Investor: Insolvenzgericht beantragt Haftbefehl gegen Lars Windhorst
Das Insolvenzgericht Hannover hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst erlassen. Das sagte eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Windhorst soll in einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein.
So habe er Ende April unentschuldigt einen Anhörungstermin verpasst. Das Gericht hält den ehemaligen Investor von Hertha BSC für den faktischen Geschäftsführer der GmbH. Der Haftbefehl wurde der Sprecherin zufolge bereits im Mai erlassen, Windhorst legte Beschwerde dagegen ein.
Letzteres bestätigte ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe. Der Haftbefehl sei ein „vom Gericht verhängtes Druckmittel“, das den Investor zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch.
Windhorst hatte das Ihme-Zentrum in Hannover sanieren wollen, seine insolvente GmbH hat aber vor Monaten die Zahlungen für ihren Anteil an Betriebskosten eingestellt, die von den Miteigentümern gedeckt werden müssen.
Das Insolvenzgericht Hannover hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst erlassen. Das sagte eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Windhorst soll in einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein.
So habe er Ende April unentschuldigt einen Anhörungstermin verpasst. Das Gericht hält den ehemaligen Investor von Hertha BSC für den faktischen Geschäftsführer der GmbH. Der Haftbefehl wurde der Sprecherin zufolge bereits im Mai erlassen, Windhorst legte Beschwerde dagegen ein.