Jan Wenzel Schmidt: AfD-Spitze befürwortet Ausschluss von Bundestagsabgeordnetem Schmidt
Die Bundesspitze der AfD unterstützt den vom Landesverband Sachsen-Anhalt angestrebten Parteiausschluss des Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt. Der AfD-Bundesvorstand habe sich dem Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt aufgrund dessen schwer parteischädigenden Verhaltens einstimmig angeschlossen, teilte ein AfD-Sprecher mit. Die Nachrichtenagentur dpa berichtete mit Verweis auf Parteikreise, dass es auch Überlegungen gebe, Schmidt aus der Bundestagsfraktion auszuschließen.
Schmidt war von
2022 bis Februar 2025 Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt. In der
AfD heißt es, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um private Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Obendrein wird ihm
angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben. Die AfD in Sachsen-Anhalt startete deshalb im Dezember 2025 ein Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt. Dessen Verhalten habe „grundlegend gegen die innere Ordnung der
Partei“ verstoßen, teilte die Partei mit. Der Vorstand entzog Schmidt
mit sofortiger Wirkung seine Rechte als Parteimitglied.
Gegenseitige Vorwürfe
Im Ausschlussantrag, der der ZEIT vorliegt, wird Schmidt unter anderem vorgeworfen, mehrere Beschäftigte einer Firma
für E-Zigaretten, die er zur Hälfte besitzt, als Minijobber in seinem
Bundestagsbüro angestellt zu haben. Und zwar ohne Arbeitsleistung und nur, um durch eine Art
Anstellungskarussell „sein persönliches Einkommen zu erhöhen“, wie es in
einer der dem Antrag beiliegenden eidesstattlichen Versicherungen
heißt.
Schmidt hatte die
Vorwürfe zurückgewiesen und stattdessen selbst Vorwürfe der
Vetternwirtschaft an seine Parteikollegen in Sachsen-Anhalt gerichtet. Recherchen der ZEIT bestätigten, dass Angehörige von AfD-Funktionären aus Sachsen-Anhalt bei anderen AfD-Abgeordneten angestellt sind. Vorwürfe der Vetternwirtschaft weist die AfD Sachsen-Anhalt zurück.