Keine Harmonie im Rahmen Melitta: Streit um Kaffeekartell geht in die nächste Runde
Preisabsprachen Keine Harmonie im Rahmen Melitta: Streit um Kaffeekartell geht in die nächste Runde
Die Kaffeerösterei Melitta soll langjährig zu hohe Preise z. Hd. ihre Produkte verlangt nach sich ziehen. Das wirft ihr die Handelsgesellschaft Bartels-Langness vor und fordert Schadenersatz. Jetzt streiten zweierlei vor Gericht.
Schon vor Jahren musste welcher Kaffeehersteller Melitta wegen Preisabsprachen 55 Millionen Euro Strafe zahlen. Nun zerrt die Unternehmensgruppe Bartels-Langness (Bela) die Kaffeerösterei aus Minden erneut vor Gericht. Am Mittwoch eröffnete welcher 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf dasjenige Verfahren jenseits eine Kartellschadenersatzklage (Az. VI-6 U 6/22[Kart]). Dabei fordert die klagende Bela-Handelsgesellschaft, zu welcher rund 120 Famila-Warenhäuser und Markant-Märkte sowie verschiedene Bäckerei-Filialen in Norddeutschland in Besitz sein von, Schadenersatz in Millionenhöhe.
Bartels-Langness wirft Melitta vor, die Firma habe in welcher Zeit von 2002 solange bis 2008 mit den Konkurrenten Dallmayr, Kraft Foods (jetzt Mondelez) und Tchibo ein deutschlandweites Kaffeeröster-Kartell kultiviert, dasjenige Kaffeepreise abgesprochen habe. In diesem Zeitraum soll Melitta um circa elf Prozent überhöhte Preise verlangt nach sich ziehen. Zwischen März 2008 solange bis September 2009 seien die Preise kartellbedingt um etwa vier Prozent überhöht gewesen. Dadurch sei welcher Handelsgesellschaft Bela ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. In erster Instanz vor dem Landgericht Dortmund scheiterte die Unternehmensgruppe Bartels-Langness mit ihren Vorwürfen.
Bela soll selbst Teil eines Kartells gewesen sein
Die beklagte Melitta bestreitet die Anschuldigungen von Bartels-Langness und schießt zurück: Die klagende Bela-Handelsgesellschaft sei selbst Teil eines Kaffeekartells gewesen. Gemeinsam mit Kaffeeröstern und anderen Groß- und Einzelhändlern soll Bela in einem „Hub-and-Spoke-Kartell“ einheitliche Endverbraucherpreise z. Hd. Kaffeeprodukte vereinbart nach sich ziehen.
Der englische Fachbegriff beschreibt eine bestimmte Art verbotener Preisabsprachen, im Rahmen dem die Wettbewerber direkten Kontakt miteinander vermeiden und stattdessen übereck kommunizieren. Dabei versucht ein Händler indirekt, vermittelt etwa jenseits den Produkthersteller, andere Händler dazu zu in Bewegung setzen, bestimmte Mindestpreise einzuhalten. So habe die Klägerin wissentlich die zwischen den Kaffeeröstern vereinbarten Preiserhöhungen erdacht und an Endkunden weitergegeben. Weil die Bela Handelsgesellschaft ihrerseits von dem Kartell profitiert habe, sei ihr kein Schaden entstanden. Bartels-Langness weist die Vorwürfe zurück.
Nun muss dasjenige Oberlandesgericht Düsseldorf den Fall prüfen. Capital hat im Rahmen beiden Streitbeteiligten nachgefragt, welches an den gegenseitigen Beschuldigungen dran ist. „Bartels-Langness äußert sich nicht zu einem laufenden Verfahren“, teilte die Pressestelle welcher Handelsgesellschaft mit. Melitta ließ die Capital-Anfrage zunächst gänzlich unbeantwortet.
Kartellabsprachen: Preisverdruss statt Kaffeegenuss
Allzu weit hergeholt scheinen die Vorwürfe gegen Melitta sehr wohl nicht. Bartel-Langness stützt seine Argumentation im Verfahren vor dem OLG Düsseldorf vor allem darauf, dass dasjenige Gericht dem Kaffeehersteller in welcher Vergangenheit schon Preisabsprachen nachgewiesen habe. Zusammen mit den Unternehmen Tchibo, Alois Dallmayr Kaffee und Kraft Foods (Jacobs Kaffee) bildete Melitta ein Kaffeekartell, dasjenige seitdem mindestens Anfang 2000 Preise miteinander abgesprochen hatte.
Allein durch im Dezember 2004 und April 2005 angekündigte Preiserhöhungen steigen die Endverbraucher- und Aktionspreise z. Hd. Röstkaffee um durchwachsen mehr qua verschmelzen Euro pro 500-Gramm-Packung. Erst 2008 flog welcher Gesprächskreis uff, qua dasjenige Bundeskartellamt die Kaffeeröster durchsuchen ließ. Zunächst versuchte Melitta eine Geldbuße durch eine Umstrukturierung im Konzern zu umgehen.
Allerdings bestätigte dasjenige zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf die Bußgeldentscheidung des Bundeskartellamtes im Jahr 2014 und verdonnerte die Melitta Europa GmbH & Co. KG zur Zahlung von 55 Millionen Euro. Melitta legte dagegen zwar Beschwerden beim Bundesgerichtshof und beim Bundesverfassungsgericht ein, selbige wurden nichtsdestoweniger abgewiesen.
Vertikalfall: Melitta windet sich qua Kronzeuge raus
Darjenseits hinaus war Melitta seitdem 2004 an wettbewerbswidrigen vertikalen Preisabsprachen beim Vertrieb ihrer Röstkaffee-Produkte beteiligt. Das stellte dasjenige Bundeskartellamt im Jahr 2016 verkrampft und verhängte gegen Edeka, Kaufland, Metro, Rewe und Rossmann Geldbußen in Höhe von insgesamt circa 50 Mio. Euro.
Die Melitta Europa GmbH & Co. KG qua Rechtsnachfolgerin welcher Melitta Kaffee GmbH kam einst um ein Bußgeld herum, weil dasjenige Unternehmen mit dem Bundeskartellamt kooperierte und qua Kronzeuge auftrat.
Source: stern.de