Infrastruktur: CSU will Umweltverbänden ihr schärfstes Schwert nehmen

Die CSU legt sich mit Umweltverbänden an. Sie will Klagerechte der Umweltlobby abschaffen, um die Modernisierung des Landes voranzubringen. Das Vorhaben ist Teil des Beschlusspakets der CSU-Bundestagsabgeordneten für die Winterklausur im oberbayerischen Kloster Seeon, die am Donnerstag zu Ende ging. Vorab hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

Die Umweltverbände reagierten prompt: Schnelleres Bauen dürfe nicht mit dem Abbau rechtsstaatlicher Standards verwechselt werden. Tempo sei wichtig, aber nicht auf Kosten von Rechtssicherheit sowie Natur- und Artenschutz, mahnte etwa NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Der Feldzug war schon im Wahlprogramm angelegt

Der Vorstoß der CSU-Landesgruppe ist nicht wirklich neu. Die Unionsparteien plädierten schon in ihrem Wahlprogramm für die Abschaffung des Verbandsklagerechts bei Infrastrukturvorhaben und versprachen: „Dafür setzen wir uns auf europäischer Ebene ein.“ Die CSU bekräftigte nun, sie wolle „die Abschaffung des Verbandsklagerechts, zum Beispiel von Lobbyverbänden im Umweltbereich, auf EU- und Bundesebene vorantreiben“.

Das federführend zuständige Umweltministerium unter Führung von Carsten Schneider (SPD) will aber nicht mitmachen. „Ohne die Möglichkeit von Verbandsklagerechten unterläge ein Großteil des Umweltrechts nicht der gerichtlichen Kontrolle“, sagte ein Sprecher des Ministeriums der F.A.Z.

Das Europa- und Völkerrecht schützt die Umweltverbände

Schneiders Haus verweist zudem auf Vorschriften des Unions- und Völkerrechts: Eine gänzliche Abschaffung des Klagerechts von Umweltvereinigungen würde diesen widersprechen. Wollte man die Rechte von Umweltvereinigungen beschneiden, sei höherrangiges Recht zu wahren oder sogar eine Änderung europa- beziehungsweise völkerrechtlicher Grundlagen erforderlich, sagte der Sprecher.

Die Klagemöglichkeiten der Umweltverbände sind durch das Europa- und Völkerrecht deutlich erweitert worden. Selbst wenn Schwarz-Rot sich darauf einigen könnte, dass dieser Trend umgekehrt werden müsse und die Bundesregierung dafür genügend Mitstreiter in der EU fände: Bis die erforderlichen Änderungen erfolgten, würden vermutlich Jahre vergehen.

Deutschland hinkt hinterher

Das Verbandsklagerecht lässt sich also nicht kurzerhand kappen, um mehr Tempo bei der Sanierung und beim Ausbau der Infrastruktur zu machen. Im Gegenteil: Die Bundesregierung muss die Klagerechte für Umweltverbände nach aktueller Rechtslage sogar noch weiter ziehen. Deutschland hinkt hinterher, Vorgaben des Völker- und Europarechts und höchstrichterliche Rechtsprechung in nationales Recht zu übertragen.

Anpassungsbedarf besteht unter anderem wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Dieselskandal. Der EuGH entschied 2022, anerkannten Umweltvereinigungen dürfe es nicht verwehrt werden, gegen umweltbezogene Produktzulassungen wie Kfz-Typgenehmigungen zu klagen. Ein solcher Ausschluss verstoße gegen die Aarhus-Konvention, die den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten regelt. Diese und andere Lücken muss der Bund schließen.

Das Kabinett soll den Reformentwurf beschließen

Schon im Juli 2025 hatte das Umweltministerium einen Entwurf zur Reform des Gesetzes zu Umweltverbandsklagen (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) vorgelegt. Es sei geplant, das Vorhaben nun „zeitnah im Kabinett zu beschließen“, kündigte ein Ministeriumssprecher gegenüber der F.A.Z. an.

Die Novelle ist ein Balanceakt: Sie zielt auf effektiven Rechtsschutz gegen Umweltrisiken, soll aber nicht die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beschleunigung von Infrastrukturprojekten konterkarieren. Wie ein „angemessener Ausgleich“ gelingen soll, dazu wollte sich das Umweltministerium mit Verweis auf laufende Ressortabstimmungen nicht äußern.

CSU moniert „Klagewellen“ der Umweltverbände

Der CSU-Landesgruppe geht es darum, „Klagewellen“ der Umweltlobby gegen Infrastrukturvorhaben zu stoppen. Von 2021 bis 2023 gab es laut einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes 208 Umweltverbandsklagen. Das seien weniger als 0,1 Prozent der Fälle vor den Verwaltungsgerichten, schreibt Green Legal Impact, eine Organisation, die auf Umweltrecht und strategische Klimaklagen spezialisiert ist. Von den mehr als 400 anerkannten Umweltvereinigungen haben nach den Untersuchungen des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen 34 geklagt, allen voran der BUND (49 Klagen) und der NABU (34 Klagen).

Bayern ist besonders betroffen, da es dort den klagefreudigen Naturschutzverein „Wildes Bayern“ gibt, der sich für den Schutz wild lebender Tiere und ihrer Lebensräume in Bayern einsetzt. Mit 31 Klagen belegt „Wildes Bayern“ den dritten Platz in der Liste. Die Deutsche Umwelthilfe war im Untersuchungszeitraum hingegen nur mit neun Klagen vertreten. Aktuell macht die Organisation vor allem mit fünf großen Klimaklagen Druck auf die Bundesregierung und Unternehmen.

Hohe Erfolgsquote von Umweltklagen

Die CSU hebt hervor, ein missbräuchlicher Einsatz des Verbandsklagerechts müsse verhindert werden. Nach Ansicht von CSU-Chef Markus Söder darf es nicht sein, dass „jede Maus und jeder Lurch“ zu jahrelangen Verzögerungen etwa bei der Elektrifizierung der Bahn führe. Über diese Darstellung kann Volker Rothenburger, Leiter der Naturschutzbehörde von Frankfurt, nur den Kopf schütteln: „Mehr als 99 Prozent aller Arten, darunter alle verbreitet vorkommenden Maus- und Lurcharten, können keine Verzögerung verursachen, weil es für sie keinen artenschutzrechtlichen Schutzstatus bei Infrastrukturprojekten gibt“, sagte er der F.A.Z. Umweltverbände weisen zudem darauf hin, dass mehr als 50 Prozent der Klagen zumindest teilweise erfolgreich seien. Die allgemeine Erfolgsquote verwaltungsgerichtlicher Klagen liege nur bei zwölf Prozent.

Zum Gesamtbild gehört aber auch, dass Umweltschutzverbände mit Verbandsklagen über ein Instrument verfügen, um die Entwicklung ganzer Regionen zu bremsen. Beispiele dafür liefern die jahrzehntelangen Rechtsstreitigkeiten über den Weiterbau der Küstenautobahn A 20 oder über den Fehmarnbelttunnel. Im Fall der A 20 wurde eine millionenteure Einigung erreicht. Im Tunnelstreit wurden die Klagen der Umweltverbände abgewiesen.