Ich verliere hunderttausende Euro – wegen eines fiesen Details im ESOP-Vertrag

Sieht ein ESOP-Vertrag sogenanntes „Devesting“ vor, kann das für verdiente Mitarbeiter nach ihrer Kündigung schwerwiegende Folgen haben.

Sieht ein ESOP-Vertrag sogenanntes „Devesting“ vor, kann dies für jedes verdiente Mitarbeiter nachher ihrer Kündigung schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
Maskot / Getty Images

Arbeiten im Startup – damit verbinden viele Menschen wohl kostenlosen Kaffee und volle Obstkörbe wohnhaft bei niedrigem Gehalt und mindestens ausbaufähigen Arbeitsbedingungen. Was ist dran an diesem Bild? In anonymen Erfahrungsberichten lässt die Gründerszene-Redaktion Mitarbeiter und Gründer junger Unternehmen sprechen. Aufgezeichnet werden sie von wechselnden Autoren.

Eigentlich habe ich was auch immer richtig gemacht. Vor einigen Jahren machte mich ein Ex-Arbeitskollege gen ein in vergangener Zeit noch unbekanntes Startup in Berlin bedacht. Dort gab es zwar keine konkrete Stelle für jedes mich, freilich es hieß, die würden immer gute Leute suchen. Das kam mir gelegen. Ich suchte sowieso ohne Rest durch zwei teilbar nachher einer neuen beruflichen Herausforderung.

Anteile waren rasch ein Vielfaches wert

Die Gespräche liefen dann gleichfalls recht unproblematisch. Man bot mir ein Bruttogehalt von 50.000 Euro an, oben drauf gab es eine Beteiligung in Form von Anteilsoptionen. Erste Erfahrungen mit solchen ESOP-Programmen hatte ich schon wohnhaft bei meinem vorherigen Arbeitgeber gemacht. Im Detail damit beschäftigt habe ich mich solange bis dorthin jedoch nicht. Die Bedingungen für jedes dies neue Anteilspaket erschienen mir ritterlich: Nach Ablauf einer einjährigen Sperrfrist („Cliff“) sollte ich jeden Monat mehr Anteile an dem Startup gutgeschrieben bekommen („Vesting“). Nach vier Jahren fester Betriebszugehörigkeit sollten meine Anteilsoptionen dann vollwertig gevestet sein. Im Falle eines Exits – wie durch zusammensetzen Verkauf des Unternehmens – hätte ich demnach pekuniär von welcher Wertsteigerung profitiert.

Source: businessinsider.de