Kabinett: Versorgungsangebot in Apotheken soll vergrößert werden
Apotheken sollen eine größere Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen. Das sieht ein Gesetzes vor, das vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Impfungen und mehr Medikamente sollen auch ohne ärztliches Rezept angeboten werden.
In Apotheken sollen künftig mehr Leistungen zu bekommen sein – von Impfungen über Vorsorge-Angebote bis zu mehr Medikamenten auch ohne ärztliches Rezept. Das sehen Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken vor, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. Die CDU-Politikerin sagte, in Apotheken vorhandene Kompetenzen sollten breiter genutzt werden, um ein möglichst niedrigschwelliges Versorgungsangebot zu machen.
Warken erklärte, für viele Menschen seien Apotheken schon erste Anlaufstellen in Gesundheitsfragen. Bei den vorgesehenen neuen Aufgaben gehe es keinesfalls um komplexe Diagnosen oder einen Ersatz für ärztliche Begutachtungen.
Ein Überblick über die vorgesehenen Neuregelungen:
- Als Vorsorge sollen Apotheken neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen.
- Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit „Totimpfstoffen“ in Apotheken angeboten werden können – also zum Beispiel auch gegen Tetanus oder Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).
- Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen Patienten auf Selbstzahlerbasis Schnelltests zu bestimmten Erregern bekommen können – etwa auf Influenza-, Noro- oder Rotaviren. Das soll Infektionsketten schneller unterbrechen.
- Apotheken sollen in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne eine sonst nötige ärztliche Verordnung abgeben können. Möglich werden soll das zum einen, wenn Patienten ein bekanntes Langzeitmedikament einnehmen. Erlaubt werden soll unter bestimmten Voraussetzungen die einmalige Abgabe der kleinsten Packung, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Erlauben kann das Ministerium dies außerdem bei „akuten, unkomplizierten Formen bestimmter Erkrankungen“. Dazu soll es einen Katalog dieser Erkrankungen geben, ausgenommen sein sollen aber „systemisch wirkende Antibiotika“ und Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial. Patienten müssten das Medikament dann auch selbst bezahlen.
- Wenn beim Rezepteinlösen ein Medikament nicht da ist, soll es leichter werden, Alternativen zu bekommen. Apotheken sollen dann auch ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen, auch wenn es teurer ist. Vorgesehen ist dies zunächst als befristete Regelung.
- Erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sollen künftig vorübergehend ihre Apothekenleitung vertreten können. Das zielt vor allem auf die Aufrechterhaltung des Betriebs in ländlichen Regionen ab und soll für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück gelten. Dies soll mit behördlicher Genehmigung im Rahmen eine praktischen Erprobung gelten.
- Die Öffnungszeiten sollen in die Eigenverantwortung der Apotheken gestellt werden. So könnten sie vor allem in ländlichen Regionen Geschäftszeiten besser an den Bedarf anpassen, erläuterte das Ministerium. Geregelt werden soll das in einer noch geplanten Verordnung. Bisher sind Apotheken zur „ständigen Dienstbereitschaft“ mit Befreiungen verpflichtet, aus denen sich feste Öffnungszeiten ergeben, zum Beispiel werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr.
Protestaktion der Apotheken
Mit bundesweiten Protesten wollten Apotheken heute Druck für höhere Vergütungen machen – mit einer Aktion, bei der zeitweise das Licht aus- und nur eine Notbeleuchtung angeschaltet werden sollte. Grund ist, dass Warken eine im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigte Anhebung vorerst nicht umsetzen kann – wegen erwarteter Mehrkosten von einer Milliarde Euro.
Es geht darum, einen lange nicht erhöhten Fix-Bestandteil der Vergütung von 8,35 Euro pro Medikamentenpackung einmalig auf 9,50 Euro anzuheben. Warken sagte, die politische Zusage dazu gelte, und eine Anhebung werde „im kommenden Jahr zügig wieder auf die Tagesordnung kommen“. Dies sei daher auch bei generellen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen „einzupreisen“, die im kommenden Jahr vorgenommen werden sollten. Eine vom Ministerium eingesetzte Expertenkommission soll bis März 2026 erste Vorschläge zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge ab 2027 vorlegen.
Source: tagesschau.de