Interview mit dem Insolvenzverwalter: Fall Signa kann sich wiederholen
Was ist seit der Eröffnung des Konkursverfahrens gegen Benko Anfang März passiert?
Es ist kein öffentliches Verfahren. Akteneinsicht haben die Gläubiger, die Forderungen angemeldet haben, und sonstige Beteiligte, die von Gesetzes wegen her an der Teilnahme berechtigt sind, wie die Gläubigerschutzverbände in Österreich. Es geht bei einem Insolvenzverfahren unabhängig von der Größe immer um das Gleiche: Zunächst geht es darum, die Angaben im Vermögensverzeichnis des Schuldners zu überprüfen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und diese Gegenstände zu bewerten. Anschließend ist die bestmögliche Verwertung vorzunehmen.
Wie setzt sich die Insolvenzmasse zusammen?
Aus dem Verkauf von Fahrnissen, aus der Eintreibung von offenen Forderungen, aus der Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen.
Wie hoch ist der inventarisierte Wert des beweglichen Vermögens?
Die Inventarisierung von persönlichen Gegenständen hat ungefähr 350.000 Euro ergeben. Hier kommt hinzu, dass die Kleidung von Herrn Benko geschätzt wurde. Das ist unüblich. In einem Insolvenzverfahren nimmt man niemandem seinen Sonntagsanzug weg. Aber bei der Besichtigung der Villa habe ich gesehen, was für eine umfangreiche Garderobe er hat mit sehr hochwertigen Marken und deshalb haben wir uns auch dazu entschlossen.
Wurde die Bekleidung inzwischen veräußert?
Ja, es gab vehementen Widerstand vonseiten Herrn Benkos. Aber was einen Wert hat, muss der Insolvenzverwerter zu Geld machen. Die inventarisierte Garderobe wurde um insgesamt 77.000 Euro von der Familie ausgelöst. Die Familie wollte vermeiden, dass die Kleidungsstücke versteigert werden. Deswegen hat sie das Dreifache des angenommenen Verkehrswertes bezahlt.
Welche Möglichkeiten stehen Ihnen jetzt offen, Forderungen einzutreiben? Es gibt zweieinhalb Milliarden und ein winziger Teil ist anerkannt.
Zunächst muss man schauen, welcher Art diese Forderungen sind. Es gibt kaum Handwerker, die nicht bezahlt wurden oder Stromlieferanten, das unterscheidet dieses von anderen Verfahren. Das Gros kommt von Investoren, die sich durch Benko geprellt fühlen.
Was sind die großen Forderungsblöcke?
Details kann ich dazu nicht sagen. Aber bekannt ist der arabische Staatsfonds Mubdala mit einer Dreiviertelmilliarde Euro, darüber hinaus gibt es noch die anderen mit dreistelliger Millionenhöhe an geltend gemachten Forderungen.
Warum ist nur ein Bruchteil anerkannt?
Wenn ich anerkennen würde, dann müsste ich von der Richtigkeit der Angaben und der Behauptungen der Geschädigten ausgehen. Nur ich war bei diesen Vereinbarungen nicht dabei. Ich kann es unmöglich beurteilen, ob die eine Seite Recht hat oder Benko. Das müssen die Gerichte klären.
Was heißt das jetzt für Sie als Insolvenzverwalter?
Für mich als Insolvenzverwalter heißt es zunächst gar nichts. Wenn die Gläubiger meinen, sie müssen die Ansprüche durchsetzen, dann müssen sie eine Feststellungsklage einbringen, um ihre Forderungen als Insolvenzforderungen vor Gericht feststellen zu lassen.
Abgesehen davon suchen Sie noch andere Vermögenswerte.
Schwerpunkt ist der Versuch, an das Stiftungsvermögen zu gelangen. Da wissen wir, dass Vermögen zumindest zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung da war. Hier müssen jedoch Gerichtsverfahren klären, ob ein Zugriff auf diese Stiftungen möglich ist.
In den Stiftungen liegt Vermögen von vielen hunderten Millionen Euro. Allein die Laura Privatstiftung in Österreich verfügt über einen höheren dreistelligen Millionenbetrag. Sie verfügt schließlich über sehr viele Immobilien in Österreich und in Deutschland. Und das ist ja auch immer eine Bewertungsfrage.
Beim Stiftungsvermögen geht es nicht um die Laura allein, welche anderen noch?
Im Wesentlichen gibt es die die Laura Privatstiftung und die Stiftung „IngBe“ in Liechtenstein, an der noch eine weitere Stiftung dran hängt Das ist die Arual Stiftung.
Ist es dann wesentlich schwieriger als in Österreich?
Ja, weil es über die Grenze sehr schwierig ist, an die Unterlagen zu kommen, wenn der Schuldner nicht damit einverstanden ist. Beziehungsweise wenn die Stiftungsvorstände nicht damit einverstanden sind. In Österreich hat die Finanz über alle Stiftungsurkunden und Zusatzurkunden Kenntnis. Wenn man in Liechtenstein anfragt, dann ist es viel komplizierter.
Haben Sie in Liechtenstein auch Einsichtnahme begehrt?
Wir haben es versucht über die Ermittlungsbehörden. Und das ist praktisch chancenlos, weil nur unvollständig Auskunft gegeben wird. Anfragen des Masseverwalters an die Liechtensteinschen Behörden ernten ein müdes Lächeln. Liechtenstein hat sich als Paradies für Stiftungen mit ausländischem Vermögen etabliert. Es gibt aber auch Tendenzen der dortigen Rechtsprechung, Missbrauchsfällen einen Riegel vorzuschieben.
Und was sagen diese Teile aus?
Das ist ganz schwer zu sagen, denn das ist ein Buch mit mehreren Kapiteln, die immer alle zusammenhängen. Ich habe nur Einzelurkunden. Aber erkennbar ist, dass seit der Zeit der Verurteilung des Herrn Benko im Jahr 2013 wegen versuchter Intervention er sich zunehmend aus den Stiftungsfunktionen zurückgezogen und die faktische Funktion der Mutter gestärkt hat, ohne dass er selbst auch nur im Geringsten eine Einschränkung seiner Lebensführung hinnehmen musste. Hier muss das Gericht klären, ob dies rechtens war.
Und wie weit ist das in Österreich zumindest gediehen, Einblick zu erhalten?
Es läuft ja ein von uns angestrengtes Gerichtsverfahren seit Mai dieses Jahres. Die Klage ist eine Feststellungsklage. Wir argumentieren, dass die Mutter Geld als Begünstigte bezieht, um ihrem Sohn nach wie vor ein luxuriöses Leben zu ermöglichen. Sie macht es auf Zuruf ihres Sohnes. Das war von Anfang an so, nicht erst jetzt im Zuge des Insolvenzverfahrens, sondern im Grunde schon seit Beginn der Stiftungsgründung.
Welche Bedeutung haben die Stiftungen, und gab oder gibt es hier einen Missbrauch aus Ihrer Sicht?
Stiftungen sollen großes Vermögen für zukünftige Generationen des Stifters absichern. Hier haben wir allerdings das Kuriosum, dass die Mutter die Begünstigte ist. Diese kann aber selbst unmöglich das Stiftungsvermögen erwirtschaftet haben als pensionierte Kindergärtnerin. Gleichzeitig entnimmt sie aus der Stiftung beträchtliche Mittel, um den teuren Lebenswandel des Sohnes – dem eigentlichen Stifter – zu finanzieren. Das heißt, der Stifter holt sich das Geld über die Stiftungskonstruktion und über die Mutter wieder zurück, ohne dass seine Gläubiger darauf zugreifen können. Und dafür sollte eine Stiftung nicht errichtet werden.
Sind die Stiftungen hier also anders gelagert als üblich?
Normalerweise ist der Stifter kein Begünstigter, der die Kontrolle behält. Unseres Erachtens ist die Mutter bloße Handlangerin oder Strohfrau. Kontrolle hat hingegen Benko.
Wie lange dauern diese Feststellungsklagen?
Das kann mehrere Jahre dauern. Denn hier stellen sich sehr komplexe Rechtsfragen. Schlussendlich dürften diese Fragen vom Obersten Gerichtshof entschieden werden.
Dienen die Stiftungen der Vermögensverschleierung?
Nicht generell. Aber sie ermöglichen einen – gegenüber Gesellschaften – erschwerten Informationszugang von außen. Es gibt Naheverhältnisse von Benko zu Stiftungsvorständen. Der Stiftungsvorstand der Laura PS ist der Wirtschaftsprüfer Hager, der jetzt in Italien von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Auch die anderen Vorstände zeigen Naheverhältnisse zur Person Benko auf, wie Benkos ehemaliger Privatpilot Jauschnegg.
Was bedeutet es, wenn eine Nahebeziehung zwischen Stifter, Stiftungsvorstand und Beirat besteht?
Natürlich wird jemand, der weiterhin bestimmen will, auch wenn er es formell nicht darf, sich ihm nahestehender und loyaler Personen bedienen, die das machen, was er will. Und genau das passiert hier.
Ist das illegal?
Das kann ich nicht beurteilen. Ein Stiftungsvorstand macht sich haftbar, wenn er gegen die Stiftungsbestimmungen verstößt. Also es ist nicht so einfach, es ist sicher, dass die legalen Möglichkeiten bis zuletzt ausgeschöpft wurden. Legale Konstruktionen können nachträglich aber missbräuchlich verwendet werden, dann sind diese Maßnahmen illegal.
Was gehört geändert im Stiftungsrecht aus Ihrer Sicht?
Verschärfte Offenlegungspflichten der Bücher wären nötig. Dies könnte vieles verhindern im Vorfeld nämlich. Auch die Einrichtung von externen Kontrollorganen wäre sinnvoll. Denn das Risiko besteht, dass der Stifter die Mitglieder des Stiftungsvorstandes letztendlich indirekt oder direkt bestimmt. Ebenso die Zusammensetzung des Beirats und auch der Begünstigten. Und das schafft natürlich Missbrauchsmöglichkeiten.
Sollte auch für Stiftungen im Ausland mehr Kontrollmöglichkeit geben?
Es ist natürlich schwer zu verbieten, Vermögen ins Ausland zu bringen. Zumindest sollte es Bestimmungen geben, die es auch Gläubigern in der Insolvenz ermöglicht, über Stiftungsvermögen im Ausland Bescheid zu wissen und wie es zu diesem Stiftungsvolumen gekommen ist.
Ist es auch aus Ihrer Sicht notwendig, das Insolvenzrecht abzuändern?
Ich halte das Insolvenzrecht auch geeignet für solch komplexe Fälle. Denn von den gesetzlichen Bestimmungen her sollte es im Grunde keinen Unterschied machen, ob eine kleine oder eine große Insolvenz abgehandelt wird.
Diese Frist reicht zurück vom Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung. Die maßgeblichen Änderungen in der Laura Privatstiftung sind aber schon 2013 passiert.
Dann haben Sie wohl Pech?
Es ist ein Glück für Herrn Benko. Es erschwert unsere Aufgabe, weil wir die Anfechtungsmöglichkeiten der Insolvenzordnung über alles, was zehn Jahre hinaus passiert ist, nicht mehr in Anspruch nehmen können. Andererseits hat er wenige Tage vor seiner Insolvenzanmeldung sein Beiratsmandat in der Laura-Stiftung zurückgelegt.
Was bedeutet das?
Wenn er zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung immer noch Mitglied des Beirates gewesen wäre, säße ich jetzt im Beirat und hätte mehr Einblick. Offenbar hat er im Hinblick auf diese Stellung des Insolvenzverwalters bewusst diese Zurücklegung gewählt. Immerhin hat der Beirat bedeutende Zustimmungs- und Widerspruchsrechte. Vor allem hat der Beirat ein umfassendes Informationsrecht, was mit Vermögen passiert, wer Begünstigter sein soll etc. Dann hätte ich als Insolvenzverwalter zumindest darüber Kenntnis. Und die habe ich jetzt durch diese Maßnahme von Benko nicht.
Sehr clever gemacht, eigentlich.
Herr Benko hat gute Rechtsberater.
Die kann er sich von seinem Einkommen von 3800 Euro monatlich als Entgelt für seine Tätigkeit in Laura Esser 2018 eins GmbH nicht leisten. Was macht er dort eigentlich?
Offiziell ist er dort als „Asset Manager“ tätig. Was das Genau bedeutet, sagt man uns nicht. Aus verschiedenen Informationen schließe ich, dass er versucht, Immobilien aus der Stiftung bzw. ihren Gesellschaften zu verkaufen. Meine Anfragen an den Dienstgeber, was Herr Benko genau macht, blieben bisher unbeantwortet. Ein Schuldner ist nicht verpflichtet, den Insolvenzverwalter zu unterstützen und ihm Rede und Antwort zu stehen. Ich habe in dem Sinn keinen klagbaren Anspruch gegenüber dem Dienstgeber.
Auf wieviel wird dieses Gehalt gepfändet?
Es verbleiben dem Masseverwalter rund 450 Euro. Der Rest ist sein Einkommen unter Berücksichtigung nach der Existenzminimum-Verordnung mit Unterhaltspflichten gegenüber Angehörigen, wie Kinder, Ehefrau und Exfrau.
Wie schafft es Herr Benko trotzdem noch, auf großem Fuß zu leben?
Sein Hauptwohnsitz ist eine Villa in Innsbruck Igls, die auch von Sicherheitsdiensten bewacht wird. Insgesamt gibt es dort Personal mit rund zwei Dutzend Personen. Die Mutter überlässt das Haus dem Sohn unentgeltlich. Dafür bekommt sie von einer Stiftung eine Miete von gut 200.000 Euro im Monat. Das Haus gehört der Schloßhotel Igls Betriebs GmbH &Co KG. Kommanditistin ist die Laura Privatstiftung.
Wie sehen Sie diesen nach wie vor luxuriösen Lebenswandel von Herrn Benko – vor dem Hintergrund einer der größten Wirtschaftsinsolvenzen auch in Europa.
Persönlich finde ich das ungeheuerlich. Diesen Protz trotz aller Forderungen, trotz der Insolvenzen, trotz des Scheiterns der gesamten Signa Gruppe einfach ungeniert weiterzuleben.
Und als Jurist?
Jeder Schuldner, der das Glück hat, von dritter Seite unterstützt zu werden, darf dies in Anspruch zu nehmen. Bei jeder anderen Insolvenz, die viel kleiner wäre, gilt das auch. Wenn jemand alles verliert, kein Dach über den Kopf hat und eine Mutter, die ihn unterstützt, wird das jeder befürworten.
Verstehen Sie den öffentlichen Groll?
Ja, es gibt eben das Rechtliche auf der einen Seite und das Faktische auf der anderen Seite. Die Leute hätten gern, dass der Insolvenzverwalter den Lebenswandel abstellt. Es ist aber nicht meine Kompetenz, Benko aus der Villa entfernen zu lassen. Ich schöpfe meinen Handlungsspielraum aus.
Glauben Sie, dass das österreichische Insolvenzrecht gut ist für europäische Verhältnisse?
Ich denke schon, weil es die Gläubigerinteressen wahrt und dem Schuldner die Möglichkeit gibt, sich auch wieder zu entschulden und eine zweite Chance zu bekommen.
Welche Rolle spielen die Engagements in Deutschland für die Abwicklung des Verfahrens?
Keine direkten. Denn die Vermögenswerte in Deutschland sind in den Gesellschaften geparkt. Dafür sind entsprechenden Insolvenzverwalter der Gesellschaften zuständig. Da habe ich direkt keinen Zugriff. Ich muss immer den Weg über die Stiftung selbst oder über die Begünstigten der Stiftung gehen. Aber ich komme nie direkt zu einer Immobiliengesellschaft in Deutschland, auch wenn sie wirtschaftlich letztlich den Stiftungen zuzurechnen wäre. Für mich sind aber gerade die Erfahrungen der Investoren Kühne und Toeller aus ihren Engagements mit Benko von großem Interesse.
Inwieweit unterscheidet sich dieses Mandat für Sie als Insolvenzverwalter von anderen Mandaten?
Die Besonderheit ist, dass man mit einem Heer von Rechtsanwälten konfrontiert ist, die sich normalerweise niemand leisten könnte. Hier werden keine Kosten gescheut, den Schuldner und die Stiftungen und alles, was in seinem wirtschaftlichen Naheverhältnis ist, zu unterstützen, zu stärken, zu entgegnen, vielleicht auch zu verzögern. Es ist ungewöhnlich im Verhältnis zu anderen Insolvenzen, auf derartige Widerstände zu stoßen.
Wie lange wird das Insolvenzverfahren dauern?
Ich rechne damit, dass das sehr lange gehen wird.
Wie lange dauert es durchschnittlich in Österreich?
Sanierungsverfahren sind schon nach dem Gesetz im Grunde nach zwei bis drei Jahren fertig. Bei den Verwertungsverfahren kann es länger, aber auch kürzer als ein Jahr dauern. Dieses Verfahren haben wir jetzt ein Dreivierteljahr. Das wird noch dauern.
Es gab zu Beginn dieser Insolvenzkaskade von der Regierung Ankündigung, manches zu ändern. Dazu gehört die Verschärfung der Offenlegungspflicht von Bilanzen, reicht das?
Ich glaube, dass die Verletzung der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im Firmenbuch (Handelsregister) viel zu wenig sanktioniert ist. Eine Verschärfung der Geldstrafen ist zu wenig. Nach einem bestimmten Zeitraum müsste die Löschung des Unternehmens aus dem Firmenbuch in letzter Konsequenz erfolgen. Das wäre ein Druckmittel, weil dann ist ein Unternehmen praktisch handlungsunfähig. Niemand würde mit einem nicht eingetragenen Unternehmen Geschäfte machen.
Warum glauben Sie, ist nichts passiert außer Ankündigungen?
Vielleicht passiert doch noch was. Es war insgesamt ein turbulentes Jahr in jeder Hinsicht. Aber es wird mit Sicherheit zu einer Art Lex Benko kommen, um hier Änderungen im Stiftungsrecht, möglicherweise auch im Insolvenzrecht und im Firmenbuchrecht zu schaffen. Alles andere würde mich erstaunen.
Kann sich ein Fall Signa wiederholen?
Ich denke schon. Wobei potenzielle Kandidaten in dieser Größenordnung erstens rar sind und zweitens diese aus dem Fall lernen und nicht die gleichen Fehler machen werden.
Für Österreich ist der Kollaps ziemlich peinlich. Wie beurteilen Sie das als Insolvenzverwalter?
Vielleicht sollten wir das ganze System nicht infrage stellen. Aber es gibt schon Schrauben, an denen man drehen müsste. Ein Beispiel ist die Finanzprokuratur als Anwalt der Republik. Die Finanzprokuratur kritisiert jetzt scharf die ermittelnden Behörden, also die Soko Signa und auch die Insolvenzverwalter. Da habe ich schon auch den Eindruck, die lenken von eigenen Fehlern damit ab.
Welche Fehler?
Wenn man bedenkt, dass die Finanz von Anfang an viel mehr Informationen über die Privatstiftung hat, dann hätte die viel aktiver sein müssen. Wenn ein Geschäftsführer, ein Freund des Herrn Benko in mehreren hundert Gesellschaften Geschäftsführer ist. Und das trifft für ein, zwei Leute zu. Warum eröffnet jemand Hunderte Gesellschaften, die reine Vorratsgesellschaften sind, die ausgestattet mit Kapital, besetzt mit einem Geschäftsführer, der in hunderten anderen Gesellschaften ebenfalls Geschäftsführer ist und die operativ nicht tätig sind? Das müsste der Finanz auffallen.
Wie wird Ihr Honorar in diesem gigantischen Verfahren ebenso gigantisch ausfallen?
Die Entlohnung im Insolvenzverfahren richtet sich nach gesetzlich festgelegten Prozentsätzen der Bemessungsgrundlagen. Je mehr praktisch Geld durch Verwertung, Verkauf von Gegenständen, Eintreibung von Forderungen usw. für die Masse hereingespült wird, desto höher ist seine Entlohnung.
Aber was hieße das für diesen Fall?
Das ist unmöglich zu sagen. Momentan ist nicht viel in der Insolvenzmasse. Daher würde sie, wenn man jetzt sozusagen praktisch abrechnen würde, nur eine überschaubare Entlohnung ergeben in fünfstelliger Höhe. Aber das ist rein hypothetisch, weil das ist nur eine Zeitpunktaufnahme.