkrise: Wie teuer wird mein Urlaub wirklich?








Kerosin wird knapper, Reisen teurer: Drohen wegen der Krise Nachzahlungen, Flugausfälle oder sogar gestrichene Urlaubsflüge? Ein Überblick über die Folgen für Urlauber.

Geht den Fliegern bald der Sprit aus? „Versorgungsengpässe bestehen nicht“, sagt CDU-Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Europa habe „noch etwa für sechs Wochen Flugzeugtreibstoff“, heißt es bei der Internationalen Energieagentur. Und der deutsche Reiseriese TUI geht davon aus, das „geplante Reiseprogramme wie vorgesehen umzusetzen“. Von Kerosinkrise noch keine Spur. Aber: Was passiert mit den Urlaubs- und Ferienflügen, wenn sich die Versorgung nicht bessert? Etwa, weil weitere Öllieferungen ausfallen?



So legt Russland ab dem 1. Mai die Druschba-Pipeline trocken, wie die deutsche Tochter des russischen Rosneft-Konzerns mitteilt. Die Leitung verläuft über russisches Gebiet, in ihr fließt kasachisches Öl für die Raffinerie PCK Schwedt. Das Unternehmen versorgt Berlin und den Nordosten Deutschlands mit Diesel, Benzin, Kerosin und Heizöl. Eine Sprecherin aber beruhigt: „Durch das Ausbleiben der kasachischen Öllieferungen ist die Versorgungssicherheit letztlich nicht gefährdet.“

Kerosin: nicht knapp, aber teurer

Das Angebot fällt vielleicht nicht komplett weg, wird aber knapper, und das heißt auch: teurer. Fluggesellschaften werden also mehr Geld für Treibstoff ausgeben müssen – und diese Kosten vermutlich an die Passagiere weitergeben. Denn der Spritpreis macht einen großen Teil der Gesamtflugkosten aus. Als Faustregel gilt, dass Kerosin die Airlines vergleichsweise so belastet wie eine durchschnittliche Wohnungsmiete die Mieter. 


Unter bestimmten Bedingungen dürfen Reiseveranstalter die gestiegenen Preise auch im Nachhinein anheben. Pauschalreisende wie auch Kreuzfahrer müssen damit rechnen, einen Nachschlag auf ihre bereits gebuchte Reise zu zahlen. Allerdings sind derartige Erhöhungen begrenzt. Maximal acht Prozent des Preises dürfen die Anbieter verlangen. Und: Nicht jeder Reiseveranstalter hat eine solche Klausel in den Geschäftsbedingungen.

Von den Großen der Branche verzichten nur TUI und Dertour auf eine nachträgliche Preiserhöhung. Anders bei Expedia, Schauinslandreisen, Berge & Meer. In ihren AGB steht, dass höhere Treibstoffkosten an die Kunden weitergegeben werden können. Sie müssen die Erhöhung aber nachvollziehbar begründen und spätestens 20 Tage vor Reiseantritt mitteilen. Und: Liegt die Preisanpassung höher als bei acht Prozent, gibt es für Kunden ein Kündigungsrecht. 





Die Liste ist natürlich unvollständig. Wer sicher gehen will, ob mit einer Nachzahlung zu rechnen ist, dem bleibt nichts anderes übrig, als in den Untiefen seines Reisevertrags nachzuschauen. Laut der Verbraucherzentrale machen nicht alle Reiseveranstalter zwingend Gebrauch von ihrem Nachschlagrecht. Alltours zum Beispiel hat das bereits angekündigt. Die meisten Reiseveranstalter kaufen ihre Treibstoffe langfristig und zu festen Preisen ein. Sie spüren die Erhöhung also erst bei den nächsten Verhandlungen mit den Lieferanten.

Keine Nachzahlung müssen Flugpassagiere fürchten. Ihre Tickets dürfen im Nachhinein nicht verteuert werden. Ausnahme: Die spanische Billigairline Volotea hat angekündigt, das Prinzip der nachträglichen Preisanpassung ebenfalls einzuführen – das gilt aber nur für künftige Flugbuchungen. 





Was Airline-Kunden aber spüren werden, sind Preiserhöhungen für künftige Buchungen. Auch Streichungen von bereits bestätigten Flügen wurden angekündigt. So fallen bis Herbst 20.000 Flüge der Lufthansa-Tochter Cityline aus – die Regionalgesellschaft wird auch wegen der Kerosinkrise eingestellt. Die niederländische KLM und die Stockholmer SAS haben bereits Verbindungen gestrichen, andere Airlines werden künftig wohl nachziehen.

Das sind Ihre Rechte als Fluggast

Für Fluggäste gilt bei Flugausfall (auch bei Streiks) oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden: Die Fluggesellschaft muss Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Oft werden sie automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Auch möglich: das Flugticket in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln

  • In jedem Fall sollten sich Fluggäste zunächst an ihre Fluggesellschaft wenden – die wird ihnen die nächsten Schritte erklären.
  • Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich auch an den Reiseveranstalter wenden.
  • Sitzen Passagiere länger am Flughafen fest, müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen erbringen, etwa in Form von Gastronomiegutscheinen für Getränke und Snacks vor Ort. Gegebenenfalls müssen die Airlines auch eine Hotelübernachtung organisieren.
  • Ab fünf Stunden Wartezeit und länger können Passagiere ihren Flugpreis zurückverlangen. Heben Sie Quittungen Ihrer Ausgaben auf. Die Betreuungsleistungen müssen Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies trotz Nachfrage nicht geschehen, können Sie diese anschließend der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.

Weitere Informationen und Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche:

Der Experte für Fluggastrechte und Reiserecht Ronald Schmid hat auf seiner Internetseite alle relevanten Informationen zum Thema zusammengefasst.

Unklar ist, was passiert, wenn Kerosin tatsächlich knapp wird. Dann kann die Situation eintreten, dass die Regierungen in Berlin und Brüssel entscheiden, welche Flüge mit Treibstoff versorgt werden, so der Luftfahrtexperte Heinrich Großbongardt. 





Was passiert, wenn das Kerosin ausgeht?

Richtig blöd aus der Wäsche gucken, dürften Passagiere, die wegen Kerosinmangels auf einem Flughafen in der Ferne sitzen bleiben. Sie haben zwar das Recht auf Beförderung, doch was tun, wenn kein Treibstoff zur Verfügung steht? Ob in dem Fall das Prinzip „höhere Gewalt“ gilt, die Fluggäste also keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, wird vermutlich erst noch gerichtlich geklärt. 

Wegen der Kerosinkrise schließen Experten sogar den Konkurs von einigen Fluggesellschaften nicht aus. In dem Fall trifft es Urlauber richtig hart. Denn dann müssen sie ihren Rücktransport selbst organisieren und auch bezahlen. Ob sie ihre Unkosten erstattet bekommen, ist aber unsicher. Denn die müssen über ein mögliches Insolvenzverfahren zurückgefordert werden. Allerdings werden Airline-Kunden als Gläubiger nicht besonders bevorzugt. Die Chancen, das Geld wiederzusehen, sind also eher gering.


Source: stern.de