Institut schließt: Wissen, wie man in Putins Reich Recht spricht

Am Donnerstag wird in Moskau der Prozess gegen den Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly fortgesetzt. Tilly wird vorgeworfen, staatliche Organe verunglimpft zu haben. Was daran ist Recht, und was ist Politik? Fragen, die nur beantworten kann, wer zumindest in den Grundzügen auch mit dem russischen Recht vertraut ist.

Vor diesem Hintergrund sorgt ein Beschluss der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Verwunderung, es ist sogar von einer „Katastrophe“ die Rede: Das Kieler Institut für Osteuropäisches Recht soll geschlossen werden. Die Fakultät hat die mit dem Institut verbundene Professur bereits neu auf Familien- und Erbrecht zugeschnitten. Ein eingeleitetes Nachbesetzungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Die Entscheidung wird in Teilen der Wissenschaft, Politik und Praxis kritisiert.

Die junge Bundesrepublik wollte Wissen über Staaten im Osten

Es geht um das Recht der Staaten Osteuropas und dessen wissenschaftliche Erforschung. In Deutschland mit seinen engen Beziehungen in die Region blickt das Ostrecht auf eine lange Tradition zurück. Kristallisationspunkt ist die Zeit kurz nach Ende des Ersten Weltkriegs: Der Zerfall des Zarenreichs und der Untergang der Habsburgermonarchie warfen, neben allgemein- und wirtschaftspolitischen Fragen, auch komplexe Rechtsfragen auf. Die Universitäten in Breslau, Königsberg und Leipzig reagierten hierauf mit der Einrichtung entsprechender Lehrstühle.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war es dann die Kultusministerkonferenz, die den Beschluss fasste, die juristische Ostforschung systematisch wiederaufzubauen. Gründe hierfür lagen auf der Hand: die Teilung Deutschlands, der Verlust der Ostgebiete und die Aufnahme von über 15 Millionen Vertriebenen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern. Zugleich wollte die junge Bundesrepublik wissen, wie die Staaten, von denen sie als „Klassenfeind“ betrachtet wurde, im Inneren funktionieren. Lehrstühle und Institute entstanden an den Universitäten von Berlin, Hamburg, München und Köln.

Die Ostrechtforschung musste sich neu erfinden

Als die Sowjetunion zusammenbrach, geriet das Ostrecht in eine existenzielle Krise. Von einem Tag auf den anderen schien das zentrale Forschungsobjekt untergegangen zu sein. Schon damals war auch die Schließung des Kieler Instituts im Gespräch, konnte aber auf eine Intervention der Landesregierung hin abgewendet werden. Die Ostrechtsforschung musste sich neu erfinden.

Der Fokus lag fortan auf dem Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen und zivilgesellschaftlicher Institutionen in den postkommunistischen Ländern. Ungeachtet dessen wickelte in den vergangenen Jahren eine Universität nach der anderen die nach Gründung der Bundesrepublik aufgebauten Ostrechtsinstitute entweder ganz ab oder entkleidete sie ihres rechtswissenschaftlichen Standbeins.

„Selbstverzwergung“: Fachleute üben Kritik

Der langjährige Kieler Institutsdirektor, Alexander Trunk, kritisiert die Entscheidung seiner Universität. „Die Nachfrage, sowohl aus dem Ausland als auch von deutschen Gerichten, ist ungebrochen“, sagt Trunk. Mit der Schließung des Instituts gingen nicht nur Fachwissen und Erfahrung verloren, sondern auch über Jahre aufgebaute Kontakte.

Ino Augsberg, Dekan der Juristischen Fakultät, weist die Kritik seines kurz vor der Emeritierung stehenden Professorenkollegen zurück. Auf Anfrage begründet er die Entscheidung damit, dass das Ostrecht in den vergangenen Jahren signifikant an Bedeutung verloren habe. Die meisten osteuropäischen Staaten – mit Ausnahme von Russland und Belarus – orientierten sich inzwischen am Europarecht. Zwar sei die geopolitische Bedeutung der Region unbestritten. Eine „spezifisch rechtliche Expertise“ stehe aber kaum mehr im Vordergrund.

Dieser Einschätzung widerspricht Rainer Wedde, der einst selbst am Kieler Institut promoviert wurde, später als Anwalt in Deutschland und Russland tätig war und inzwischen in Wiesbaden lehrt. Seine Alma Mater sieht er vor einer „Selbstverzwergung“.

Die Praktiker können das nicht leisten

Zugleich täten sich durch die Schließung des letzten verbliebenen Instituts Lücken auf, die auch die Anwaltschaft nicht schließen könne: „Ein Anwalt sieht immer nur den konkreten Fall. Die großen Linien erkennen, etwa wie sich eine Gesellschaft – auch rechtlich – entwickelt, kann er aber nicht“, sagt Wedde. Er wünscht sich, dass der Bund einspringt und entsprechende Professuren finanziert, die auf die Länder verteilt werden.

Auch in Österreich wird die Kieler Entscheidung mit Verwunderung regis­triert. Angesprochen auf die neuesten Entwicklungen im Nachbarland, nimmt Michael Geistlinger von der Universität Salzburg schnell den Begriff der „Katas­trophe“ in den Mund. Der entscheidende Punkt sei, dass man in Deutschland in Zukunft nicht mehr wisse, wie vor allem Russland ticke. Zudem sei das Ostrecht stets von der Idee getragen gewesen, Brücken zu bauen. Diese Brücken würden mit der Schließung des Instituts unwiederbringlich eingerissen.

Die Bundesregierung schweigt

Erst im vergangenen Jahr hat die Förderung der Osteuropaforschung noch Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU und SPD gefunden. Auf Anfrage der F.A.Z. wollte das Bundesministerium für Forschung die Entscheidung der Kieler Fakultät mit Verweis auf das Ressortprinzip aber nicht kommentieren.

Deutliche Worte findet hingegen die Abgeordnete Luise Amtsberg (Grüne) aus Kiel, die für ihre Fraktion im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages sitzt. Zwar seien die Autonomie der Hochschulen und eine freie Wissenschaft und Forschung zu achten. Die Schließung des Instituts würde aber einen „großen Verlust“ für die Wissenschaft, die Universität und die Stadt Kiel bedeuten.

Amtsberg wirbt mit Blick auf Osteuropa für „mehr Expertise – nicht weniger“ und verweist auf wachsende autoritäre Kräfte und die Bedrohung der europäischen Sicherheitsordnung durch Russland.

Source: faz.net