Jens Spahn unter Beschuss: Regierung hat Corona-Masken-Risiko unterschätzt

Das Geld stammt aus Ausgabenresten zur Corona-Bekämpfung im Umfang von 1,6 Milliarden Euro und kann für folgende Zwecke eingesetzt werden: die Steuer- und Abwicklungsrisiken aus den Direkt- und Open-House-Verträgen sowie für die Rechtsberatung, die Logistik-, Lager-, Inspektions-, Verwertungs- und Versandkosten. In dem Open-House-Verfahren von 2020 kam jeder Anbieter zum Maskenfestpreis von 4,50 Euro zum Zuge, wenn er die Ware rechtzeitig liefern konnte.

Weil der Bund seinerzeit von 700 Anbietern überflutet wurde, verkürzte er die Fristen, machte Qualitätsmängel geltend, stornierte Verträge, bezahlte Rechnungen nicht. Das Oberlandesgericht Köln urteilte kürzlich, dass dies nicht rechtmäßig war. Durch das unerwartete Urteil beträgt die Schadensumme nun bis zu 2,3 Milliarden Euro, zuzüglich Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten bis zu 3,5 Milliarden. Der Unterschied zu den Rücklagen erreicht also 1,8 bis 3 Milliarden Euro.

In einem Papier vom Mittwoch, das der F.A.Z vorliegt, beziffert das Mi­nisterium die Annexkosten außerhalb der Schadensumme, etwa für die Rechtsberatung, zwischen 2020 und 2025 auf 550 Millionen Euro; allein für 2024 sind es 73 Millionen. Lauterbachs Haus versichert: „Der Bund hat in relevantem Umfang erhebliche Mittel zurückgestellt.“ Es lässt aber offen, wie die Differenz geschlossen werden soll. Der Gesamtetat beträgt nur 16,7 Milliarden Euro, wovon 14,5 Milliarden an die Krankenkassen fließen.