Justiz unter den Taliban: Afghanische Richter sollen mehr Körperstrafen vollstrecken

Ein Ehemann, der seine Frau mit einem Stock schlägt und ihr dabei Wunden und Blutergüsse zufügt, soll in Afghanistan künftig zu einer zweiwöchigen Haftstrafe verurteilt werden. So steht es in der neuen Strafprozessordnung, die der Taliban-Führer Haibatullah Akhundzada laut afghanischen Medienberichten kürzlich unterzeichnet hat. Auf andere Formen der Gewalt gegen Frauen, zum Beispiel sexuelle Gewalt, geht das Dokument nicht ein. Es sieht aber Strafen für Familienangehörige vor, die einer Frau trotz anderweitiger Gerichtsanweisung wiederholt Zuflucht vor ihrem Ehemann gewähren. Das gilt zum Beispiel für die Eltern.
Die Taliban haben nach ihrer Machtübernahme im Jahr 2021 bereits die Frauenhäuser im Land geschlossen. Nun begrenzen sie einen weiteren potentiellen Zufluchtsort vor häuslicher Gewalt. In der afghanischen Gesellschaft kommt es nicht selten vor, dass Männer ihren Frauen verbieten, ihre Eltern zu besuchen. Bislang hatte sich das sogenannte Tugendministerium der Taliban sogar dafür gelobt, solche Besuchserlaubnisse für Frauen erwirkt zu haben. Warum in dem Dokument nun eine andere Richtung eingeschlagen wird, ist unklar.
Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Afghanistan, Richard Bennett, hat sich „extrem besorgt“ über die Konsequenzen der neuen Strafprozessordnung geäußert. Ibraheem Bahiss von der Denkfabrik International Crisis Group sagt, das Dokument schreibe lediglich fest, was die Taliban in den vergangenen fünf Jahren ihrer Herrschaft bereits praktiziert haben. Das gilt auch für Todes- und Körperstrafen, die in der Öffentlichkeit vollzogen werden.
Kein Schutz gegen richterliche Willkür und erzwungene Geständnisse
Vor zwei Jahren hatten die Taliban angekündigt, wie schon während ihrer ersten Herrschaft von 1996 bis 2001 Frauen in Fußballstadien wegen Ehebruchs steinigen und auspeitschen zu lassen. Zudem wurden mehrfach mutmaßliche Mörder öffentlich hingerichtet. Die neue Strafprozessordnung liefere dafür nun „die juristische Infrastruktur“, sagt der islamische Theologe Idris Nassery von der Universität Paderborn. „Die Taliban nutzen Strafe als öffentliche Machtdemonstration.“
Körperstrafen sollen laut dem Dokument bei einer Vielzahl von Vergehen verhängt werden, zum Beispiel gegen Personen, die Alkohol konsumieren oder im Fastenmonat Ramadan nicht fasten. Ebenso gilt das für Personen, die aus dem Gefängnis ausbrechen und für Frauen, die vom rechten Glauben abfallen.
Die Strafprozessordnung sei „ein Gemisch aus tribaler, religiöser und dschihadistischer Ideologie“, sagt Nassery. Die richterliche Macht werde darin kaum begrenzt. Es mangele in dem Dokument an Schutzmechanismen gegen erzwungene Geständnisse und richterliche Willkür. „Die Berufung auf religiöse Normativität ersetzt die Notwendigkeit rechtlicher Begründung.“ Dadurch würden die Voraussetzungen für eine Strafpraxis geschaffen, „die schnell, flexibel und demonstrativ einsetzbar ist“.
In vielen Punkten bleiben die Vorgaben vage. So werden alle, die nicht der Hanafi-Schule des Islams folgen, als Abweichler kriminalisiert. Was das für Schiiten und andere religiöse Minderheiten bedeutet, ist unklar. Bislang haben die Taliban Schiiten ihre eigene Gerichtsbarkeit und einen Teil ihrer religiösen Praktiken zugestanden.
Die Strafgesetzordnung sieht außerdem unterschiedliche Strafen für verschiedene soziale Klassen vor. Die oberste von vier Klassen bilden „religiöse Gelehrte und ranghohe Persönlichkeiten“, die nur ermahnt und ansonsten nicht weiter bestraft werden sollen, während es eine Straftat ist, Geistliche lächerlich zu machen. Auf wen sich die anderen drei Gesellschaftskategorien beziehen, bleibt offen. Mit dem Dokument hat der Taliban-Führer Akhundzada auch seine eigene Macht gestärkt. Ungehorsam ihm gegenüber ist ein Verbrechen, auf das Gefängnisstrafe steht.
Source: faz.net